Arbeitsmarktpaket II aus Frauensicht: Verbesserungen bei Altersteilzeit und Krankenversicherung
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Welche Auswirkungen hat das Arbeitsmarktpaket II für Arbeitnehmerinnen? Die Expertinnen der Arbeiterkammer Oberösterreich haben die neuen Maßnahmen zur Krisenbewältigung aus der Frauenperspektive betrachtet und festgestellt: Bei der Altersteilzeit und bei der Krankenversicherung gibt es leichte Verbesserungen, von denen vorwiegend Frauen betroffen sind.
Schon bisher konnten auch Teilzeitkräfte in Altersteilzeit gehen, allerdings nur, wenn sie mindestens 80 Prozent der Normalarbeitszeit beschäftigt waren. Bei einer 40-Stunden-Woche bedeutete dies eine Mindestbeschäftigungszeit von 32 Stunden. Dieser Wert wurde nun auf 60 Prozent gesenkt. Das heißt, bei einer 40-Stunden-Woche laut Kollektivvertrag genügt nun eine Teilzeitbeschäftigung mit 24 Stunden pro Woche.
Da überwiegend Frauen Teilzeit beschäftigt sind, könnte diese Regelung dazu beitragen, Frauen vor dem möglicherweise sonst drohenden Jobverlust zu bewahren. Allerdings ist fraglich, wie viele weibliche Teilzeitkräfte es sich leisten werden können, auf einen weiteren Teil ihres meist ohnehin schon geringen Einkommens zu verzichten.
Erfreulich ist, dass mit dem Arbeitsmarktpaket II eine sozialpolitische Lücke geschlossen wird, auf deren fatale Auswirkungen die Arbeiterkammer bereits mehrfach hingewiesen hat. Es geht um die Krankenversicherung bei Entfall der Notstandshilfe. Wenn nämlich bei Arbeitslosen die Notstandshilfe aufgrund eines zu hohen Partnereinkommens gestrichen wurde, so waren die betroffenen Personen – zu 90 Prozent Frauen – nicht mehr krankenversichert, nur noch pensionsversichert. Jetzt haben die Betroffenen auch Anspruch auf Krankenversicherung.
Für die AK ist diese Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange nicht genug: Die Notstandshilfe ist als eine Versicherungsleistung anzusehen. Daher muss die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe völlig abgeschafft werden!
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