Außergewöhnliche Belastungen
Von Spitalskosten über Betreuungskosten für Kinder bis zu Aufwendungen zur Beseitigung von Sturmschäden: Außergewöhnliche Belastungen sind unter Anrechnung eines Selbstbehalts absetzbar.
- Voraussetzungen
- mit/ohne Selbstbehalt
- Pauschalbeträge: körperliche Beeinträchtigung/Diät
- zusätzlich wird anerkannt
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen die Ausgaben erfüllen:
- sie müssen außergewöhnlich sein
- sie müssen zwangsläufig erwachsen
- sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
- Sämtliche Krankheitskosten (Arzthonorare, Medikamente, Heilbehelfe)
- Kurkosten
- Zahnersatz, Zahnregulierungen, Prothesen, Hörgeräte
- Kosten für Begräbnis und Grabstein (max. je 4.000 € ab 2007) soweit sie nicht durch den Nachlass gedeckt sind)
- Kosten für Kinderbetreuung für Alleinerzieher (bis 2008)
- Diätverpflegung (bei unter 25-prozentiger Beeinträchtigung)
Der Selbstbehalt macht in etwa ein Brutto-Monatsgehalt aus.
- Kinderbetreuungskosten
Ab 1.1.2009 können tatsächlich angefallene Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr in privaten/öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch pädagogisch qualifizierte Personen bis max. € 2.300 pro Kind und Kalenderjahr als außergewähnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass für das Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinder-/Unterhaltsabsetzbetrag zusteht und das Kind nicht ständig außerhalb des EU-/EWR-Raumes oder der Schweiz aufhältig ist. - Beseitigung von Katastrophenschäden
- Alimente für Kinder
- Unterhalt für im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder in der Höhe von 50 Euro pro Kind und Monat
- Auswärtige Berufsausbildung des Kindes, wenn keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes besteht und eine tägliche Heimkehr nicht zumutbar ist. Fixbetrag: 110 € pro Monat
- Bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe steht ein monatlicher Freibetrag von 262 € zu (Pflegegeld und Blindenzulage wird abgezogen)
- Kosten, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung entstehen (Bescheinigung für eine Beeinträchtigung von über 25 Prozent)
ACHTUNG
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Seit heuer muss aber für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhand mit Kindern ein neues Formular verwendet werden - das L1k (Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung).
Das betrifft nicht nur die heuer neu geschaffenen Abschreibposten für Kinder, sondern auch jene, die bisher ins L1 eingetragen wurden.
Pauschalbeträge für körperliche Beeinträchtigung
| Stufe der Beeinträchtigung in % | Pauschale in € | |
|---|---|---|
| 25 - 34 | 75,-- | |
| 35 - 44 | 99,-- | |
| 45 - 54 | 243,-- | |
| 55 - 64 | 294,-- | |
| 65 - 74 | 363,-- | |
| 75 - 84 | 435,-- | |
| 85 - 94 | 507,-- | |
| über 95 | 726,-- | |
Pflegegeld kürzt die jährlichen Freibeträge!
Pauschalbeträge für Diät
| Diätverpflegung bei ... | Pauschale in Euro jährlich |
|---|---|
| Magenkrankheit, Cholesterin, andere innere Erkrankungen | 504,-- |
| Gallen-, Leber-, Nierenleiden | 621,-- |
| Aids, Tuberkulose, Zöliakie, Zuckerkrankheit | 840,-- |
Tipp
Sind die tatsächlichen Kosten höher als der Pauschalbetrag, so können diese ohne Abzug eines Selbstbehaltes anstelle des Pauschalbetrages beantragt werden.
- Kosten einer Heilbehandlung (Arzt-, Spitals- und Therapiekosten) und Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen
- Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel)
- Bei Gehbehinderung bzw. wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes unzumutbar sind, kann beim Bundessozialamt ein Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer gestellt werden. Wird die Kfz-Steuerbefreiung zuerkannt, wird auch ein Lohnsteuer-Freibetrag von 153 € monatlich gewährt. Ist kein Pkw vorhanden, werden nachgewiesene Taxi-Rechnungen bis zur selben Höhe monatlich berücksichtigt.
Kontakt
AK Lohnsteuerberatung
4020, Volksgartenstr. 40
Tel.: 050/6906-1603
rechtsschutz@akooe.at
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