AMS Bildungsförderungen

Das Arbeitsmarktservice – der Ansprechpartner für Arbeitsuchende – unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen auch Aus- und Weiterbildung. Auf den folgenden Seiten finden Sie Erstinformationen zu den wichtigsten Förderangeboten des AMS.

Arbeitsuchende Personen wenden sich am besten direkt an das AMS.

zum Seitenanfang

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)

Das Arbeitsmarktservice und der Europäische Sozialfonds unterstützen mit dieser Förderung die Weiterbildung von in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt in Absprache Unternehmen – Arbeitnehmer/in, muss mindestens 16 Stunden umfassen und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein.

Die Qualifizierungsförderung erhält nicht die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer selbst, sondern der Arbeitgeber, der auch die Kosten der Weiterbildung trägt. Förderbar sind Weiterbildungsaktivitäten von:
  • Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahren
  • Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine LAP oder eine BMS abgeschlossen haben
  • Wiedereinsteiger/innen

die ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben oder in Elternkarenz sind.
Während einer Bildungskarenz wird keine Qualifizierungsförderung für Beschäftigte gewährt. Von der Förderung ausgeschlossen sind auch folgende Arbeitgeber: Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) und sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts sowie politische Parteien und radikale Vereine.

Die Höhe der Förderung beträgt für Schulungen, die ab 21. Juni 2010 beginnen, in der Regel 60 Prozent der Kurskosten. Arbeitnehmer-/innen über 50 werden mit 70 Prozent gefördert. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des ESF. Das Förderansuchen muss vor Ausbildungsbeginn eingebracht werden.

Hinweis:

Sonderbestimmungen gibt es im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte für das Gesundheits- und Sozialwesen – konkret für folgende Ausbildungen:

  • Ausbildung zur/zum Pflegehelfer/-in
  • Aufschulung von Pflegehelfern/-innen zu diplomierten Pflegekräften
  • Ausbildung zur/zum FSB Altenarbeit
  • Ausbildung zur/zum DSB Altenarbeit
  • Ausbildung zur/zum FSB Behindertenarbeit
  • Ausbildung zur/zum DSB Behindertenarbeit

Auf Basis einer Sonderregelung sind bei Absolvierung genannter Ausbildungen alle Arbeitnehmer/-innen förderbar und zwar unabhängig von Geschlecht, Alter und Ausbildungsstand. Unter bestimmten Voraussetzungen können für Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen auch Personalkosten gefördert werden.
Voraussetzung für eine Förderung gemäß dieser Sonderregelung ist, dass die Ausbildung bis spätestens 31. Dezember 2012 startet.

Nähere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in der Infobox bzw. bei der Landesgeschäftsstelle des AMS.

zum Seitenanfang

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit im Rahmen des ESF (Ziel 2)

Kurzarbeit mit Qualifizierung

Das Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 hat das Instrument der „Beihilfe bei Kurzarbeit mit Qualifizierung“ eingeführt, das für Arbeitnehmer/innen und für Arbeitgeber Anreize schaffen soll, die im Rahmen der Kurzarbeit ausfallende Arbeitszeit für Weiterbildung zu nutzen. Grundsätzlich gilt dasselbe wie bei der „normalen“ Kurzarbeit. Arbeitnehmer/innen, die sich in ihrer Ausfallzeit weiterbilden, erhalten aber eine um 15 Prozent höhere Kurzarbeitsunterstützung.
Voraussetzung für die Kurzarbeit mit Qualifizierung ist das Vorliegen einer Sozialpartnervereinbarung und eines Ausbildungskonzepts.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit

Die Kurzarbeit mit Qualifizierung wird ergänzt durch eine neue AMS-Bildungsförderung: die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit.
Diese Förderung erhält nicht die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer selbst, sondern der Arbeitgeber, der auch die Kosten der Weiterbildung trägt.
Förderbar sind Bildungsaktivitäten von Arbeitnehmer/innen, die im Rahmen einer Kurzarbeitsvereinbarung Ausfallstunden für Weiterbildung nutzen. Anders als bei der „normalen“ Qualifizierungsförderung sind bei der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit alle Arbeitnehmer/innen unabhängig von Geschlecht, Alter und Ausbildungsstand förderbar sowie zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen auch überlassene Arbeiter/innen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern.

Hinweis:

Nicht jede Weiterbildung wird gefördert! Vielmehr kann die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit nur für Schulungen beantragt werden, die durch ein im Rahmen einer Sozialpartnervereinbarung im Vorhinein festgelegtes Ausbildungskonzept erfasst sind.

Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent der Kurskosten. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des ESF.

Nähere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit in der Infobox bzw. bei der Landesgeschäftsstelle des AMS.

zum Seitenanfang

Weiterbildungsgeld / Bildungskarenz

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit ihrem Dienstgeber/ihrer Dienstgeberin zum Zwecke der Weiterbildung für maximal 12 Monate eine Bildungskarenz vereinbaren.

Während einer Bildungskarenz erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 435,90 monatlich. Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Weiters wird diese Zeit bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.

Bildungskarenz plus baut auf der bisherigen Bildungskarenz auf und ist eine Reaktion von AMS OÖ und Land OÖ auf den Konjunkturabschwung

Nähere Informationen zur Bildungskarenz in der Infobox.

zum Seitenanfang

Förderung der Lehrausbildung

Das Arbeitsmarktservice unterstützt mit dieser Förderung Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge ausbilden. Gefördert wird die Lehrausbildung von beim AMS vorgemerkten

  • Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
  • Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • behinderten Personen über 19 Jahren, deren Beschäftigungsproblem durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann
  • Lehrlingen, die aufgrund einer zusätzlich geschaffenen Lehrstelle eine Lehre absolvieren.

