Asylpolitik: Fakten und Hintergründe

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni veröffentlichte die Europäische Union einen Bericht über die Asylverfahren in den EU-Mitgliedsstaaten. Ergebnis: Österreichs Anerkennungsrate bei Asylverfahren liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Europäischen Union, Flüchtlinge haben in Österreich geringe Chancen.

Asyl in der Europäischen Union

Im Jahr 2009 wurden in den 27 EU-Mitgliedsstaaten 317 500 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Bei mehr als einem Viertel der Asylentscheidungen (27 Prozent) wurde in der ersten Instanz positiv entschieden und somit den Asylbewerbern/- innen der Schutzstatus zugesprochen. Bei den endgültigen Berufungsentscheiden, das heisst in der letzten Instanz der Berufungen, lag die durchschnittliche Anerkennungsquote in der Europäischen Union bei 19 Prozent. In Summe wurde 78.800 Asylwerbern/-innen - das sind 0,02 Prozent der Gesamtbevölkerung in der EU - der Schutzstatus zugestanden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein leichter Anstieg von 3700 Personen.

Jeder vierte Flüchtling ist unter 18 Jahre alt

Zu der größten Gruppe von Personen, denen der Schutzstatus zuerkannt wurde, gehören Flüchtlinge aus Somalia und aus dem Irak mit jeweils rund 13000 Personen. Besonders bedenklich ist, dass rund ein Viertel der Asylbewerber/-innen minderjährig ist. 38 Prozent der minderjährigen Asylbewerber/-innen sind sogar ohne Begleitung.

Die meisten Personen mit zuerkannten Schutzstatus verzeichneten das Vereinigte Königreich (12.500), Deutschland (12.100) und Frankreich (10.400). Aber auch kleinere Länder wie Schweden (9100) und die Niederlande (8100) gewähren vielen Asylwerber/-innen Schutz. In Österreich wurde im Jahr 2009 4995 Asylbewerber/-innen - das sind 0,06 Prozent der Gesamtbevölkerung - der Schutzstatus zugesprochen. Die größten Gruppen stammten aus Russland und aus Afghanistan. Es fällt auf, dass die Anerkennungsquoten zwischen den Mitgliedsstaaten stark variieren. Während der höchste Anteil an positiven Entscheidungen in der ersten Instanz in Malta (66 Prozent) der Slowakei (56 Prozent) und Portugal (51 Prozent) getroffen werden, liegt die Anerkennungsquote in Griechenland nur bei einem Prozent und Irland bei vier Prozent. Österreich liegt mit einer Anerkennungsquote von 21,7 Prozent in der ersten Instanz deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 27 Prozent.

Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr zeitgemäß

Die unterschiedlichen Anerkennungsquoten sind auf der einen Seite auf die unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Bewerber/-innen zurückzuführen, und auf der anderen Seite auf die Handlungsspielräume bei der Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention. Viele Wissenschafter/- innen (wie etwa der bekannte Migrationsforscher Franz Nuscheler ) kritisieren die Interpretationsprobleme des internationalen Flüchtlingsrechts und generell den Idealtypus des Flüchtlingsbegriffes in der Genfer Flüchtlingskonvention, der auf viele Flüchtlinge von heute nicht mehr zutrifft.

Die Fluchtbewegungen des 21. Jahrhunderts werden meist durch eine Mischung aus mehreren Fluchtgründen hervorgerufen. Dazu gehören Kriege, manifeste Gewalt von Diktaturen, Minderheitenkonflikte (z.B. Vertreibung ethnischer od. religiöser Minderheiten), Massenelend und Hungersnöte oder Umweltkatastrophen. Laut UN-Welternährungsorganisation waren im Jahre 2008 über eine Milliarde Menschen auf der Welt chronisch unterernährt. 700 Millionen Menschen leiden derzeit unter Wasserknappheit. Die Anzahl der weltweiten Umweltflüchtlinge (25 Millionen) überstieg bereits im Jahr 1999 die Anzahl an Kriegsflüchtlingen (21 Millionen).

Selbstverständlich lassen sich diese dramatischen Fakten und die immense Schieflage der globalen Verteilung nicht über Asylpolitik lösen. Umgekehrt wird aber eine humane Asylpolitik nur im vollen Bewusstsein der tatsächlichen Gründe möglich sein, welches sich im internationalen Flüchtlingsrecht niederschlagen muss.

Wann bekommt eine Person Schutzstatus?

Die Gründe damit einer Person nach nationalem oder internationalem Recht der Schutzstatus zugesprochen wird:

  1. Eine Person mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft, ist eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner/ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sich außerhalb des Landes befindet.
  2. Eine Person mit subsidiären Schutzstatus, ist eine Person, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, aber stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass er/sie bei einer Rückkehr in das Herkunftsland, tatsächlich Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden zu erleiden.
  3. Eine Person mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen: Beispiele sind hierfür Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschoben werden können oder unbegleitete Minderjährige. Hier gelten insbesondere einzelstaatliche Rechtsvorschriften und in Österreich die Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres.

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