Pensionskassen reformieren – Ausstiegsmöglichkeit schaffen
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Angesichts der massiven Verluste der betrieblichen Pensionskassen fordert die AK OÖ eine rasche gesetzliche Reparatur des Systems. "Die Beiträge in die Pensionskassen sollen innerhalb einer bestimmten Frist ohne Nachteile in das staatliche Pensionssystem übergeführt werden können", verlangte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer heute in einer Pressekonferenz in Linz.
"Das öffentliche Pensionssystem müsse wieder attraktiver gestaltet werden, denn letztlich biete nur dieses System wirklich Sicherheit", so Kalliauer weiter. Wer weiterhin auch eine private Vorsorge haben will, solle dies zusätzlich tun können, allerdings mit dem Bewusstsein, dass diese auch mit einem hohen Risiko verbunden ist. Dieses Risiko kann nicht auch noch der Staat übernehmen.
Massive Kürzungen von Firmenpensionen
Mit dem Platzen der Blasen auf den Finanzmärkten sind auch die Veranlagungsergebnisse der österreichischen Pensionskassen massiv eingebrochen. Ihre Verluste beliefen sich 2008 auf 13 Prozent. Die Bezieher/-innen von Firmenpensionen müssen deshalb massive Kürzungen in Kauf nehmen. Nachteile für die Anwartschaftsberechtigten wurden zudem gesetzlich veranlasst, als 2003 die bis dahin geltende Mindestverzinsung abgeschafft und verstärkt Veranlagungen in Risikopapieren ermöglicht wurden.
Um die Bezieher/-innen von Betriebspensionen in Zukunft vor weiteren drastischen Verlusten zu schützen, fordert die oberösterreichische Arbeiterkammer massive gesetzliche Änderungen zur strengen Regulierung der Pensionskassen und zur Stärkung des staatlichen Pensionssystems.
Umstieg ins öffentliche Pensionssystem ermöglichen
Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, aus bestehenden betrieblichen Pensionsversicherungsverträgen auszusteigen und die angesparten Guthaben in die Höherversicherung im öffentlichen Pensionssystem gemäß ASVG überzuführen. Für diese Transaktion ist die Beschränkung der Beitragsleistung mit der doppelten Höchstbeitragsgrundlage aufzuheben. Derzeit können max. 9380 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Die Steuer- und Beitragsfreiheit der bisherigen Einzahlungen bleibt aufrecht.
Eigentümer sollen für Verluste haften
Die Eigentümer der Pensionskassen sollen für die massiven Verluste der Pensionskassen in den letzten Jahren aus Eigenmitteln nachschießen, und es soll eine Kapitalgarantie wie bei der Mitarbeitervorsorgekasse geschaffen werden.
Für alle bis zu 2003 abgeschlossenen Verträge muss die Mindestertragsgarantie rückwirkend wieder eingeführt werden, da die Abschaffung einseitig in bestehende Verträge eingegriffen hat.
Die Einführung einer betrieblichen Pensionskasse darf auch nicht zu Mindereinnahmen des Sozialversicherungssystems führen. Die in die Pensionskassen einbezahlten Dienstgeberbeiträge sind als Lohnbestandteil zu sehen. Von diesen sollen daher zukünftig auch Dienstgeberbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung berechnet werden.
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