Bausparen im AK-Vergleich
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Bevor das Jahr zu Ende geht, werben die Bausparkassen verstärkt für den Abschluss eines Bausparvertrages. Die Arbeiterkammer hat nachgerechnet welchen Ertrag ein Bausparvertrag nach sechs Jahren bringt. Beim Bausparen mit variablen Zinsen schneidet die Raiffeisen Bausparkasse am besten ab. Bausparen mit fixen Zinsen und monatlicher Ansparmöglichkeit bieten nur S-Bausparkasse und Wüstenrot zu beinahe gleichen Konditionen an.
Den Vergleich können Sie herunterladen (pdf/20 kb).
Die auf den ersten Blick vermeintlich besten Angebote ergeben nach Abzug der Spesen und Berücksichtigung der variablen Zinsen tatsächlich einen geringeren Auszahlungsbetrag. Von den höheren Einstiegszinsen bei Vertragsbeginn sollte man sich nicht täuschen lassen. Diese gelten meist nur für ein Jahr, danach werden die Zinsen jährlich entsprechend der vereinbarten Zinsgleitklausel angepasst.
Gewinntabellen und Ansparrechner im Internet über den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag nach sechs Jahren werden von den Bausparkassen geschönt dargestellt. Sie sind ohne Abzug der Kontoführungsgebühr gerechnet.
Die staatliche Prämie ist nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern wird jährlich neu berechnet. Die Höhe ist von der Zinsenentwicklung am österreichischen Kapitalmarkt abhängig und liegt zwischen mindestens drei und höchstens acht Prozent. Für 2008 und 2009 beträgt die Prämie vier Prozent der geleisteten Einzahlung. Bisher konnten im Jahr höchstens 1.000 Euro einbezahlt werden. Ab 2009 ist eine höhere Einzahlung von maximal 1.200 Euro im Jahr (oder monatlich 100 Euro) möglich. Die Prämie ist steuerfrei.
Tipp
Der Abschluss eines Bausparvertrages ist nur dann sinnvoll, wenn die vereinbarte Laufzeit eingehalten werden kann. Bei einer vorzeitigen Kündigung fallen hohe Kündigungskosten an, die den Zinsertrag zur Gänze aufheben können.
- Die Prämie muss bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Bausparguthabens rückerstattet werden.
- Das Guthaben wird rückwirkend abgezinst.
- Ein Verwaltungskostenbeitrag wird fällig.
- Der Verwaltungskostenbeitrag bzw. die Kündigungsspesen fallen auch bei Kündigung nach Ablauf von sechs Jahren an, wenn die vertraglich vereinbarte Sparleistung nicht erbracht wurde.
- Verstirbt der Bausparer, wird der Bausparvertrag auf den Erben übertragen. Wird der Vertrag vom Erben vorzeitig gekündigt, verrechnet Wüstenrot den Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent der Vertragssumme. Die anderen Bausparkassen verzichten im Falle der vorzeitigen Kündigung durch Ableben auf diese Spesen.
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