Zahlen mit Karte
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Bankomatkarte (Maestrokarte)
Die Bankomatkarte (Maestrokarte) fehlt in fast keiner Geldbörse. Ist die Karte weg, kann das Konto inklusive Überziehungsrahmen aufgrund erweiterter Behebungsmöglichkeiten völlig leer geräumt werden. Ab der Anzeige des Verlustes oder Diebstahls beim Sperrnotruf besteht für Sie keine Haftung mehr.
Kennen Sie Ihr Behebungslimit bei Bankomat und Foyer-Automaten?
Minimieren Sie Ihr Risiko durch Herabsetzung Ihrer täglichen Behebungsgrenze.
Kennen Sie die Höhe Ihres Überziehungsrahmens?
Minimieren Sie Ihr Risiko durch Reduzierung Ihres Überziehungsrahmens.
Die Karte ist weg - was ist zu tun?- Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Bankomatkarte veranlassen Sie sofort eine Sperre Ihrer Karte bei Ihrer Bank oder dem Sperrnotruf. Die Telefonnummer finden Sie auf jedem Bankomaten. Für die Sperre müssen Sie Ihre Kontonummer und Bankleitzahl bekannt geben.
- Melden Sie den Verlust oder Diebstahl umgehend der Polizei.
- Wird die Bankomatkarte vom Gerät unerwartet eingezogen, melden Sie den Vorfall ebenfalls gleich der Bank. Außerhalb der Bankzeiten ist es ratsam, den Sperrdienst anzurufen. Im Zweifelsfall die Bankomatkarte sperren lassen!
- Wenn der Bankomat den Abhebungsvorgang abbricht ohne dass Sie Geld erhalten haben und Sie sich nicht sicher sind, ob das Geld von Ihrem Konto abgebucht wurde oder nicht: Melden Sie auch diesen Vorfall der Bank. Notieren Sie sich die genaue Uhrzeit.
Wer haftet für den Schaden?
Der Schaden ist der Betrag, der bis zum Zeitpunkt Ihrer Meldung beim Sperrnotruf mit Hilfe der Karte behoben wird.
Wenn Sie die missbräuchliche Behebung durch ein grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht haben, haften Sie für den gesamten Schaden. Z.B. wenn der PIN-Code notiert wurde und dieser gemeinsam mit der Karte gestohlen wurde.
Haben Sie Ihre Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt, gibt es eine beschränkte Haftung in Höhe von 150 Euro.
Kein Verschulden liegt vor, wenn z.B. durch Manipulationen an Bankomaten Ihr Code ausgespäht und ein Duplikat Ihrer Karte erstellt wird.
Kreditkarte
Zum Bezahlen auf Reisen oder im Internet hat sich die Kreditkarte als ein sehr praktisches Zahlungsinstrument entwickelt, welches zusätzlich einen gewissen Versicherungsschutz bietet.
Versicherungsschutz
Bei vielen Karten sind eine oder mehr Versicherungsleistungen inkludiert. Speziell bei einer Reise ist zu beachten, dass Leistungen daraus häufig nur erbracht werden, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde.
Wichtig ist für sich selbst die relevanten Versicherungsrisiken festzustellen und dann die Angebote zu vergleichen. In manchen Fällen sind eigens abgeschlossene Versicherungen für die Reise zweckmäßiger.
Haftung
Wird die Karte gestohlen oder die Daten einer Karte missbräuchlich verwendet stellt sich die Frage, inwiefern der Kreditkartenkunde für die missbräuchliche Verwendung haftet. Die gute Nachricht: der Kreditkartenkunde haftet gar nicht, sofern kein fahrlässiges Verhalten den Missbrauch erst möglich gemacht hat.
Was muss der Kunde tun?
Der Kunde ist verpflichtet die Karte sorgsam zu verwahren und den PIN-Code geheim zu halten. Die Kartendaten sollen im Internet nur bei sicheren Verbindungen (z.B. SSL, Symbole Schlüssel, Vorhängeschloss, https) verwendet werden.
Bei Verlust oder Diebstahl der Karte muss der Besitzer diese sofort bei der Kreditkartenfirma telefonisch sperren lassen (Sperrgebühr je nach Anbieter unterschiedlich) und bei der örtlichen Polizei eine Anzeige erstatten.
Bei Verwendung der Daten im Fernabsatz (z.B. Internet)
In diesem Fall werden lediglich die Kreditkartendaten missbräuchlich verwendet. Kartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode können nicht völlig geheim gehalten werden.
Bei Bezahlungen wird die Karte aus der Hand gegeben, Gelegenheit genug um Daten zu notieren, ebenso können bei unsicheren Verbindungen die Daten ausgespäht werden.
Tipp
Kontrollieren Sie Ihre Kreditkartenabrechnung und reklamieren Sie unmittelbar mit eingeschriebenen Brief, die für Sie unbekannten Abbuchungen.
Haftungsgrenzen
Trifft Sie als Kunden ein Mitverschulden (Karte wurde nicht ausreichend sorgfältig verwahrt) an der missbräuchlichen Nutzung Ihrer Kartendaten, dann haften Sie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den gesamten Schaden. Bei leichter Fahrlässigkeit beträgt die Haftungsgrenze € 150,-. In beiden Fällen nur bis zur unverzüglichen Meldung des Verlustes oder Diebstahls der Karte bzw. der Kartendaten.
Spesen
Wenn die Kreditkarte im Euro-Raum zum Einkaufen verwendet wird, fallen keine Kosten an. Bei Verwendung außerhalb der Eurozone verrechnen die Kreditkartenfirmen Spesen von 1 bis 2 Prozent vom Transaktionsbetrag.
Die Bargeldbehebung mittels PIN ist kostspielig. Die Provision beträgt zumindest 3 % bzw. mind.€ 2,50 bis € 4,-. Dazu kommt noch die Manipulationsgebühr außerhalb des Euro-Raumes in Höhe von 1 bis 2 %.
Tipps für die Verwendung einer Kreditkarte
- Vorsicht bei Internetgeschäften! Verwenden Sie Ihre Kreditkartennummer im Internet nie ohne Verschlüsselung.
- Kreditkartenabrechnungen immer genau überprüfen! Stellen Sie unerklärliche Buchungen fest, dann sollten Sie unbedingt sofort mit eingeschriebenem Brief Widerspruch erheben.
- Blankounterschrift vermeiden! Unterschreiben Sie niemals Blankobelege - auch nicht, wenn Sie beim Auslandsurlaub ein Auto mieten oder im Hotel einchecken.
- Belege aufbewahren! Werfen Sie Durchschläge nicht in den Papierkorb von Supermarkt und Tankstelle. Dadurch verhindern Sie, dass Ihre Belege in falsche Hände gelangen.
- Spesen vermeiden! Barabhebungen und Ratenzahlungen mit Kreditkarte sind teuer. Verwenden Sie zum Zahlen die Kreditkarte und für Bargeldbehebungen die Bankomatkarte.
- Die Informationsbroschüren der Kreditkartenfirmen stellen meist nur einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen dar. Sie sollten jedoch die kompletten Versicherungsbedingungen kennen. Sie können diese direkt beim Versicherer anfordern oder im Internet downloaden. Im Schadensfall ist das Versicherungsunternehmen zuständig.
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