Arbeit bei eisiger Kälte sorgt dafür, dass bei der AK die Telefone heiß laufen

Wer derzeit im Freien oder in schlecht beheizten Hallen arbeiten muss, ist nicht zu beneiden. Die frostigen Temperaturen sorgen dafür, dass bei der Arbeiterkammer Oberösterreich die Telefone heiß laufen. Fakt ist: Im Freien muss auch bei minus 20 Grad und eisigem Nordwind gearbeitet werden. Der Arbeitgeber/Die Arbeitgeberin ist aber verpflichtet, zweckmäßige Kleidung zur Verfügung zu stellen und für Aufwärmmöglichkeiten zu sorgen.

Am Bau beispielsweise gilt: Die Beschäftigten müssen jederzeit die Möglichkeit haben, zum Aufwärmen einen witterungsresistenten und auf mindestens 21 Grad beheizten Raum aufzusuchen. Der Arbeitgeber/Die Arbeitgeberin muss für die Arbeit im Freien auf seine/ihre Kosten eine entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und gegebenenfalls erneuern.

Nicht weniger als 19 Grad im Büro

Im Büro darf die Temperatur (bei geringer körperlicher Arbeitsbelastung) 19 Grad nicht unterschreiten. Für eine Halle gilt bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung eine Mindesttemperatur von zwölf Grad.

Arbeitgeber für Gesundheit verantwortlich

Grundsätzlich sind Arbeitgeber/-innen verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Bei Problemen rät die Arbeiterkammer, sich an den Betriebsrat zu wenden oder das Arbeitsinspektorat einzuschalten.

Mehr zum Thema "Arbeiten bei Kälte"

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

6 + 9 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.