Dazuverdienen in der Pension
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Dazuverdienen in der Pension
Sie dürfen in der Pension etwas dazu verdienen. Aber es gibt je nach Art Ihrer Pension unterschiedliche Regeln für den Zuverdienst.
Alterspension
Sie sind in der normalen Alterspension - haben also Ihre Pension als Frau erst mit 60 Jahren und als Mann mit 65 Jahren angetreten: Dann dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie Sie wollen – und verlieren von Ihrer Pension nichts.
Frühpension, Korridorpension, "Hacklerregelung"
Sie sind in Frühpension, also bereits vor dem Antrittsalter für die gesetzliche Alterspension in Pension gegangen: Dann dürfen Sie bis zu 376,26 € brutto monatlich dazuverdienen, Sie müssen also unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Bei tageweiser Beschäftigung ist die Grenze 28,89 € (Stand 2012). Wenn Sie mehr verdienen, fällt die Pension für das gesamte Monat oder für den einzelnen Tag weg.
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
Auch bei der Invaliditätspension dürfen Sie geringfügig dazuverdienen. Bei einem Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze bekommen Sie weniger Pension, wenn das Gesamteinkommen im Monat über € 1.077,99 brutto liegt.
Bei einem Gesamteinkommen zwischen € 1.077,99 und € 1.617,03 wird die Pension um 30 % gekürzt, zwischen € 1.617,03 und € 2.155,97 um 40 % und ab € 2.155,97 um 50 %.
Ist Ihre Pension so niedrig, dass Sie eine Ausgleichszulage bekommen?
Dann fällt die Ausgleichszulage bis zur Höhe des jeweiligen Zuverdienstes weg.
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