Anlage- und Kreditberatung
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- Anlageberatung
- Kreditvermittler
- Schneller Kredit! Vorsicht bei Angeboten im Internet!
- Finanzsanierung
- Ärger mit Anlageberater, Kreditvermittler, Finanzsanierer & Co.
Anlageberatung
Entscheidungsgrundlage
Vor dem Beratungsgespräch und der Entscheidung für ein bestimmtes Veranlagungsprodukt, sollten folgende Fragen geklärt sein:
- Soll einmalig ein größerer Geldbetrag veranlagt werden, oder soll ein Sparziel durch regelmäßiges Ansparen erreicht werden?
- Wie lange möchten Sie Ihr Geld binden oder Einzahlungen leisten?
- Wofür soll angespart werden?
- Welchen maximalen Verlust würden Sie akzeptieren?
- Wie hoch sind Ihre finanziellen Reserven für laufende und unvorhergesehene Ausgaben? Sind diese ausreichend?
Eine Entscheidungshilfe bietet Ihnen der Online-Anlageberater
Was Sie im Umgang mit Finanzberatern unbedingt beachten sollten:
Überprüfen Sie Gewerbeberechtigung und Konzession!
Arbeitet die Person, der Sie in Geldangelegenheiten vertrauen sollen, überhaupt bei einem soliden Unternehmen? Auf der Homepage der Finanzmarktaufsicht finden Sie eine Liste der konzessionierten Unternehmen bzw. können Sie feststellen, ob die Konzession erloschen ist. Ob der Berater freier Mitarbeiter eines konzessionierten Unternehmens bzw. Finanzdienstleistungsassistent mehrerer konzessionierter Unternehmen ist, kann unter Eingabe des Vor- und Nachnamens abgefragt werden. Alle diese Informationen erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 01/24959-0.
Welche Art von Gewerbeberechtigung der Berater hat, können Sie bei der Wirtschaftskammer unter der Telefonnummer 05/90909-0 oder auf der Homepage der Wirtschaftskammer bei "Firmen A-Z" abfragen.
Erfragen Sie die Ausbildung und Erfahrung des Beraters!
Viele sogenannte Vermögensberater werden bereits nach kurzer Einschulungszeit auf Kundenfang geschickt. Vor allem Freunde, Familienmitglieder und Bekannte werden kontaktiert, um mit dem bestehenden Vertrauen Geschäfte zu machen. Diese unerfahrenen Berater sind oft selbst nicht in der Lage, die Risiken eines Produkts einzuschätzen.
Nehmen Sie Risikohinweise ernst!
Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusicherungen des Beraters, die im Nachhinein sehr schwer zu beweisen sind. Risikohinweise in Prospekten sind zu Ihrem Schutz gedacht und sollten stets beachtet werden. Nur wenn Sie alle Produkteigenschaften kennen und ein eventuell damit verbundenes Risiko für Sie akzeptabel ist, sollten Sie investieren. Falls ein Berater meint, dass die Risikohinweise übertrieben sind, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Halten Sie alle Sondervereinbarungen schriftlich fest.
Beratungsprotokoll
Bei Beratungen für Geldanlagen muss ein Beratungsprotokoll (auch Anlegerprofil genannt) erstellt werden. Darin wird unter anderem festgehalten, wie lange Sie das Geld veranlagen möchten, welche Kenntnisse und Erfahrungen Sie bereits mit verschiedenen Veranlagungsformen haben und welches Risiko Sie bereit sind einzugehen.
Die angebotenen Wahlmöglichkeiten sind häufig sehr pauschal formuliert. Ergänzen Sie diese um eventuell abweichende eigene Bedingungen – z.B. "Geld wird in drei Jahren für Hausbau benötigt" oder "maximaler Wertverlust von 20 Prozent". Sollte es in Folge zu Problemen mit der Veranlagung kommen, dient das Protokoll als Beweis für die sorgfältige Beratung. Unterschreiben Sie daher nie ein leeres oder von Ihren Angaben abweichendes Beratungsprotokoll.
