Außergewöhnliche Belastungen

Von Spitalskosten über Betreuungskosten für Kinder bis zu Aufwendungen zur Beseitigung von Sturmschäden: Außergewöhnliche Belastungen sind unter Anrechnung eines Selbstbehalts absetzbar.

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Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen die Ausgaben erfüllen:

  • sie müssen außergewöhnlich sein
  • sie müssen zwangsläufig erwachsen
  • sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
zum Seitenanfang Nach Abzug eines Selbstbehaltes werden als außergewöhnliche Belastungen beispielsweise anerkannt:

  • Sämtliche Krankheitskosten (Arzthonorare, Medikamente, Heilbehelfe)
  • Kurkosten
  • Zahnersatz, Zahnregulierungen, Prothesen, Hörgeräte
  • Kosten für Begräbnis und Grabstein (max. je 4.000 € ab 2007) soweit sie nicht durch den Nachlass gedeckt sind)
  • Kosten für Kinderbetreuung für Alleinerzieher (bis 2008)
  • Diätverpflegung (bei unter 25-prozentiger Beeinträchtigung)

    Der Selbstbehalt macht in etwa ein Brutto-Monatsgehalt aus.
Ohne Abzug eines Selbstbehaltes werden anerkannt:

  • Kinderbetreuungskosten
    Ab 1.1.2009 können tatsächlich angefallene Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr in privaten/öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch pädagogisch qualifizierte Personen bis max. € 2.300 pro Kind und Kalenderjahr als außergewähnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass für das Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinder-/Unterhaltsabsetzbetrag zusteht und das Kind nicht ständig außerhalb des EU-/EWR-Raumes oder der Schweiz aufhältig ist.
  • Beseitigung von Katastrophenschäden
  • Alimente für Kinder
  • Unterhalt für im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder in der Höhe von 50 Euro pro Kind und Monat
  • Auswärtige Berufsausbildung des Kindes, wenn keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes besteht und eine tägliche Heimkehr nicht zumutbar ist. Fixbetrag: 110 € pro Monat
  • Bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe steht ein monatlicher Freibetrag von 262 € zu (Pflegegeld und Blindenzulage wird abgezogen)
  • Kosten, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung entstehen (Bescheinigung für eine Beeinträchtigung von über 25 Prozent)
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Pauschalbeträge für körperliche Beeinträchtigung

Stufe der Beeinträchtigung in % Pauschale in €
25 - 34 75,--
35 - 44 99,--
45 - 54 243,--
55 - 64 294,--
65 - 74 363,--
75 - 84 435,--
85 - 94 507,--
über 95 726,--

Pflegegeld kürzt die jährlichen Freibeträge!

Pauschalbeträge für Diät

Diätverpflegung bei ... Pauschale in Euro jährlich
Magenkrankheit, Cholesterin, andere innere Erkrankungen 504,--
Gallen-, Leber-, Nierenleiden 621,--
Aids, Tuberkulose, Zöliakie, Zuckerkrankheit 840,--
zum Seitenanfang Zusätzlich zu diesen Pauschalen werden bei körperlicher Beeinträchtigung anerkannt:

  • Kosten einer Heilbehandlung (Arzt-, Spitals- und Therapiekosten) und Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen

  • Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel)

  • Bei Gehbehinderung bzw. wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes unzumutbar sind, kann beim Bundessozialamt ein Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer gestellt werden. Wird die Kfz-Steuerbefreiung zuerkannt, wird auch ein Lohnsteuer-Freibetrag von 153 € monatlich gewährt. Ist kein Pkw vorhanden, werden nachgewiesene Taxi-Rechnungen bis zur selben Höhe monatlich berücksichtigt.

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