Befristetes Dienstverhältnis
Wird gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses auch das exakte Ende festgelegt, spricht man von einem befristeten Dienstverhältnis.
Beendigung des Dienstverhältnisses
- Fristablauf
Ein befristetes Dienstverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Befristung (es ist keine Kündigung notwendig), sofern es nicht im beiderseitigen Einvernehmen fortgeführt wird. Es gibt keinen Kündigungsschutz! - einseitige Auflösung
Wurde nichts Anderes vereinbart, kann dieses nur dann einseitig gelöst werden, wenn Entlassungsgründe bzw. Gründe für einen vorzeitigen Austritt vorliegen. - einvernehmliche Auflösung
Eine einvernehmliche Auflösung ist natürlich jederzeit möglich.
Achtung
Bei Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen (Kettenverträge genannt) ohne sachliche Rechtfertigung ist zu prüfen, ob nicht von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen ist. Für eine derartige Beurteilung ist es ratsam, sich mit einem AK-Rechtsexperten in Verbindung zu setzen.





