Blue Vest Equity

Vermittlungsgebühren der Firma Blue Vest Equity Finanzmanagement GmbH

Die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer hat aufgrund zahlreicher Beschwerden gegen die Vermittlungsgebührenvereinbarung ein Abmahnverfahren eingeleitet, um deren Rechtmäßigkeit zu klären. Im Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 13.10.2009, 1 R 59/09s, wurden zwei von fünf bekämpften Klauseln als unzulässig erkannt. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Bis zur endgültigen Klärung, ob eine Vermittlungsgebühr zulässig ist und in welcher Höhe, sollten Sie entscheiden:

ob Sie die Vermittlungsgebühren weiter bezahlen:

Sie können die Zahlungen vorbehaltlich einer späteren Rückforderung leisten. Damit bestreiten Sie die Forderung und sichern sich das Recht, später ungerechtfertigt von Ihnen verlangte Beträge zurück zu fordern (Musterbrief, doc/23 kb). Ihr Risiko liegt darin, dass Sie trotz positivem Ausgang des Abmahnverfahrens und durchgesetztem Rückforderungsanspruch keine Rückzahlung erhalten, wenn die Firma Blue Vest Equity etwa mangels ausreichendem Vermögen nicht in der Lage wäre, allen Forderungen nachzukommen.

Bedenken Sie auch, dass manche der Ihnen allenfalls zustehenden Einwendungen gegen die Vermittlungsgebühr oder auch Rückforderungsansprüche verjähren könnten, während Sie auf den Ausgang des Abmahnverfahrens warten. Das Abmahnverfahren hat nämlich keinen Einfluss auf den Ablauf von Verjährungsfristen für Einwendungen oder Rückforderungsansprüche, die Ihnen persönlich zustehen. So muss z.B. die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss gerichtlich geltend gemacht werden.

ob Sie keine weiteren Zahlungen leisten:

Wenn Sie mit Zahlungen im Verzug sind und den Rückstand trotz Mahnung unter Androhung von Terminsverlust nicht begleichen, kann die gesamte Vermittlungsgebühr fällig gestellt und von Ihnen eingeklagt werden. Uns sind Fälle bekannt, in denen Konsumenten bereits geklagt wurden.

Bedenken Sie auch hier, dass manche der Ihnen allenfalls zustehenden Einwendungen gegen die Vermittlungsgebühr oder auch Rückforderungsansprüche verjähren könnten, während Sie auf den Ausgang des Abmahnverfahrens warten. Das Abmahnverfahren hat nämlich keinen Einfluss auf den Ablauf von Verjährungsfristen für Einwendungen oder Rückforderungsansprüche, die Ihnen persönlich zustehen. So muss z.B. die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss gerichtlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären Sie die Deckung. Sie können auch ohne Rechtschutzdeckung einen Gerichtsprozess führen. Sollten Sie aber verlieren, sind sämtliche Kosten und die gesamte Vermittlungsgebühr von Ihnen zu bezahlen.

Was tun, wenn Sie nicht mehr zahlen können?

Um einen Gerichtsprozess zu vermeiden, können Sie mit der Firma bzw. deren Anwalt Kontakt aufnehmen, Ihre schwierige finanzielle Situation schildern und um Reduktion der Forderung ersuchen. Im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung dazu kann aber von Ihnen das Anerkenntnis einer Forderung verlangt werden. Wenn Sie einer solchen Vereinbarung zustimmen, können Sie später keine Rückforderungsansprüche mehr durchsetzen. Personen mit geringem Einkommen und ohne Vermögen können im Falle einer Klage Verfahrenshilfe beantragen (Informationen erhalten Sie bei Ihrem Wohnsitz-Bezirksgericht).

Falls Sie der Ansicht sind in die Irre geführt oder falsch beraten worden zu sein

sind wir gerne bereit, Ihren Fall anhand vorliegender Beweise zu prüfen. Wir ersuchen Sie, uns dazu folgende Unterlagen in Kopie zukommen zu lassen: Versicherungsantrag, Versicherungspolizze Vermittlungsgebührenvereinbarung und Anlegerprofil. (Die Unterlagen können in Kopie von der Firma Blue Vest Equity angefordert werden.)

Fassen Sie uns bitte außerdem den Hergang der Vermittlung kurz schriftlich zusammen. Beantworten Sie zumindest diese Fragen:
Wer genau hat Sie wann, wie oft und wie lange beraten?
War jemand dabei?
Wie haben Sie Ihr Geld vorher veranlagt?
Wieviel verdienen Sie monatlich? Wie groß ist Ihr Vermögen?
Was wurde über das Produkt besprochen?
Wurde über die Vertragsauflösung gesprochen? Wenn ja, was?
Wurde über das Vermittlungshonorar gesprochen? Wenn ja, was?

Für eine aktuelle Bestandsaufnahme unter den Betroffenen, ersuchen wir um Rücksendung des Fragebogens (doc/34 kb).

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.