AK Förderprogramm für Diplom-, Doktorats– und Masterarbeiten
Sie sind Student/Studentin an einer Universität oder Fachhochschule in Österreich und suchen ein interessantes Thema für Ihre Diplomarbeit, Dissertation oder Masterarbeit? Sie erhoffen sich eine finanzielle Unterstützung? Auch fachliches Know-how wäre für Sie von Vorteil?
Die AK OÖ bietet diese Möglichkeiten engagierten Studierenden, die sich zur Bearbeitung eines der von der AK OÖ ausgeschriebenen Themen verpflichten.
Voraussetzungen dafür sind vor allem:
Die Ausarbeitung eines schriftlichen Konzepts und die Betreuung der Arbeit von Seiten der Universität bzw. Fachhochschule. Erwünscht ist die Mitgliedschaft des Bewerbers/der Bewerberin oder eines Elternteils bei der AK OÖ.
Informationen erhalten Sie von:
Dr. Wolfgang Stagel
Abteilung Wissenschafts- und Forschungsmanagement
Tel. (050) 6906 - 3383 DW, E-mail: stagel.w@akooe.at
Förderungsmodalitäten
siehe dazu auch das Infoblatt in der Infobox
Welche Arbeiten werden gefördert?
Es werden Abschlussarbeiten von Diplom-, Doktorats- und Masterstudien an Universitäten und Fachhochschulen in Österreich gefördert.
Eine Bewerbung mit Bachelorarbeiten ist nicht möglich.
Wann erhalte ich die Förderung und in welcher Höhe wird sie ausbezahlt?
Am Beginn (nach positiver Begutachtung des Konzepts) werden € 220,- ausbezahlt, der Rest (bis zu € 880,-) nach Abgabe und Bewertung der fertigen Arbeit. Die Bewertung der Arbeit durch den Betreuer / die Betreuerin der AK entscheidet über die Höhe der Förderung.
Die Abgeltung von Erhebungskosten erfolgt je nach Vereinbarung bzw. dem Stand der Bearbeitung.
Habe ich für die von der AK erhaltene Förderung Steuern zu zahlen?
Nein. Das Bundesministerium für Finanzen hat festgelegt, dass Stipendien für Abschlussarbeiten an Universitäten und Fachhochschulen nicht als Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes gelten. Voraussetzung dafür ist, dass die Durchführung der Arbeiten nicht in Form eines Dienstvertrags oder Werkvertrags erfolgt und die Summe dieser Zuschüsse im Kalenderjahr nicht höher ist als die jährliche Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter/-innen nach dem Studienbeihilfengesetz.
Meine Diplomarbeit/Dissertation/Masterarbeit ist schon abgeschlossen - gibt's dafür eine Förderung?
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms ist nicht möglich.
Sie können sich aber mit Ihrer Arbeit um den Wissenschaftspreis der AK OÖ bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Thema Ihrer Arbeit auf die ausgeschriebene Forschungsfrage bezieht.
Welche Bestimmungen sind für die Mitgliedschaft bei der AK festgelegt?
Der Mitgliedschaft bei der AK OÖ kann sich auf eine aktuelle Berufstätigkeit des Bewerbers/der Bewerberin beziehen oder auf eine mindestens 4-jährige Berufstätigkeit vor Beginn bzw. während des Studiums.
Bei der Mitgliedschaft der Eltern (bzw. eines Elternteils) wird bei Pensionisten/Pensionistinnen auf die Zeit der aktiven Berufstätigkeit Bezug genommen.
Themenangebote als pdf-Files zum Download
Beratung von Mitgliedern:
- Ausnahmen vom Fernabsatz-Rücktrittsrecht (§ 5e Konsumentenschutzgesetz)
- Gewährleistung im Lichte des Konsumentenschutzes – Problemfelder in der neueren Judikatur
- Beraterhaftung in der Rechtsberatung der Arbeiterkammer
Beratung und Unterstützung von Betriebsräten/-innen:
Bildung und Bildungspolitik:
- Wie wirksam sind die verschiedenen Modelle der Leseförderung für Kinder - ein nationaler Quervergleich bzw. ein oö. Quervergleich
- Was macht Schulsysteme erfolgreich? - ein internationaler Quervergleich
- Schulautonomie - Verständnis und Umsetzung im internationalen Vergleich
- Reform der Ausbildung der Pädagogen/-innen
Kultur und Kulturpolitik:
Wirtschaftspolitik:
Infobox
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Kontakt
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4020, Volksgartenstr. 40
Tel.: 050/6906-0
info@akooe.at
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