Anrechnung von Schul- auf Lehrzeiten
Anrechnung von Schul- auf Lehrzeiten
Berufsbildende Schulen bilden – wie der Name sagt – berufsbezogen aus. Im Gegensatz zu vielen Lehrberufen bilden sie nicht nur für EINEN Beruf aus, sondern in der Regel für eine ganze Berufssparte. So ersetzte ursprünglich der Abschluss einer berufsbildenden Schule per Abschlusszeugnis oft eine ganze Palette von einschlägigen Lehrabschlüssen bzw. erfolgten diverse Anrechnungen auf verwandte Lehrberufe auf gesetzlicher Basis automatisch.
Dies änderte sich in den 1990er-Jahren, als man diese Anrechnungsautomatik abschaffte und den Anrechnungsmodus quasi individualisierte (siehe oben). Dies sollte nicht zuletzt eine Aufwertung der Lehrausbildung symbolisieren. Heutzutage kommt es allerdings durchaus vor, dass AbsolventInnen einer höheren kaufmännischen Ausbildung trotz dieser Vorqualifikation nur eine Lehrstelle und kein „normaler“ (und natürlich teurerer) MaturantInnenjob angeboten wird. Ob und wieviel der HAK-Abschluss Lehrausbildungszeiten ersetzt, hängt davon ab, worauf man sich mit dem Dienstgeber einigt. Dass der Dienstgeber bei diesen Verhandlungen meist „auf dem längeren Ast“ sitzt, ist auf Grund seiner Positionsmacht selbstredend.
Volkswirtschaftlich betrachtet kommen diese und ähnliche Praxisfälle jedoch – besonders, wenn die betreffende Lehrstelle für BMHS-AbsolventInnen auch noch mit öffentlichen Geldern gefördert wird - einer enormen Verschwendung gleich. Eine Rückkehr zur ursprünglichen gesetzlichen Anerkennungsautomatik würde so gesehen durchaus Sinn machen. Es ist beispielsweise nicht einzusehen, warum der HAK-Abschluss nicht eine kaufmännische Lehre ersetzen sollte. Zumindest bedarf es einer allgemeinen und verbindlichen Regelung ob und wie viel für einen bestimmten Schultyp auf die jeweiligen Lehrzeiten angerechnet werden MÜSSEN und zwar unabhängig vom Dafürhalten der Dienstgeber.
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