Außergewöhnliche Belastungen
Von Spitalskosten über Betreuungskosten für Kinder bis zu Aufwendungen zur Beseitigung von Sturmschäden: Außergewöhnliche Belastungen sind unter Anrechnung eines Selbstbehalts absetzbar.
- Voraussetzungen
- mit/ohne Selbstbehalt
- Pauschalbeträge: körperliche Beeinträchtigung/Diät
- zusätzlich wird anerkannt
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen die Ausgaben erfüllen:
- sie müssen außergewöhnlich sein
- sie müssen zwangsläufig erwachsen
(keine Freiwilligkeit) - sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
- Sämtliche Krankheitskosten (Arzthonorare, Medikamente, Heilbehelfe)
- Kurkosten
- Zahnersatz, Zahnregulierungen, Prothesen, Hörgeräte
- Kosten für Begräbnis und Grabstein (max. je 4.000 € ab 2007) soweit sie nicht durch den Nachlass gedeckt sind)
- Kosten der Alleinerzieher/-innen für die Betreuung von Kindern ab 10+
- Diätverpflegung (bei unter 25-prozentiger Beeinträchtigung)
Der Selbstbehalt macht in etwa ein Brutto-Monatsgehalt aus.
- Kinderbetreuungskosten
- Beseitigung von Katastrophenschäden
- Alimente für Kinder
- Unterhalt für im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder
- Auswärtige Berufsausbildung des Kindes
- Bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe steht ein monatlicher Freibetrag von 262 € zu (Pflegegeld und Blindenzulage wird abgezogen)
- Kosten, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung entstehen (Bescheinigung für eine Beeinträchtigung von über 25 Prozent)
ACHTUNG
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Seit 2009 muss aber für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern ein neues Formular verwendet werden - das L1k (Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung). Das betrifft nicht nur die neu geschaffenen Abschreibposten für Kinder, sondern auch jene, die bisher ins L1 eingetragen wurden.
Ab 2010 muss je Kind ein eigenes Formular L1k ausgefüllt werden.
Zu den Steuer-Formularen
Pauschalbeträge für körperliche Beeinträchtigung
| Stufe der Beeinträchtigung | Pauschale |
|---|---|
| 25 - 34 Prozent | 75,00 Euro |
| 35 - 44 Prozent | 99,00 Euro |
| 45 - 54 Prozent | 243,00 Euro |
| 55 - 64 Prozent | 294,00 Euro |
| 65 - 74 Prozent | 363,00 Euro |
| 75 - 84 Prozent | 435,00 Euro |
| 85 - 94 Prozent | 507,00 Euro |
| über 95 Prozent | 726,00 Euro |
Pflegegeld kürzt die jährlichen Freibeträge!
Pauschalbeträge für Diät
| Diätverpflegung bei ... | Pauschale jährlich |
|---|---|
| Aids, Tuberkulose, Zöliakie, Zuckerkrankheit | 840,00 Euro |
| Gallen-, Leber-, Nierenleiden | 612,00 Euro |
| Magenkrankheit, Cholesterin, andere innere Erkrankungen | 504,00 Euro |
Tipp
Sind die tatsächlichen Kosten höher als der Pauschalbetrag, so können diese ohne Abzug eines Selbstbehaltes anstelle des Pauschalbetrages beantragt werden.
- Kosten einer Heilbehandlung (Arzt-, Spitals- und Therapiekosten) und Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen
- Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel)
- Bei Gehbehinderung bzw. wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes unzumutbar sind, kann beim Bundessozialamt ein Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer gestellt werden. Wird die Kfz-Steuerbefreiung zuerkannt, wird auch ein Lohnsteuer-Freibetrag von 190 € monatlich gewährt. Ist kein Pkw vorhanden, werden nachgewiesene Taxi-Rechnungen bis zur selben Höhe monatlich berücksichtigt.