Tipps
Füllen Sie das Beratungsprotokoll selbst aus oder lesen Sie es genau durch.
Leisten Sie keine Unterschrift auf ein unausgefülltes Formular und verzichten Sie nicht auf die Erstellung eines Beratungsprotokolls. Der Berater würde dadurch von der Haftung für eine etwaige Fehlberatung entbunden.
Lassen Sie den Berater das Protokoll um Dinge die mündlich besprochen wurden ergänzen.
Überprüfen Sie die Unterlagen die Sie erhalten, ob Sie mit der Beratung übereinstimmen.
Verlangen Sie einen Durchschlag des Beratungsprotokolls.
Vertrauen Sie nicht ausschließlich auf die Beratung, holen Sie sich zusätzliche Informationen ein.
Lassen Sie sich alle Unterlagen aushändigen!
Für einen überlegten Vergleich und Abschluss brauchen Sie die Produktunterlagen. Schauen Sie diese in Ruhe durch und fragen Sie bei Unklarheiten Ihren Berater. Wenn Sie Anträge oder Aufträge unterschrieben haben, verlangen Sie einen Durchschlag. Auch das Anlegerprofil sollten Sie Ihren Unterlagen in Kopie beilegen.
Vorsicht, wenn die Auflösung bestehender Verträge empfohlen wird!
Empfiehlt der Berater die Auflösung bestehender Bausparverträge oder Lebensversicherungen, ist Vorsicht geboten. Die Auflösungen sind in der Regel mit zusätzlichen Kosten und/oder Verlusten von bereits eingezahltem Geld verbunden. Die empfohlenen Neuverträge können ein höheres Risiko und längere Laufzeiten aufweisen und führen jedenfalls wieder zu Provisionskosten für die Neuabschlüsse.
Erkundigen Sie sich nach den Beratungs- und Abschlusskosten!
Viele Berater bekommen Verkaufsprovisionen. Diese sind zwar nicht von Ihnen direkt zu bezahlen, aber sie werden Ihnen indirekt z.B. über Prämien bei Versicherungen, Ausgabeaufschläge bei Wertpapieren oder Bearbeitungsgebühren beim Kredit verrechnet. Auch können Honorare für die Beratungsleistung unabhängig vom Abschluss einen Produktes vereinbart werden. Fragen Sie daher Ihren Berater nach den Kosten. Sie haben ein Recht auf Auskunft auch über "versteckte" Provisionen. Im Fall einer schriftlichen Honorarvereinbarung sollte Ihnen diese jedenfalls in Kopie ausgehändigt werden.
Holen Sie immer mehrere Angebote ein!
Nehmen Sie nicht das erstbeste Angebot. Andere Berater und Ihre Hausbank haben andere Kenntnisse, Ideen und Empfehlungen. Auch die Abschlusskosten, Gebühren und z.B. Depotführungskosten können unterschiedlich hoch sein. Und zusätzlich bekommen Sie mehr Informationen für Ihre Auswahl. Ein Produkt- und Preisvergleich lohnt sich fast immer.
Achten Sie darauf, dass Sie selbst Zugang zu Ihren Konten haben!
Überlassen Sie die zukünftige Informationsbeschaffung z.B. über Kontostand oder Kurswert nicht Ihrem Berater. Aufgrund der hohen Fluktuation der Mitarbeiter sind diese häufig bei Bedarf nicht mehr erreichbar.
Vor allem Verkaufsaufträge bei Wertpapieren müssen Sie selbstständig durchführen können, damit es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt. Sie selbst können mit den notwendigen Zugangscodes Informationen über das Internet einholen. Verlangen Sie die entsprechenden Codes von Ihrem Berater. Wenn Sie keinen Internet-Zugang haben, lassen Sie sich vom Berater die entsprechenden Adressen, Telefonnummern und Faxnummern markieren, unter denen Sie selbstständig Informationen einholen und Aufträge erteilen können.
Überprüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen!
