Beschäftigungspflicht & Ausgleichstaxe
ArbeitgeberInnen, die in Österreich 25 oder mehr ArbeitnehmerInnen beschäftigen, sind verpflichtet auf je 25 ArbeitnehmerInnen mindestens einen begünstigten behinderten Menschen einzustellen. Die Anzahl der begünstigten behinderten Menschen, die eingestellt werden müssen, wird als Pflichtzahl bezeichnet.
Bei der Berechnung der Pflichtzahl (oder Pflichtstellen) wird von der Gesamtzahl der ArbeitnehmerInnen (einschließlich der Lehrlinge) eines/r Arbeitgebers/in ausgegangen. Auf die ermittelte Pflichtzahl werden die beschäftigten begünstigten behinderten ArbeitnehmerInnen angerechnet. Erreicht die Anzahl der beschäftigten begünstigten behinderten ArbeitnehmerInnen die Pflichtzahl, ist die Beschäftigungspflicht erfüllt.
Manche Personengruppen werden doppelt auf die Pflichtzahl angerechnet. Zum Beispiel blinde Menschen, begünstigte behinderte Jugendliche unter 19 Jahren, begünstigte behinderte Menschen für die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses oder Menschen, die einen Rollstuhl benutzen.
Ausgleichstaxe
Erfüllen ArbeitgeberInnen ihre Beschäftigungspflicht nicht, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxeist gestaffelt, je nach Anzahl der ArbeitnehmerInnen:
- Für ArbeitgeberInnen, die bis zu 24 ArbeitnehmerInnen beschäftigen: keine Ausgleichstaxe
- Für ArbeitgeberInnen, die 25 bis 99 ArbeitnehmerInnen beschäftigen: € 232 pro Monat pro nicht besetzte Pflichtstelle
- Für ArbeitgeberInnen, die 100 oder mehr ArbeitnehmerInnen beschäftigen: € 325 pro Monat pro nicht besetzte Pflichtstelle
- Für ArbeitgeberInnen, die 400 oder mehr ArbeitnehmerInnen beschäftigen: € 345 pro Monat pro nicht besetzte Pflichtstelle
Zweckwidmung der Ausgleichstaxe
Die Taxe fließt dem Ausgleichstaxfonds zu, der vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwaltet wird. Die Mittel dieses Fonds werden vor allem für die berufliche Förderung begünstigter behinderter ArbeitnehmerInnen verwendet. Weiters erhalten ArbeitgeberInnen, die in Ausbildung stehende begünstigte behinderte Menschen beschäftigen, eine Prämie in Höhe der Ausgleichstaxe. Die Mittel dienen aber auch der Errichtung und dem Ausbau von Integrativen Betrieben.





