Befristetes Dienstverhältnis

Wird gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses auch das exakte Ende festgelegt, spricht man von einem befristeten Dienstverhältnis.

Beendigung des Dienstverhältnisses

  • Fristablauf
    Ein befristetes Dienstverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Befristung (es ist keine Kündigung notwendig), sofern es nicht im beiderseitigen Einvernehmen fortgeführt wird. Es gibt keinen Kündigungsschutz!
  • einseitige Auflösung
    Wurde nichts Anderes vereinbart, kann dieses nur dann einseitig gelöst werden, wenn Entlassungsgründe bzw. Gründe für einen vorzeitigen Austritt vorliegen.
  • einvernehmliche Auflösung
    Eine einvernehmliche Auflösung ist natürlich jederzeit möglich.

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