Muss ich beim Auszug meine Wohnung ausmalen?
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Ob Sie Ihre Wohnung beim Auszug ausmalen müssen, hängt davon ab, ob es sich bei Ihrem Vermieter um einen privaten Vermieter (der Vermieter vermietet nicht mehr als 5 Wohnungen) oder um einen gewerblichen Vermieter (vermietet mehr als 5 Wohnungen) handelt. Zusätzlich sind die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag zu beachten.
Privater Vermieter
Haben Sie Ihre Wohnung bei einem privaten Vermieter gemietet und im Mietvertrag die Vereinbarung getroffen, dass bei Auszug die Wohnung ausgemalt werden muss, dann sind Sie verpflichtet dies zu tun.
Fehlt eine solche Vereinbarung im Mietvertrag, können Sie die Wohnung in dem Zustand zurückstellen, wie Sie sie übernommen haben. Eine normale Abnützung darf dabei eingerechnet werden. Sie müssen die Wohnung also nicht ausmalen, wenn Sie an der Wandoberfläche nichts verändert haben (z.B. andere Wandfarbe, Tapeten, Fliesen, etc.) und diese auch keine überdurchschnittliche Abnützung oder Beschädigungen aufweist.
Gewerblicher Vermieter
Haben Sie Ihre Wohnung bei einem gewerblichen Vermieter gemietet, sind Sie nur verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurückzustellen, wie Sie von Ihnen übernommen wurde.
Ist im Mietvertrag eine Klausel, die das Ausmalen vorschreibt, so ist diese laut OGH-Urteil rechtswidrig. Sie müssen die Wohnung nicht ausmalen, wenn die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert wurde oder wenn sie nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt ist.
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