Aufnahmeverfahren in AHS

  • Antrag auf Aufnahme muss bis spätestens 7. März bei der Schulleitung der Aufnahmeschule eingelangt sein!

  • Schulnachricht (Original + Abschrift) der zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchten Schule ist gleichzeitig mit dem Aufnahmeantrag vorzulegen. Letzter wird auf Original der Schulnachricht bestätigt. Es sind auch noch weitere Angaben beizufügen (wie zum Beispiel die Erreichbarkeit des betreffenden Schülers/der Eltern; allenfalls weitere Schulen, deren Besuch erwogen wird; ... )

  • vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes erfolgt nach den Aufnahmekriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze (außer bei öffentlichen Pflichtschulen) bis spätestens 4. Montag nach den Semesterferien (5. Klasse AHS: 5. Montag nach den Semesterferien).

    Achtung: Für die vorläufige Zuweisung ist also die Schulnachricht (früher oft als Halbjahreszeugnis bezeichnet) relevant!!!

    Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz ist bei Erfüllung der Aufnahmekriterien (Schulnachricht!!!) verbindlich = Nichtannahme nur aus besonderen Gründen und nur gegenüber der Schulbehörde 1. Instanz (= bei weiterführenden Schulen wie AHS bzw BMHS der Landesschulrat) möglich!

Antragsfrist übersehen?

oder
Aufnahmekriterien in der Schulnachricht nicht erfüllt?

Mit der vorläufigen Schulplatzzuweisung werden sämtliche Anmeldedaten der noch nicht zugewiesenen Bewerber der Schulbehörde 1. Instanz zugewiesen (bei öffentlichen Pflichtschulen: der Bezirksschulrat; ansonsten: der Landesschulrat). Nicht erfolgte Zuweisungen aufgrund nicht erfüllter Aufnahmekriterien werden gesondert ausgewiesen. Die Schulbehörde tritt mit den in Betracht kommenden Schulleitungen in Verbindung und weist den Bewerbern bis längstens Ende April vorläufig Schulplätze zu. Dabei wird in erster Linie auf verfügbare Schulplätze im öffentlichen Wirkungsbereich der Schulbehörde Bedacht genommen, ferner auf die Wunschschulen der Bewerber, die Reihungskriterien sowie allfälliger Aufnahmeanträge für Schulen außerhalb des Bundeslandes.
Für alle, denen dann noch immer kein Schulplatz vorläufig zugewiesen wurde, gehen die Anmeldedaten der Bewerber an das Bildungsministerium weiter, das bis spätestens Ende Mai Schulplätze vorläufig zuzuweisen hat.
Kommentar: Das seit Sommer 2006 gültige Aufnahmeverfahren legt die (vorläufige) Aufnahme zeitlich vor. Maßgeblich ist v.a. die Schulnachricht oder frühere Zeugnisse. Schüler, die sich bis Schulende nachhaltig verbessern werden systematisch benachteiligt. Auch die Freiheitsgrade bei der Schulwahl werden eingeschränkt.

Tipp:

Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit den betreffenden Schulleitungen (der derzeitig besuchten wie auch der Wunschschule) sowie mit den zuständigen Schulbehörden Verbindung auf!
Im Zweifelsfall: Schulservice des Oö. Landesschulrats anrufen (0732/7071-1051, -2251).

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