Ist Leasing tatsächlich günstiger?

Jeder dritte Neuwagen ist in Österreich über Leasing finanziert, was auf den ersten Blick supergünstig ausschaut, kann sich durchaus als schlechtes Geschäft herausstellen.

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Was ist Leasing?

Leasing heißt grundsätzlich: jemanden eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen, vergleichbar etwa mit der Miete einer Wohnung. Als spezielle Finanzierungsform wird beim KFZ-Leasing häufig das sog. Finanzierungsleasing verwendet.

Der Leasingnehmer wird nicht Eigentümer des Leasingfahrzeuges, sondern darf das Auto für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt nur benutzen. Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist der Leasinggeber. Den Leasingnehmer treffen aber nahezu alle Risiken eines Eigentümers.

Unterschiede zur Kreditfinanzierung

Beim Leasing bleibt das Leasingobjekt bis zum Vertragsende im Eigentum des Leasinggebers, beim Kreditkauf geht es ins Eigentum des Kreditnehmers über.

Die staatlichen Gebühren betragen beim Leasing 1% der Leasingentgelte bzw. 1% von 36 Bruttomonatsleasingraten bei unbestimmter Vertragsdauer, bei Krediten 0,8% der Kreditsumme.

Bei der Kreditfinanzierung gibt es in der Regel keinen Restwert, beim Leasing wird meistens ein Restwert (in Höhe des bei Vertragsende zu erwartenden Verkaufserlöses) festgelegt.

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Das sollte im Vertrag stehen!

Die Leasingfirma kauft das Fahrzeug beim Händler und unterbreitet Ihnen dann ein Leasingangebot. Neben den sonstigen Vertragsbedingungen sollten folgende Punkte jedenfalls im Vertrag enthalten sein:

  • Kaufpreis, den die Leasingfirma für das Auto zahlt.
  • Zahlungen, die Sie an die Leasingfirma leisten. (Anzahlung, Depot, etc.) Auch der Eintauschpreis, den Sie für Ihr altes Auto beim Händler bekommen, muss als Anzahlung im Vertrag stehen.
  • Vertragslaufzeit in Monaten.
  • Monatliche Leasingrate inkl. Umsatzsteuer.
  • Restwert zum Ende der Vertragslaufzeit inkl. Umsatzsteuer.
  • Die Summe aller Zahlungen, die Sie an die Leasingfirma im Laufe des Vertrages leisten müssen (Gesamtbelastung).
Tipps vor der Vertragsunterzeichnung

  • Verhandeln Sie mit dem Händler, als ob Sie Barzahler wären.
  • Lassen Sie sich für den ausgehandelten Preis ein Leasingangebot von mehreren Leasinggesellschaften machen.
  • Nehmen Sie das Vertragsformular vor der Unterzeichnung mit nach Hause und lesen Sie in aller Ruhe die Vertragsbedingungen durch.
  • Bestehen Sie auf schriftliche Vereinbarungen (v.a. hinsichtlich Kauf des Leasingobjekts am Ende der Laufzeit)!
  • Achten Sie darauf, dass im Vertrag immer auch die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
  • Lassen Sie sich nicht von niedrigen Leasingraten beeindrucken. Anzahlung und Restwert bestimmen bei der Beurteilung, ob das Angebot vernünftig ist, mindestens genauso mit.
  • Vergleichen Sie das Leasingangebot mit einer Kreditfinanzierung.
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Rückgabe oder Kauf des KFZ

Kilometerabrechnung

Die von Ihnen gefahrenen Mehrkilometer werden extra verrechnet. Der Preis dafür scheint üblicherweise im Vertrag auf.

Restwert

Bei Vertragsende wird das Fahrzeug nach seinem Zustand bewertet. Bei außergewöhnlicher Abnutzung des Fahrzeuges tragen Sie das Risiko, weil der Wert des Fahrzeugs geringer ist als der vereinbarte Restwert. Wenn die Leasingfirma einen geringeren Kaufpreis erzielt, müssen Sie die Differenz bezahlen.

Wem gehört das Auto zu Vertragsende?

Grundsätzlich gehört das Auto der Leasingfirma, die darüber entscheiden kann, ob sie das Fahrzeug an Sie oder jemand anderen verkauft.

Wenn ein sogenanntes Andienungsrecht in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist, kann der Leasinggeber von Ihnen den Ankauf des Leasingfahrzeuges zum vertraglich vereinbarten Restwert verlangen.

Vorzeitige Vertragsauflösung

Bei vorzeitiger Vertagsauflösung hat die Leasinggesellschaft gemäß den Vertragsbestimmungen Anspruch auf Vergütung

  • aller noch ausständigen Raten,
  • sämtlicher Zahlungsrückstände (inkl. Zinsen und Kosten),
  • des Restwertes sowie sämtlicher im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung entstehenden Kosten (Schätzungs-, Sicherstellungs-, Transportkosten usw.).

    Die Leasingfirma muss jedoch die Zinsen, die in den Raten stecken, angemessen reduzieren. Reicht der Verkehrswert bzw. Veräußerungserlös nicht aus, um die oben angeführten Kosten zu decken, so muss die Differenz vom Leasingnehmer bezahlt werden.

Diese Nachzahlung beruht unter anderem auf dem unterschiedlichen Verlauf der Wertentwicklung des Autos und der Finanzierung. Das Auto verliert in den ersten beiden Jahren sehr rasch an Wert, die Finanzierung nur langsam. Das entstehende Loch muss der Leasingnehmer im Fall einer vorzeitigen Auflösung stopfen.

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