AK Leistungskarte

Mit der AK-Leistungskarte haben alle Mitglieder der Arbeiterkammer OÖ einen raschen und unbürokratischen Zugang zu allen Leistungen ihrer Interessenvertretung: im Berufsleben, als Konsument/-in sowie bei Kultur und Weiterbildung.

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Das bietet Ihre AK Leistungskarte

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Kostenlose Beratung und Rechtsvertretung
... in Fragen Beratung in Fragen
Beihilfen und Ermäßigungen
Ermäßigung beim Besuch von Kursen:
des Berufsförderungsinstitut OÖ (BFI)
der Volkshochschule OÖ (VHSAK)
der Volkshochschule Linz
10 % Ermäßigung (maximal Euro 75,- pro Kurs)

20 % Ermäßigung am BFI für ausgewählte Weiterbildungen von Personen, die im Gesundheits- und Sozialbereich tätig sind.

25 % Ermäßigung für das Nachholen des Lehrabschlusses am BFI
Zusätzliche Ermäßigung
zur Leistungskarte erhalten Sie mit dem AK Bildungsbonus
40 % Ermäßigung
bei AKplus-Kursen (maximal Euro 100,-)
Reifeprüfungsbonus Einmalige Beihilfe
in der Höhe von Euro 300,-
Bauhandwerker/-innen-Bonus Einmalige Beihilfe
in der Höhe von Euro 100,-
pro Semester
Förderung für Diplom-, Doktorats- und Masterarbeiten bis zu Euro 1.100,-
Ermäßigung:
bei allen Kulturveranstaltungen der AK OÖ
bei Kulturveranstaltungen von Kooperationspartnern der AK OÖ
im Kunstmuseum Lentos Linz
im Museum Arbeitswelt Steyr
im Ars Electronica Center Linz (AEC)
ermäßigter Eintritt
Katastrophenhilfe Direkthilfe bis zu Euro 750,-
Wiederaufbaukredit bis zu Euro 5.000,-
Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderung Euro 500,-
Internationaler Jugendherbergsausweis
Mehr Infos beim Jugendherbergsverband.
zum halben Preis
AK Informationsservice - kostenlos
Broschüren und Publikationen
Internet-Serviceleistungen
Online-Bankenrechner, Online-Versicherungsvergleich, Eurotax-Rechner, Strom- und Gaspreisrechner uvm.
Newsletter und RSS Feed
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Nutzungsbedingungen

  1. Die Karte wird durch die Unterschrift des Karteninhabers/der Karteninhaberin auf der Rückseite gültig.
  2. Die Karte gilt bis Oktober 2013. Die Gültigkeit erlischt jedoch vorher, wenn der Karteninhaber/die Karteninhaberin nicht mehr AK-Mitglied ist, zum Beispiel durch Beendigung der Berufstätigkeit.
  3. Die Inanspruchnahme der AK-Rechtsvertretung wird durch das AK-Gesetz und das geltende Rechtsregulativ geregelt. Die AK-Leistungskarte dient der einfacheren, rascheren Abwicklung.
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Leistungskarte nicht erhalten?

Sollten Sie die neue AKOÖ-Leistungskarte nicht erhalten haben, verständigen Sie uns bitte.

per Telefon: 050/6906-2194
per E-Mail: mitglieder@akooe.at
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