Was ist eine Baustelle?
Baustellen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen, an denen Hoch- und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. Dazu zählen Aushub, Erdarbeiten, Bauarbeiten im engeren Sinne, Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen, Einrichtung oder Ausstattung, Umbau, Renovierung, Reparatur, Abbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Wartung, Instandhaltungs-, Maler- und Reinigungsarbeiten, Sanierung.
Arbeitnehmer/-innen am Bau gelten als besonders gefährdete Gruppe. Sie erleiden überdurchschnittliche häufig einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung. Die Bauarbeitschutzverordnung (BauV) regelt den Arbeitnehmerschutz auf Baustellen. Sind Beschäftigte mehrerer Betriebe zeitgleich auf einer Baustelle tätig, müssen die Verantwortlichkeiten für den Arbeitnehmerschutz aufeinander abgestimmt werden. Entsprechende Vorschriften finden sich im Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG).
Infobox
Plakat
- Wandzeitung 2009 - Nr. 4: Au weh, mein Kreuz!
- Wandzeitung 2009 - Nr. 3: Sicherer Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen
- Wandzeitung 2009 - Nr. 2: UV-Schutz bei Arbeiten im Freien
- Wandzeitung 2007 - Nr. 1: Arbeitsunfälle vermeiden
- Wandzeitung 2006 - Nr. 5: Arbeiten bei Kälte