Kontrollieren Sie unmittelbar nach Erhalt des Vertrages die darin angeführten Zahlungsvereinbarungen, die Laufzeiten, Risiko- und Kostenangaben. Wenn Sie Abweichungen feststellen, reklamieren Sie diese – am besten schriftlich – direkt beim Vertragspartner (Versicherung, Anlagefirma, Bank).
Was Sie auf keinen Fall machen sollten:- Reagieren Sie nicht auf telefonische Angebote
Telefonkontakte sind wettbewerbsrechtlich nicht zulässig. Wenn Sie sich belästigt fühlen, können Sie eine Anzeige bei der Fernmeldebehörde machen (Musterbrief).
- Finger weg von Anbietern mit Sitz im Ausland!
Oft handelt es sich bei ausländischen Anbietern oder Kontaktadressen um Briefkastenfirmen und um Ihr Recht als Konsument/-in geltend zu machen, müssen Sie sich an ausländische Gerichte wenden (Entfernung, sprachliche Barrieren und höhere Kosten).
- Keine Einzahlung auf Sammelkonten!
Da keine Verfügungsberechtigung auf ein Sammelkonto besteht haben Sie keinen weiteren Zugriff mehr auf Ihr Geld.
- Keine automatische Wiederveranlagung!
Skeptischen Anlegern werden zuerst Verträge mit geringem Kapitaleinsätzen angeboten. Gleichzeitig werden diese aufgefordert, einen zu erwartenden Gewinn sofort wieder zu veranlagen. Der Konsument sieht seinen Gewinn nie. Gleichzeitig mit dem neuen Deal wird der erforderliche Kapitaleinsatz und damit natürlich auch das Risiko höher. Bestehen Sie bei einer derartigen Strategie darauf, dass Ihnen der Gewinn auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen wird, bevor Sie eine neuerliche Investition tätigen.
- Lassen Sie sich in Geldangelegenheiten nie unter Zeitdruck setzen!
Sehr häufig suggerieren Verkäufer Spitzengewinne bei einem sofortigen Vertragsabschluss. Die Erfahrung zeigt, dass gerade übereilte Anlageentscheidungen fast immer auf die Verliererstraße führen.
- Lassen Sie den Spruch "Gier frisst Hirn" nicht wahr werden! Lassen Sie nicht zu, dass astronomische Ertragsversprechungen Ihren Verstand lahm legen. Höhere Ertragschancen bedeuten immer höheres Risiko. Widerstehen Sie dem Drang, sich von Risikoverharmlosungen einlullen zu lassen und weit über Ihre Möglichkeiten zu spekulieren. Das böse Erwachen kommt in der Regel sehr rasch.
Fehlberatung
Haben Sie Geld angelegt und fühlen sich falsch beraten? Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie in diesem Fall Ihre Versicherung kontaktieren und den Versicherungsfall melden.
Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich können sich bei falscher Beratung an die Konsumenteninformation wenden. Senden Sie uns zur Bearbeitung vorab folgende Unterlagen:- Sämtliche Depoteröffnungs- und Kaufaufträge inklusive Vertrags-Bedingungen
- Anlegerprofil
- Depotauszüge
- Verkaufsunterlagen (Prospekt, Analyseunterlagen, usw.)
- Abrechnung, falls bereits verkauft wurde bzw. die letzte Wertbenachrichtigung
- Unbedingt erforderlich für eine Bearbeitung ist die Übermittlung der Verträge und des Anlegerprofils. Diese Unterlagen können in Kopie beim Vermittler angefordert werden.
- Wer (Name, Firma, Adresse) hat Sie wann, wo, wie oft und wie lange beraten?
- War jemand dabei?
- Wie hoch ist ihr monatliches Einkommen?
- Wie groß ist Ihr Vermögen?
- Wie haben Sie das investierte Geld vorher veranlagt?
- Wurden bestehende Sparformen aufgelöst?
- Was wurde über das Produkt besprochen?
- Welche Argumente haben Sie überzeugt?
- Was wurde zum Risiko besprochen?
