AMS Bildungsförderungen
Das Arbeitsmarktservice – der Ansprechpartner für Arbeitsuchende – unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen auch Aus- und Weiterbildung. Auf den folgenden Seiten finden Sie Erstinformationen zu den wichtigsten Förderangeboten des AMS.
Arbeitsuchende Personen wenden sich am besten direkt an das AMS.
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit im Rahmen des ESF (Ziel 2)
- Weiterbildungsgeld/Bildungskarenz
- Förderung der Lehrausbildung
- Implacementstiftung und FEM-Implacement
- Kursbeihilfen
- Qualifizierungsbonus
- AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe
- Arbeitslosengeld für Personen in Ausbildung
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Das Arbeitsmarktservice und der Europäische Sozialfonds unterstützen mit dieser Förderung die Weiterbildung von in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt in Absprache Unternehmen – Arbeitnehmer/in, muss mindestens 16 Stunden umfassen und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein.
Die Qualifizierungsförderung erhält nicht die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer selbst, sondern der Arbeitgeber, der auch die Kosten der Weiterbildung trägt. Förderbar sind Weiterbildungsaktivitäten von:- Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahren
- Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine LAP oder eine BMS abgeschlossen haben
- Wiedereinsteiger/innen
die ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben oder in Elternkarenz sind.
Während einer Bildungskarenz wird keine Qualifizierungsförderung für Beschäftigte gewährt. Von der Förderung ausgeschlossen sind auch folgende Arbeitgeber: Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts, das Arbeitsmarktservice sowie politische Parteien und radikale Vereine.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu zwei Drittel der Kurskosten. Kurskosten von Frauen ab 45 Jahren werden mit 75% gefördert.
Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des ESF. Das Förderansuchen muss vor Ausbildungsbeginn eingebracht werden.
Hinweis:
Sonderbestimmungen gibt es im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte für das Gesundheits- und Sozialwesen – konkret für folgende Ausbildungen:
- Ausbildung zur/zum Pflegehelfer/-in
- Aufschulung von Pflegehelfern/-innen zu diplomierten Pflegekräften
- Ausbildung zur/zum FSB Altenarbeit
- Ausbildung zur/zum DSB Altenarbeit
Auf Basis einer Sonderregelung sind bei Absolvierung genannter Ausbildungen alle Arbeitnehmer/-innen förderbar und zwar unabhängig von Geschlecht, Alter und Ausbildungsstand. Unter bestimmten Voraussetzungen können für Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen auch Personalkosten gefördert werden.
Anträge auf Förderung gemäß der Sonderbestimmungen für das Gesundheits- und Sozialwesen können bis 31. Dezember 2010 beim AMS eingebracht werden.
Nähere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in der Infobox bzw. bei der Landesgeschäftsstelle des AMS.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Kurzarbeit mit Qualifizierung
Das Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 führt das Instrument der „Beihilfe bei Kurzarbeit mit Qualifizierung“ ein, das für Arbeitnehmer/innen und für Arbeitgeber Anreize schaffen soll, die im Rahmen der Kurzarbeit ausfallende Arbeitszeit für Weiterbildung zu nutzen. Grundsätzlich gilt dasselbe wie bei der „normalen“ Kurzarbeit. Arbeitnehmer/innen, die sich in ihrer Ausfallzeit weiterbilden, erhalten aber eine um 15 Prozent höhere Kurzarbeitsunterstützung.
Voraussetzung für die Kurzarbeit mit Qualifizierung ist das Vorliegen einer Sozialpartnervereinbarung und eines Ausbildungskonzepts.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit
Die Kurzarbeit mit Qualifizierung wird ergänzt durch eine neue AMS-Bildungsförderung: die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit.
Diese Förderung erhält nicht die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer selbst, sondern der Arbeitgeber, der auch die Kosten der Weiterbildung trägt.
Förderbar sind Bildungsaktivitäten von Arbeitnehmer/innen, die im Rahmen einer Kurzarbeitsvereinbarung Ausfallstunden für Weiterbildung nutzen. Anders als bei der „normalen“ Qualifizierungsförderung sind bei der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit alle Arbeitnehmer/innen unabhängig von Geschlecht, Alter und Ausbildungsstand förderbar sowie zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen auch überlassene Arbeiter/innen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern.
Hinweis:
Nicht jede Weiterbildung wird gefördert! Vielmehr kann die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit nur für Schulungen beantragt werden, die durch ein im Rahmen einer Sozialpartnervereinbarung im Vorhinein festgelegtes Ausbildungskonzept erfasst sind.
Die Höhe der Förderung beträgt 60% der Kurskosten. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des ESF. Das Förderansuchen muss vor Ausbildungsbeginn eingebracht werden.
Nähere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit in der Infobox bzw. bei der Landesgeschäftsstelle des AMS.
