Arbeitsunfall was tun?
Passiert ein Arbeitsunfall, so sind bestimmte gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber/-innen vorgesehen, die insbesondere auch darauf abzielen, dass sofortige Unfallverhütungsmaßnahmen gesetzt und zukünftig solche Unfälle vermieden werden können.
Wann und wem sind Arbeitsunfälle zu melden?
Schwere und tödliche Arbeitsunfälle sind unverzüglich dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden.
Arbeitsunfälle, durch die eine Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, sind längstens binnen fünf Tagen der AUVA mittels dem dafür vorgesehenen Formular zu melden.
Darüber hinaus ist jeder Arbeitsunfall unverzüglich auch dem Betriebsrat bekannt zu geben.
Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle und Evaluierungsverpflichtung
Arbeitgeber/-innen müssen über jene Arbeitsunfälle intern im Betrieb Aufzeichnungen führen, die meldepflichtig sind oder beinahe tödlich oder schwer verlaufen wären. Diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre intern aufzubewahren und dem Betriebsrat, den Sicherheitsvertrauenspersonen und den Präventivfachkräften (Arbeitsmediziner/-in, Sicherheitsfachkraft) zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
In diesen Fällen ist für den jeweiligen Arbeitsplatz auch die Arbeitsplatzevaluierung erneut durchzuführen und die Beschäftigten sind wiederholt zu unterweisen.
Das Merkblatt 100 - Erste Hilfe können Sie auf der Website der AUVA unter Broschüren und Merkblätter bestellen.
EU-Strategie zur Reduktion von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2007 die neue 5-Jahres-Strategie 2007 - 2012 für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz angenommen. Ziel ist es, die Anzahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bis zum Jahr 2012 um ein Viertel zu reduzieren.
"Es gibt jährlich vier Millionen Arbeitsunfälle, die enorme wirtschaftliche Kosten für die europäische Wirtschaft verursachen", so Vladimír pidla, für Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit zuständiges Mitglied der Kommission.
Die geplanten Maßnahmen umfassen vor allem bessere Schulung und Information der Beschäftigten, Wissensaustausch und die Integration von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in alle nationalen und europäischen Politikbereiche.





