Konsumentenfreundliches OGH-Urteil gegen BAWAG

Die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer OÖ hat die Bürgschaftsverträge von mehreren Banken auf deren Rechtmäßigkeit geprüft und darin zahlreiche gesetzwidrige Klauseln festgestellt. Gegen die BAWAG wurde eine Verbandklage eingebracht, da diese nicht verhandlungsbereit war. Der OGH bestätigte nun die Rechtsmeinung der Experten/-innen der AKOÖ.

Bereits nach Einbringung der Klage gab die BAWAG eine Verzichtserklärung für 12 Klauseln ab. Bei 5 weiteren Klauseln hat der OGH jetzt zugunsten der Konsumenten/-innen bzw. entsprechend der Rechtsmeinung der AKOÖ entschieden.

So stellte der OGH klar, dass eine Klausel, wonach der Bürge nicht nur für den konkreten Kredit, sondern für alle bereits bestehenden und künftig noch entstehenden Schulden des Kreditnehmers haften soll, gröblich benachteiligend und damit unwirksam ist.
Ebenso als unzulässig wurden jene Klauseln erklärt, die den Bürgen zur Bezahlung von Zinsen, Kosten und Gebühren verpflichten, wobei unklar bleibt, in welcher Höhe diese anfallen können. Diese Vertragsbestimmungen sind ebenfalls gröblich benachteiligend sowie intransparent.
Nach dem Gesetz hat ein Bürge, der die Schuld des Kreditnehmers tilgt, das Recht auf Ausfolgung der sonstigen Sicherheiten, die für den Kreditvertrag bestellt wurden. Eine Klausel sah vor, dass dieses Recht verloren geht, wenn es der Bürge nicht binnen 4 Wochen schriftlich geltend macht. Der OGH sah darin eine wesentliche Schlechterstellung im Vergleich zum Gesetzesrecht, für die es keine sachliche Rechtfertigung gibt und erklärte die Klausel für unwirksam.

Auf Basis dieses Urteils wird die Arbeiterkammer OÖ nun die oberösterreichischen Banken auffordern, sinngleiche Klauseln zu unterlassen und die Vertragsbedingungen konsumentenfreundlicher zu gestalten.

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