Personalkreditvermittler
Personalkreditvermittler sind Makler, die gewerbsmäßig für Kreditwerber Kreditgeschäfte vermitteln. Es werden Kredite vermittelt, die nicht durch ein Pfandrecht (Hypothek) grundbücherlich sichergestellt sind. Die Vermittlung von Hypothekarkrediten (grundbücherlich sichergestellte Kredite) fällt in den Regelungsbereich der Immobilienmakler.
Provision
Der Personalkreditvermittler darf für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung eine Vermittlungsprovision in Höhe von maximal 5 % des Bruttokreditbetrages (Kreditbetrag inklusive aller Kosten und Gebühren) vereinbaren. Für die durch den Geschäftsbetrieb entstandenen allgemeinen Kosten und Auslagen kann der Makler keinen Ersatz verlangen. Auch sonstige Vergütungen wie etwa Einschreib-, Vormerk- und Bearbeitungsgebühren etc. dürfen nicht verrechnet werden.
Die Provision steht nur im Erfolgsfall zu. Es muss daher tatsächlich ein Kreditvertrag zustande gekommen sein oder eine dem Vermittlungsauftrag entsprechende Kreditzusage vorliegen. Nicht erfolgreich ist die Kreditvermittlung, wenn die Kreditzusage nicht den Bedingungen des Vermittlungsauftrages entspricht, also etwa einen höheren Zinssatz oder sonstige ungünstigere Konditionen enthält oder wenn nur für einen Teilbetrag ein Kredit angeboten wird.
Der Kreditvermittlungsauftrag muss schriftlich erstellt werden und darf maximal auf die Dauer von 4 Wochen abgeschlossen werden. Im Kreditvermittlungsauftrag müssen die wesentlichen Kriterien für den gewünschten Kredit, nämlich
- die Mindesthöhe des tatsächlich auszuzahlenden Betrages,
- der Zinssatz, den der Kreditsuchende höchstens zu zahlen bereit ist,
- die maximale Laufzeit,
- die maximale Höhe und Fälligkeit der Rückzahlungsraten,
- die maximale Gesamtbelastung,
- der späteste Zeitpunkt, zu dem die Kreditzusage vorliegen muss und
- schließlich die Sicherheiten, die der Kreditwerber akzeptiert (z.B. Wechsel, Kreditrestschuldversicherung usw.)
angeführt werden. Wird auch nur einer dieser Punkte in der vom Vermittler beigebrachten Kreditzusage nicht erfüllt, so ist die Vermittlung nicht erfolgreich. Der Kreditwerber ist auch nicht verpflichtet, die einmal gestellten Bedingungen abzuändern.
Ein häufiges Problem bei Personalkreditvermittlern ist die Vereinbarung von Konventionalstrafen für den Fall, dass der Kreditsuchende unrichtige Angaben macht. In Kreditvermittlungsaufträgen wird regelmäßig vorgesehen, dass bei unrichtigen Angaben die Provision wie im Erfolgsfall fällig wird. Wie jede Konventionalstrafe kann auch dieser Betrag jedoch vom Richter gemäßigt werden. War zudem die unrichtige Angabe für die Entscheidung des Kreditgebers unerheblich, dann kann die Pönale auch nicht verlangt werden.
Umschuldung
Im Falle einer Umschuldung ist es unzulässig, Kredite anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber den effektiven Jahreszinssätzen der abzulösenden Kredite bei Einrechnung der Provision eine wirtschaftliche Mehrbelastung für den Kreditwerber bedeutet. Der Makler darf also keinen teureren Kredit anbieten.
Wenden Sie sich bei einer Umschuldung an die Dachorganisation der Schuldnerberatung. Den Link dazu finden Sie in der Infobox.
Tipps
- Aufgrund der Provision ist es zunächst sinnvoller, selbst bei den Banken nachzufragen und mehrere Angebote einzuholen. Wurde die Kreditgewährung von mehreren Banken bereits abgelehnt, stellt sich die Frage, ob die Sorge der Bank über bevorstehende Zahlungsprobleme nicht zu Recht besteht.
