Franchise-Vertrag: Kredit statt Neben-Einkommen
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Statt des erhofften Zusatzeinkommens brachte der angebotene Nebenverdienst als Kaffee-Tabs Verkäufer einem Linzer Belastung durch einen Kredit.
Der junge Mann wurde von der Wiener Firma AH-FUTURE VERTRIEBSGES.M.B.H. als "Franchisenehmer" angeworben. Er sollte für das Unternehmen Kaffee-Tabs verkaufen. Zuvor musste er eine Kaffeemaschine kaufen, um sein Warensortiment potentiellen Kunden präsentieren zu können.
Da er den Kaufpreis von fast 4.000 Euro nicht in bar bezahlen konnte, wurde ihm von der AH-FUTURE VERTRIEBSGES.M.B.H. gleichzeitig eine Kreditfinanzierung vermittelt. Außerdem verpflichtete er sich vertraglich zur regelmäßigen Abnahme einer Mindestmenge Kaffee. Da er rasch merkte, dass der erhoffte Verkaufserfolg ausblieb, wandte er sich an die AK.
Die Konsumentenberatung der AK empfahl ihm, vom Vertrag umgehend mit Einschreibebrief zurückzutreten. Weil der Linzer den Vertrag nicht in einem ständigen Geschäftsraum des Wiener Unternehmens abgeschlossen hatte und der Kaufpreis für die Kaffeemaschine überdies über eine vom Unternehmer vermittelte Bank finanziert werden sollte, war der Vertragsrücktritt sowohl nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG), als auch nach dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) möglich.
Finger weg von Jobs mit Investitionen
Die AK rät zu Vorsicht bei allen Nebenverdienstangeboten, bei denen von den Bewerbern hohe Investitionen, Mindestabnahmeverpflichtungen oder der Besuch teurer Seminare verlangt werden. Nach Anfangserfolgen durch Verkäufe im Familien- und Bekanntenkreis stellt sich oft heraus, dass das erzielte Einkommen langfristig nicht einmal die aufgewendeten Kosten abdeckt.
Tipp
Holen Sie möglichst rasch rechtliche Beratung ein, wenn Sie bereits einen derartigen Vertrag unterzeichnet haben.
Musterbriefe für den Vertragsrücktritt finden Sie in der Infobox.
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