Berufsschule
Die Berufsschule ist - neben dem Lehrbetrieb - der zweite Partner des Lehrlings bei der dualen Ausbildung. Sie hat die Aufgabe, den berufsschulpflichtigen Personen in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht
- grundlegende theoretische Kenntnisse zu vermitteln,
- die betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie
- die Allgemeinbildung zu erweitern.
Berufsschulpflichtig sind alle Lehrlinge, aber auch jene jungen Leute, die in besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtungen oder im Rahmen der integrativen Berufsausbildung ausgebildet werden.
- Berufsschularten in Oberösterreich
- Wer meldet mich wann bei der Berufsschule an?
- Wie viel kostet das Berufsschul-Internat und muss ich dort wohnen?
- Welche Gegenstände enthält der Berufsschullehrplan?
- Besuch der Berufsschule ohne Lehrvertrag
- Ganzjährige Berufsschulen (1 oder 1 ½ Tage pro Woche)
- Lehrgangsmäßige Berufsschulen (4-, 5-, 8-,10-, 12-, 14- und 15-Wochen-Lehrgänge)
Damit nichts schief geht
Erkundigen Sie sich vor Antritt des Lehrverhältnisses über Standort und Art der Berufsschule (Lehrgang oder Jahresunterricht)!
Bleiben Sie der Berufsschule nie unentschuldigt fern. Ansonsten riskieren Sie eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses (Entlassung).
Bei lehrgangsmäßigem Besuch der Berufsschule:
Achten Sie darauf, dass Sie in jedem Lehrjahr rechtzeitig in die jeweilige Klasse einberufen werden!
Informieren Sie sich, ob es im Kollektivvertrag, der für Ihren Betrieb zutrifft, eine Sonderregelung bezüglich Internatskosten gibt!
Welche Berufsschule muss ich wann besuchen?
Welcher Lehrberuf welcher oberösterreichischen Berufsschule zugeordnet ist sowie alles Wissenswerte über die Schule selbst (z.B. Adresse, Telefonnummer) erfahren Sie auf der Website des oö. Landesschulrates.
Welche Berufsschulen in anderen Bundesländern von oberösterreichischen Lehrlingen besucht werden müssen, bieten wir Ihnen als Download an.
Alle Berufsschulen in den Bundesländern sind online unter "Berufsschulen in Österreich" abrufbar.
Welcher Tag der Woche für den Lehrling der Berufsschultag ist bzw. zu welchem Termin der Lehrgang stattfindet, legt die jeweilige Berufsschule fest. Auf berechtigte, rechtzeitig bekannt gegebene und umsetzbare Wünsche des Lehrberechtigten oder des Lehrlings wird jedoch Rücksicht genommen.
Wer meldet mich wann bei der Berufsschule an?
Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, seinen Lehrling binnen zwei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der zuständigen Berufsschule anzumelden. Erfolgt die Anmeldung gar nicht oder zu spät, macht sich der Lehrberechtigte strafbar.
Wodurch kann ich vom Besuch der Berufsschule befreit werden?
Eine Befreiung von der Berufsschulpflicht ist möglich,
- wenn der Lehrling eine dem Lehrplan entsprechende oder gleichwertige Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen hat.
- wenn gesundheitliche, wirtschaftliche, soziale oder sonstige in der Person des Lehrlings liegende Gründe vorhanden sind.
Erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der Schulleitung oder beim Landesschulrat.
Wie viel kostet das Berufsschul-Internat und muss ich dort wohnen?
Sie müssen sich dann im Internat einquartieren, wenn Sie die Berufsschulpflicht nur auf diese Weise erfüllen können. Ist die tägliche An- und Rückreise zumutbar oder beziehen Sie ein Privatquartier am Schulstandort, entfällt diese Verpflichtung.
Wieviel das Internat kostet, entnehmen Sie bitte der Internatskostenliste (pdf/86 kb).
Die Kosten für das Internat sind grundsätzlich vom Lehrling selbst zu tragen. Ist jedoch die Lehrlingsentschädigung für den Zeitraum des Berufsschulbesuches niedriger als die Internatskosten, muss der Lehrberechtigte den Differenzbetrag ersetzen.
Achtung
Im Kollektivvertrag (KV) kann es günstigere Regelungen geben. Der KV in der Metall-Industrie zum Beispiel bestimmt, dass die Internatskosten zur Gänze vom Lehrberechtigten übernommen werden müssen. Erkundigen Sie sich!
Welche Gegenstände enthält der Berufsschullehrplan?
Für jeden Lehrberuf gibt es einen eigenen Rahmen- und Landeslehrplan. Dieser enthält
- Pflichtgegenstände: Deutsch und Kommunikation, Politische Bildung, Religion, berufsbezogene Fremdsprache, betriebswirtschaftliche und die für den jeweiligen Lehrberuf erforderlichen theoretischen und praktischen Unterrichtsgegenstände
- unverbindliche Übungen: z.B. Leibesübungen
- Freigegenstände: z.B. Fremdsprache
Besuch der Berufsschule ohne Lehrvertrag
Günther H.:
Ich habe vor einem halben Jahr eine Maurerlehre begonnen. Jetzt wurde mein Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst und ich finde keinen neuen Lehrplatz. Kann ich weiterhin in die Berufsschule gehen?
- Berufsschüler deren Lehrverhältnis während eines Schuljahres geendet hat, sind berechtigt (= ordentlicher Schüler), bis zum Ende dieses Schuljahres die Berufsschule zu besuchen, sofern sie nicht die letzte lehrplanmäßig vorgeschriebene Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben (§ 21 Abs. 2 SchPflG).
Michael S.:
Ich erlerne einen dreijährigen Lehrberuf. Gegen Ende des zweiten Lehrjahres wurde das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst und ich finde keine neue Lehrstelle. Kann ich die zweite Klasse weiterbesuchen und auch die dritte Klasse absolvieren?
- Berufsschüler, die die Zurücklegung von mindestens der Hälfte der für den Lehrberuf festgesetzten Lehrzeit nachweisen und glaubhaft machen, dass sie einen Lehrvertrag für die restliche Dauer der Lehrzeit nicht abschließen könne, sind berechtigt (= ordentlicher Schüler) die Berufsschule während jener Zeit zu besuchen, während der sie bei aufrechten Lehrverhältnis zum Berufsschulbesuch verpflichtet gewesen wären (§ 21 Abs. 2 SchPflG).
Veronika G.:
Mein Lehrverhältnis ist beendet, ich habe aber wegen der Wiederholung einer Schulstufe die letzte Klasse der Berufsschule nicht erfolgreich abgeschlossen. Kann ich die letzte Klasse der Berufsschule trotzdem – als ordentliche Schülerin - besuchen?
- Schüler von Berufsschulen, die nach Beendigung des Lehrverhältnisses infolge von Wiederholen einer Schulstufe die Berufsschule nicht abgeschlossen haben, sind berechtigt (= ordentlicher Schüler), mit Zustimmung des Schulerhalters (Land OÖ) sowie mit Bewilligung der Schulbehörde erster Instanz die letzte Stufe der Berufsschule zum Zweck der Erlangung eines erfolgreichen Berufsschulabschlusses zu besuchen(§ 32 Abs 3a SchUG).
In anders gelagerten Fällen besteht die Möglichkeit, die Berufsschule als außerordentlicher Schüler zu besuchen.
Die Zustimmung des Schulerhalters und eine Anhörung des Landesschulrates ist dafür erforderlich.
Den Antrag können Sie von der Homepage des Landesschulrates downloaden. Sie finden das Formular unter Downloads / Formulare BS: www.lsr-ooe.gv.at