- Ein Entwurf des abzuschließenden Kreditvermittlungsauftrages muss Ihnen auf Verlangen vom Kreditvermittler ausgehändigt werden.
- Lesen Sie den Kreditvermittlungsauftrag genau durch, bevor Sie unterschreiben.
Schneller Kredit! Vorsicht bei Angeboten im Internet!
Immer häufiger werben Firmen im Internet dafür, günstige Sofortkredite ohne Rücksicht auf KSV-Einträge zu vermitteln. Der erwartete Kredit bleibt meist aus, dafür entstehen hohe Kosten durch Mehrwertnummern.
Beispiel www.austriakredit.at (Firma CreditZone, Passaro Finanz, infoZone AG)
Die Firma CreditZone (vormals Pas(s)aro) agiert mit einer neuer Kostenfalle. Aufgrund einer Kreditanfrage über das Internet, wird Kreditsuchenden eine SMS zugesandt, inder informiert wird, dass die Anfrage bewilligt wurde. Die Konsumenten werden aufgefordert zur weiteren Abwicklung eine kostenpflichtige Telefonnummer anzurufen. Während des Gespräches landen die Konsumenten immer wieder für längere Zeit in einer Warteschleife. Das Ergebnis: In den uns bekannten Fällen kam es in keinem Fall zu einer Kreditauszahlung. Tatsächlich wird den Konsumenten ein Vertrag zur Finanzsanierung (siehe unten) mit der Firma Schweizer Treuhandgesellschaft aus CH-9000 St. Gallen zugesandt.
Die Konsumenten berichteten uns von Telefonkosten zwischen 600 und 1.500 Euro. Zusätzlich erhalten Konsumenten vor Übermittlung der Kreditunterlagen eine Rechnung über eine Handling-Fee von mehreren hundert Euros. Wir empfehlen Ihnen diesen Betrag nicht zu überweisen, sondern mittels unten stehenden Musterbriefs Ihren Rücktritt zu erklären.
Wir haben im Zuge eines Projektes diese Vorgehensweise getestet. Während des Gespräches fragten wir mehrmals nach, wann wir das Geld bekommen, denn nur bei einem Kredit kommt es zu einer Auszahlung, nicht aber bei einer Finanzsanierung. Eine Auszahlung wurde uns innerhalb weniger Tage zugesichert. In Summe wurden wir bei unserem Testanruf 184 Minuten im Telefon gehalten, davon waren wir 128 Minuten in einer Warteschleife – Kosten 672 Euro.
Wir haben alle Telefonbetreiber von unseren Testerfahrungen mit dieser Firma informiert und ersucht, bei Einsprüchen (Musterbrief) von Kunden, die entsprechenden Telefonkosten auszubuchen.
Nach einem Einspruch gegen die Telefonrechnung, erhalten Sie im Regelfall ein Formular, in dem Sie zustimmen, dass die Forderung des Betrages an den Inhaber der Telefonnummer abgetreten wird. Das heißt, der Betrag wird nicht mehr von Ihrem Telefonanbieter verlangt. Allerdings kann es sein, dass Sie dann ein Forderungsschreiben einer Firma erhalten, die diese Mehrwertnummern an die Firma CreditZone/InfoZone vermietet.
Achtung
Wenn Ihnen durch die beschriebene Vorgangsweise hohe Telefonkosten entstanden sind, sollten Sie die Telefonrechnung schriftlich und fristgerecht bei Ihrem Betreiber beeinspruchen. Legen Sie dem Einspruch eine möglichst genaue Schilderung des Telefongespräches bei.
Musterbrief für diesen Einspruch zum Download (word/28 kb)
Wir empfehlen Ihnen, weder die im Brief angeführte Mehrwertnummer anzurufen, noch einen allenfalls geforderten Betrag zu überweisen. Es besteht dafür kein Rechtsgrund. Zur rechtlichen Klärung senden Sie ein Rücktrittsschreiben an die Firma Musterbrief für Rücktritt (word/14 kb) zum Download.