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen vor Beginn der Ausbildung gebunden und wird in Form eines monatlichen Zuschusses zu den Kosten der Lehrausbildung ausbezahlt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.

zum Seitenanfang

Arbeitsstiftungen

Arbeitsstiftungen sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Lösung regionaler und struktureller Probleme am Arbeitsmarkt. Zu unterscheiden sind:

  • Outplacementstiftungen
  • Implacementstiftungen

Outplacementstiftungen können zum Einsatz kommen, wenn Unternehmen Personal in gößerem Umfang abbauen. Sie sind in der Regel Teil betrieblicher Sozialpläne und sollen Arbeitnehmer/-innen bei der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes unterstützen.

Der Einsatz von Implacementstiftungen ist eine Möglichkeit für Unternehmen, die auf Grund eines bedeutsamen Fachkräftemangels Personal suchen. Unterstützt wird mit Implacementstiftungen die gezielte Ausbildung von Arbeitsuchenden für bestimmte Arbeitsplätze.
Auf Basis eines Bildungsplans werden Stiftungsteilnehmer/-innen – entsprechend den Erfordernissen des Unternehmens - theoretisch und betriebspraktisch ausgebildet und erhalten während dieser Zeit ein Schulungsarbeitslosengeld sowie zusätzlich ein Stiftungsstipendium von bis zu 100,- Euro monatlich. Die maximale Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Seit Ende 2009 gibt es eine neue Bundesrichtlinie zur Abwicklung von Arbeitsstiftungen. Die wesentlichste Veränderung für Arbeitnehmer/-innen besteht darin, dass der Zugang für Einzelpersonen nur mehr in Ausnahmefällen wie z.B. im Gesundheits- und Sozialbereich möglich ist.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.

zum Seitenanfang

Arbeitsplatznahe Qualifizierung (aqua)

Mit dem neuen AMS-Angebot der Arbeitsplatznahen Qualifizierung (aqua) erhalten Arbeitssuchende die Chance auf praxisnahe Aus- und Weiterbildung in Abstimmung mit einem Betrieb, der zur Mitfinanzierung bereit ist.
Bei der Erstellung der Bildungspläne und bei der Abwicklung bieten vom AMS beauftragte Qualifizierungsträger Unterstützung.

Die Arbeitsplatznahe Qualifizierung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der Theorieteil muss mindestens 1/3 der Gesamtdauer betragen. Im Falle einer Ausbildung, die zum Lehrabschluss führt, ist die Schulungsdauer in der Regel auf maximal die Hälfte der regulären Lehrzeit im betreffenden Beruf festgelegt.

Teilnehmer/-innen erhalten während der Ausbildung vom AMS eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts und zusätzlich einen Qualifizierungsbonus von bis zu € 200 im Monat.

Nähere Informationen zur Arbeitsplatznahen Qualifizierung in der Infobox bzw. bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.

zum Seitenanfang

Frauen in Handwerk und Technik (FiT)

Die arbeitsplatznahe Qualifizierung FiT ist ein spezielles Angebot von AMS OÖ und Land OÖ für Frauen und bietet diesen die Chance auf einen Lehrabschluss in einem technisch-handwerklichen Beruf.

FiT richtet sich in erster Linie an:
  • arbeitslose Frauen
  • Wiedereinsteigerinnen
  • AHS-Maturantinnen, die weniger als ein Jahr Berufserfahrung haben

Nähere Informationen zum Programm FiT in der Infobox und bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS OÖ.

zum Seitenanfang

Qualifizierungsbonus

Seit Juli 2008 bekommen arbeitslose Personen, die längere Ausbildungen absolvieren, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Arbeitslosenunterstützung einen Qualifizierungsbonus von bis zu € 200 im Monat.

Diese bundesweite Neuregelung wurde nicht zuletzt auf Initiative der AK OÖ durchgesetzt.

zum Seitenanfang

Kursbeihilfen

Mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, der Beihilfe zu den Kurskosten und der Beihilfe zu den Kursnebenkosten (z.B. Prüfungsgebühren, Fahrtkosten) unterstützt das Arbeitsmarktservice die Qualifizierung und Berufsorientierung von arbeitslosen Personen. Zielsetzung dabei ist die Erhöhung der Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt.

Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch mit dem/der zuständigen AMS-Berater/in vor Beginn des Kurses gebunden.

Nähere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.

zum Seitenanfang

Arbeitslosengeld für Personen in Ausbildung

Seit Jänner 2008 sind Ausbildung und Studium kein Hindernis mehr für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Ausbildungen mit einer Gesamtdauer von weniger als drei Monaten

Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine maximal 3-monatige Ausbildung absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie weiterhin der Arbeitsvermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen. Das bedeutet, sie müssen jederzeit bereit sein, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen und die Ausbildung gegebenenfalls zu unterbrechen.

Ausbildungen mit einer Gesamtdauer von mehr als drei Monaten

Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine länger als drei Monate dauernde Ausbildung (z.B. Studium) absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie:

  • die große Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen Diese gilt als erfüllt, wenn in den letzten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland vorliegt.
  • eine Mindestverfügbarkeit von wöchentlich 20 Stunden nachweisen.
  • der Arbeitsvermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen.

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.