Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
Berufskrankheiten sind Schädigungen der Gesundheit durch eine versicherte berufliche Tätigkeit. Bei Berufskrankheiten handelt es sich in der Regel um chronisch verlaufende Erkrankungen, die auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen sind. Meist entstehen sie aufgrund von gesundheitsgefährdenden Arbeitsverfahren oder der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen. Welche Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden, ist in der Berufskrankheitenliste im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetztes (ASVG) festgeschrieben. Wird festgestellt, dass eine Berufskrankheit vorliegt, wird diese durch den Unfallversicherungsträger entschädigt. Ist eine beruflich bedingte Erkrankung nicht in der Liste angeführt, kann sie unter bestimmten Bedingungen über die so genannte Generalklausel anerkannt werden. Ausschlaggebend für eine Anerkennung ist in jedem Fall, dass der Zusammenhang von beruflicher Tätigkeit und Erkrankung eindeutig nachgewiesen werden kann.
Arbeitsbedingte Erkrankungen sind Gesundheitsschädigungen, die durch die Arbeitsbedingungen ganz oder teilweise verursacht werden bzw. die in ihrem Verlauf ungünstig beeinflusst werden können. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind schwieriger zu erfassen als Berufskrankheiten, weil sie zumeist nicht auf eine, sondern auf mehrere Ursachen zurückzuführen sind. So ist beispielsweise nicht feststellbar, ob ein Bandscheibenvorfall durch Fehlbelastungen am Arbeitsplatz oder in der Freizeit verursacht wurde. Die/der Betroffene erhält in solchen Fällen keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.