Finanzsanierung
Bei einer Finanzsanierung kommt es nicht zu einer Auszahlung eines Kreditbetrages, sondern lediglich zu einer Sanierung von bereits bestehenden Schulden. Das Finanzsanierungsunternehmen versucht im Gespräch mit den Gläubigern Zahlungserleichterungen zu vereinbaren.
Beispiel Firma Planet GmbH und Boncred GmbH
Firmen wie beispielsweise die Planet GmbH oder die Firma Boncred GmbH senden, häufig auch unaufgefordert aufgrund einer Adressenweitergabe, ein Angebot zur Finanzsanierung zu. Viele Konsumenten verstehen unter dem Begriff Finanzsanierung, die Vermittlung eines Kredites, unterschreiben den Vertrag und leisten die erforderliche Vorauszahlung in der Erwartung einen Kredit ausbezahlt zu bekommen.
Die erhoffte Auszahlung des gewünschten Kredites bleibt allerdings aus, denn (für Konsumenten/-innen schwer nachvollziehbar) bieten diese Firmen keine Kreditauszahlung an, sondern vermitteln nur die angebliche Sanierung bestehender Schulden. Dafür werden hohe Gebühren verlangt. Tatsächlich werden die Kundendaten an ein anderes Unternehmen übermittelt das beauftragt ist, eine Sanierung bereits bestehender Schulden in die Wege zu leiten. Dabei soll versucht werden, mit den bestehenden Gläubigern Zahlungserleichterungen zu vereinbaren – ohne jegliche Garantie auf Erfolg.
Konsumenten und Konsumentinnen, die bereits Zahlungen an die Firmen Boncred GmbH, Planet GmbH oder anderen ähnlichen Firmen geleistet haben, können nach Rechtsansicht der AK Rückforderungsansprüche stellen. Die AK empfiehlt, diesbezüglich den Musterbrief "Rücktritt Vermittlung Finanzsanierung" (word/32 kb) an das jeweilige Unternehmen zu richten. Wenn auch bereits an das Finanzsanierungsunternehmen (Schweizer Treuhandgesellschaft) Beträge überwiesen wurden, so steht dafür der Musterbrief "Rücktritt Finanzsanierungsangebot" (word/33 kb) zur Verfügung.
Tipp
Bei finanziellen Problemen sollte in erster Linie das Gespräch mit der Bank gesucht werden, um eine geeignete Lösung (Stundung der Kreditraten, neue Tilgungsvereinbarung, etc.) zu finden. Wenn infolge massiver Überschuldung eine grundsätzliche "Finanzsanierung" erforderlich ist, so empfehlen wir, sich an die heimischen Schuldnerberatungsstellen zu wenden. Diese sind von den Banken anerkannte Verhandlungspartner und bieten ihre Unterstützung kostenlos an.
Ärger mit Anlageberatern, Kreditvermittler, Finanzsanierer & Co.
Die Anfragen und Beschwerden zu Kreditvermittlern und Finanzsanierungsunternehmen häufen sich in der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer OÖ.