Weiterbildungsgeld / Bildungskarenz
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit ihrem Dienstgeber/ihrer Dienstgeberin zum Zwecke der Weiterbildung für maximal 12 Monate eine Bildungskarenz vereinbaren.
Während einer Bildungskarenz erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 435,90 monatlich. Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Weiters wird diese Zeit bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.
Bildungskarenz plus baut auf der bisherigen Bildungskarenz auf und ist eine Reaktion von AMS OÖ und Land OÖ auf den Konjunkturabschwung
Nähere Informationen zur Bildungskarenz in der Infobox.
Förderung der Lehrausbildung
Das Arbeitsmarktservice unterstützt mit dieser Förderung Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge ausbilden. Gefördert wird die Lehrausbildung von beim AMS vorgemerkten
- Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
- Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- behinderten Personen über 19 Jahren, deren Beschäftigungsproblem durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann
- Lehrlingen, die aufgrund einer zusätzlich geschaffenen Lehrstelle eine Lehre absolvieren.
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen vor Beginn der Ausbildung gebunden und wird in Form eines monatlichen Zuschusses zu den Kosten der Lehrausbildung ausbezahlt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Implacementstiftung und FEM-Implacement
Implacementstiftungen sind ein Angebot an Unternehmen zur Rekrutierung von Fachkräften. Das Arbeitsmarktservice unterstützt damit die gezielte Ausbildung von Arbeitsuchenden für einen bestimmten Arbeitsplatz.
Auf Basis eines Bildungsplans werden Stiftungsteilnehmer/innen – entsprechend den Erfordernissen des Unternehmens - theoretisch und betriebspraktisch ausgebildet und erhalten während dieser Zeit Schulungsarbeitslosengeld. Die maximale Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
FEM-Implacement ist eine Arbeitsstiftung speziell für Frauen.Die Stiftung ist ein Angebot von AMS OÖ und Land OÖ und soll technisch interessierten Frauen ermöglichen, Berufsabschlüsse in zukunftsträchtigen Branchen zu erlangen.
FEM-Implacement richtet sich in erster Linie an:- arbeitslose Frauen
- Wiedereinsteigerinnen
- AHS-Maturantinnen, die weniger als ein Jahr Berufserfahrung haben
Nähere Informationen zu Implacementstiftung und zu FEM-Implacement in der Infobox und natürlich bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS OÖ.
zum SeitenanfangKursbeihilfen
Mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, der Beihilfe zu den Kurskosten und der Beihilfe zu den Kursnebenkosten (z.B. Prüfungsgebühren, Fahrtkosten) unterstützt das Arbeitsmarktservice die Qualifizierung und Berufsorientierung von arbeitslosen Personen. Zielsetzung dabei ist die Erhöhung der Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt.
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch mit dem/der zuständigen AMS-Berater/in vor Beginn des Kurses gebunden.
Nähere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Qualifizierungsbonus
Seit Juli 2008 bekommen arbeitslose Personen, die längere Ausbildungen absolvieren, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Arbeitslosenunterstützung einen Qualifizierungsbonus von bis zu € 200 im Monat.
Diese bundesweite Neuregelung wurde nicht zuletzt auf Initiative der AK OÖ durchgesetzt.
AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe
Bislang war die AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe an eine verbindliche Jobzusage bzw. an den Besuch eines AMS-Kurses gekoppelt.
Auf Inititative der Arbeiterkammer ist der Bezug der AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe nun auch ohne diese Voraussetzungen möglich.
Sollten Sie als arbeitsuchend gemeldete Person die AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe beanspruchen wollen und wird Ihnen diese verweigert, wenden Sie sich am besten direkt an:
AK OÖ, Abteilung Sozialpolitik
Mag.a Dagmar Andree
Tel. 050 6906 2318
Arbeitslosengeld für Personen in Ausbildung
Seit Jänner 2008 sind Ausbildung und Studium kein Hindernis mehr für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Ausbildungen mit einer Gesamtdauer von weniger als drei Monaten
Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine maximal 3-monatige Ausbildung absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie weiterhin der Arbeitsvermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen. Das bedeutet, sie müssen jederzeit bereit sein, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen und die Ausbildung gegebenenfalls zu unterbrechen.
Ausbildungen mit einer Gesamtdauer von mehr als drei Monaten
Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine länger als drei Monate dauernde Ausbildung (z.B. Studium) absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie:
- die große Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen Diese gilt als erfüllt, wenn in den letzten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland vorliegt.
- eine Mindestverfügbarkeit von wöchentlich 20 Stunden nachweisen.
- der Arbeitsvermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen.
Kontakt
AK Bildungsberatung
in Oberösterreich
Tel.: 0732/6906-1601
bildungsinfo@akooe.at
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AK Kultur
Tel.: 0732/6906-2627
kultur@akooe.at



