Änderungen bei Pensionen
14.09.2011
Erste Sonderzahlung nur anteilig
Neo-Pensionisten/-innen erhalten die erste Pensionssonderzahlung – die so genannte 13. bzw. 14. Pension – künftig nur mehr anteilig, wenn sie nicht durchgehend 6 Monate (inklusive Auszahlungsmonat) lang eine Pension bezogen haben. Diese Regelung wirkt sich für alle im ersten Pensionsjahr aus.
Beispiele:
So erhalten z.B. Personen mit Pensionsstichtag 1. Juni 2011 daher zusätzlich zur Oktoberpension fünf Sechstel (5/6) der ihnen im Oktober zustehenden Pension als 14. Pensionsbezug.
Personen, deren Pension ab 1. Juli 2011 anfällt, erhalten vier Sechstel (4/6), und so weiter.
Veränderte Auszahlungstermine bei Sonderzahlungen
Die Auszahlung der 14. Pension wird ab 2011 auf Oktober verschoben. Die Auszahlung der 13. und 14. Pension erfolgt somit im 6-Monats-Abstand.
Auszahlungstermine- 13. Pension: 30. April
- 14. Pension: 31. Oktober