Die Konsumenteninformation rät daher zur Vorsicht bei Angeboten der folgenden Unternehmen:- ABC Kredit (Advaced Businéss Concept Ltd) – www.abckredit.at
- Access Global Logistic (CY) - http://www.accessgl.com/
- All Best Credit (RU) - www.allbestcredit.com
- Alpina-Finanz Gmbh (D) – www.alpina-finanz.de
- Best Euro Credit (RU) – http://besteurocredit.com
- Boncred GmbH
- Cash Group AG (CH) – www.cash-group.ag/
- Coba Euro Credit (RU) – www.tance24.de.pn/
- Coba Euro Credit (RU) – www.ronni24h.ch.pn/
- CMP Global Consulting Ltd. (UK)
- Credit for you Limited (GB)
- CreditZone AG (CH) - http://www.credit-check24.at/index.htm
- CreditZone AG (CH) – www.oesterreichkredit.at
- Denko Group (SG) - http://www.denkogroup.com/
- Direct Euro Credit (RU) – www.99-directeuro-credit.e7.to/
- Direct Euro Credit (RU) – www.depo12h.us.pn/
- Direct Euro Credit (RU) – www.capitaldirect4you.e7.to/
- eBank24 Corporation (UK) – www.ebank24.com
- Easy Best Credit (RU) - www.easybestcredit.com
- Easy Euro Credit (RU) - http://www.erim123.c4.to/
- Easy Euro Credit (RU) - http://www.morvedre.6x.to/
- Easy Euro Credit (RU) - http://www.canada.c4.to/
- Fair-Pay GmbH (D) – www.fair-pay-finanzverwaltung.de
- Finanz Profi CH LTD (CH) – www.finanz-profi.ch
- Frigidex AG (CH) - www.frigidex.com
- Funk Versicherungmakler AG (D) – www.topfonds.biz
- Global Energy Opportunities (A-1100 Wien) - www.globalenergyopportunities.com
- Globe Advantage AG (CH) - www.globe-ag.ch
- Goldberg & Associate (USA, UK) – http://www.goldberg-newyork.com
- House of Finance AG (CH)
- Helvetica Finanz AG (CH)
- Inter Euro Credit (RU)– http://intereurocredit.com
- Kairos Group S.r.o - http://www.kgap.eu/
- Kairos Group S.r.o – http://www.kgrf.eu/
- Kairos Group S.r.o - http://www.thekairosgroup.com/
- Knotzer Kreditberatungskanzlei (A)
- KSP Bank (A- 6960 bzw. 6961 Wolfurt)
- KSP Bank, Bank für Wirtschaft (A-1018 Wien)
- Lugano Finanz GmbH (D) - http://www.lugano-finanz.de/
- Luzern Finanz GmbH (D) - http://www.luzern-finanz.de
- Mitschka Alternative Advisory (A-1100 Wien) - http://www.mitschka-advisory.com/ bzw. http://www.sakurafinancialgroup.com/
- Passaro AG (CH) – www.passaro-finanz.ch
- Phönix Finanzsanierungs AG (CH) - www.phoenix-ag.ch
- Planet GmbH (D) - www.planet-gmbh.de
- Pro Cash Unternehmergesellschaft mbH (D) - www.pro-cash.at
- Qoppa Place Funds Consulting Corp. (USA, UK) – http://www.qoppa.us/
- Real Financial Service -Plainer Klaus (A) (TIP-TOP-KREDIT)
- Real Investments Financial Services Ltd. (A) – www.relax-investments.com
- Revidere Treuhand AG (CH) - http://www.austriakredit.at/
- Schmid Immobilien Ltd., ("Kapital24"), ("Darlehen24") (GB) - http://www.kapital24.org/
- Schmid Immobilien Ltd., ("Kapital24"), ("Darlehen24") (GB) – http://www.darlehen24.org/
- Schmid Immobilien Ltd., ("Kapital24"), ("Darlehen24") (GB) - http://www.darlehen24.biz/
- Schweizer-Finanzvermittlung.net, ACIA Finance Service Limited (GB) – www.schweizer-finanzvermittlung.net
- Schweizer Treuhandgesellschaft zur wirtschaftlichen und technischen Abwicklung von innereuropäischen Zahlungsvorgängen AG (CH)
- Sole Invest GmbH (Dubai Capital) (D) - http://www.dubai-capital.com/
- WFB – Financial Consulting World (A)
- WCC - World Capital Consulting LTD (UK, A)
- XR Group (HK)
Achtung
Manche Firmen agieren mit Mehrwertnummern. Sollten Ihnen dadurch unklare und überhöhte Telefonkosten entstanden sein, sollten Sie die Telefonrechnung schriftlich und fristgerecht bei Ihrem Betreiber beeinspruchen. Nähere Informationen siehe Artikel Überhöhte Telefonrechnung.
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