Bauplanung
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- Planung der Bauausführung
- Ausschreibung - Vergleichbare Angebote
- Auftragserteilung
- Energieausweis
- Versicherungen
Planung der Bauausführung
Vor der Planung sollte der Höchstbetrag, den Sie für den Bau aufwenden wollen, festgelegt und das Planungshonorar schriftlich fixiert werden.
Beachten Sie, dass Planungsaufträge entgeltlich sind, wenn nicht ausdrücklich eine Gratisleistung vereinbart wurde oder der Unternehmer den Plan von sich aus, als Grundlage für sein Angebot, erstellt.
Nicht nur mit der Planung, sondern auch mit der Ausschreibung und Bauleitung sollten Sie ein qualifiziertes Planungsbüro, den planenden Baumeister oder den planenden Architekten beauftragen. Die Kosten dafür können meist durch Einsparungen, die bei geschickter Auftragsvergabe, Vermeidung von Mängeln oder besserer Terminkoordination zu erzielen sind, hereingebracht werden.
Ausschreibung - Vergleichbare Angebote
Richten Sie das vom Architekten oder Bauleiter erstellte Leistungsverzeichnis mit gleichem
Inhalt an mehrere bauausführende Anbieter (Ausschreibung). Nur so ist ein Kostenvergleich möglich. Prüfen Sie mit seiner Hilfe aber auch, ob das erhaltene Angebot vollständig ist.
Kostenerhöhungen sind häufig auf ungenaue Leistungsverzeichnisse und Zusatzaufträge bzw. nachträgliche Umplanungen zurückzuführen!
Angebot, Kostenvoranschlag, Pauschalpreis
Beim Kostenvoranschlag berechnet der Unternehmer, welche Kosten er für eine Leistung verrechnen würde. Im Gegensatz zu einem Angebot bietet er damit nicht zwangsläufig die tatsächliche Ausführung an.
Wird der Kostenvoranschlag für eine Privatperson erstellt, ist er gratis, wenn nicht im Vorhinein auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde. Angebote (Offerte) sind nach der Rechtsprechung gratis, weil sie im Interesse des Unternehmers liegen, der sich einen Auftrag erhofft.
Detailinformationen zu diesem Thema finden Sie auch unter dem Artikel Kostenvoranschlag.
Auftragserteilung
Mit der Ausführung der Bauarbeiten sollten Sie einen Fachbetrieb als Generalunternehmen beauftragen. Dieser haftet dann auch für Fehler seiner Subunternehmer. Lassen Sie die Vertragsentwürfe und -bedingungen des Bauunternehmers von einem Rechtsanwalt oder Notar überprüfen (zuvor schriftliche Honorarvereinbarung treffen).
Zumindest bei größeren Bauvorhaben sollten Sie vor der Auswahl der Baufirma nach Referenzkunden fragen und sich bei diesen nach ihrer Zufriedenheit mit dem Bauunternehmen erkundigen. Es ist auch empfehlenswert, sich bei einem der Gläubigerschutzverbände über die finanzielle Situation der Baufirma zu informieren. Möglicherweise ist auch Ihre kontoführende Bank bereit, eine Bankauskunft, das ist eine Information über die Kreditwürdigkeit des Unternehmers, einzuholen. Ob der Unternehmer die erforderliche Gewerbeberechtigung hat, erfahren Sie - je nach Firmensitz - bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat.
Unterschreiben Sie den Bauauftrag erst nach Vorliegen der Baubewilligung oder halten Sie schriftlich fest, dass der Auftrag nur gilt, wenn diese erteilt wird. Machen Sie auch das Zustandekommen der benötigten Kreditfinanzierung oder die Genehmigung der beantragten Wohnbauförderung zur Vertragsbedingung.
Energieausweis
Bei Neu-, Zu- oder Umbauten eines Gebäudes, aber auch bei einer umfassenden Sanierung, muss der Baubehörde ein Energieausweis vorgelegt werden.
Sie können damit aber auch den von Ihnen beauftragten Bauunternehmer beauftragen. Im Vertrag sollte vermerkt werden, dass der Bauunternehmer, möglichst ohne Verrechnung zusätzlicher Kosten, für die Erstellung eines Energieausweises sorgt. Lassen Sie sich außerdem bestätigen, dass die für die Wohnbauförderung erforderliche NEZ (Nutzheiz-Energiezahl) erreicht wird und der Unternehmer Sie bei der Antragstellung unterstützt, falls Sie für die Verwirklichung des Bauprojekts eine Wohnbauförderung benötigen.
Unternehmen, die die Erstellung eines Energieausweises anbieten finden Sie gemeinsam mit einem Preisvergleich beim Thema Energieausweis.
Versicherungen
Auch während der Bauphase kann ein Gebäude durch Feuer oder andere Elementarereignisse zerstört oder beschädigt werden. Schutz dagegen bietet eine Rohbauversicherung. Wenn am Bau Freunde und Verwandte mithelfen oder der Auftraggeber Eigenleistungen erbringt, ist der Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung überlegenswert. Sie kann auch auf kurze Zeiträume z.B. einen oder mehrere Monate abgeschlossen werden.
Mehr zum Thema Rohbauversicherung bzw. Eigenheimversicherungen und einen Preisvergleich finden Sie unter dem Artikel Eigenheimversicherung.
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AK Oberösterreich
4020, Volksgartenstr. 40
Tel.: 050/6906-0
info@akooe.at
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