Blue Vest Equity - Vermittlungsgebühren
-
|
Mehr
Die Arbeiterkammer hat aufgrund zahlreicher Beschwerden gegen die Vermittlungsgebühren der Firma Blue Vest Equity Finanzmanagement GmbH eine Verbandsklage gegen fünf Klauseln der Vermittlungsgebührenvereinbarungen (alte Fassung 09/06 und neue Fassung 01/08) geführt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Urteil vom 17.3.2010 (Geschäftszahl: 7Ob 13/10b) über die Verbandsklage entschieden. Folgende Klauseln wurden dabei vom OGH geprüft:
- Der OGH lässt die Klausel der neuen Fassung 01/08 zu, wonach die Vermittlungsgebühr auch bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages weiter zu bezahlen ist, da klargestellt wird, dass die Vermittlungsgebühr bei wirksamer Anfechtung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages infolge eines berechtigen Rücktritts nicht geschuldet ist.
Nicht zulässig ist laut OGH die entsprechende Klausel in der alten Fassung 09/06, da hier dem Wortlaut nach die Weiterverrechnung der Gebühr auch in jenen Fällen vorgesehen ist,
° in denen der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag erfolgreich anfechten kann (z.B. wegen Irrtums bei Vertragsabschluss) oder
° in denen die vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages auf ein Fehlverhalten des Maklers zurückzuführen ist (z.B. eine Fehlberatung des Maklers bei Vertragsabschluss).
In diesen beiden Fällen ist die Verrechnung einer Vermittlungsgebühr aber nicht zulässig. Zudem ist die Klausel in der alten Fassung intransparent (unnötig kompliziert und verwirrend gestaltet). - Die Regelungen über die Höhe und die Berechnung der Vermittlungsgebühr erscheinen dem OGH klar und verständlich. Die Gebühr ist laut OGH auch nicht sittenwidrig überhöht.
- Unzulässig ist die Klausel über den Umfang der Maklerleistung, da nach deren Wortlaut zweifelhaft erscheint, ob die Firma Blue Vest Equity die Pflicht zur Vermittlung des nach den Umständen bestmöglichen Versicherungsschutzes schuldet, wie dies jedoch im Maklergesetz zwingend vorgesehen ist.
Damit wurde klargestellt, dass die Vermittlungsgebühr zumindest in jenen Fällen nicht (weiter)verrechnet werden darf, in denen der Versicherungsvertrag aufgrund eines gesetzlichen Rücktrittsrechtes rückwirkend aufgehoben wurde, in denen der Versicherungsvertrag erfolgreich angefochten wird (z.B. wegen Irrtums bei Vertragsabschluss) sowie in jenen Fällen, in denen die vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages auf ein Fehlverhalten des Maklers zurückzuführen ist (z.B. eine Fehlberatung des Maklers bei Vertragsabschluss). Dem Argument der AK OÖ, wonach die Vermittlungsgebühr in jedem Fall der vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages wegfallen muss, ist der OGH aber leider nicht gefolgt.
individuelle Einwendungen
Für Konsumenten besteht im Einzelfall die Möglichkeit, individuelle Einwendungen gegen die Vermittlungsgebühr geltend zu machen (z.B. wegen Irrtums oder einer Fehlberatung bei Vertragsabschluss). Den Beweis, dass dem Vertragsabschluss z.B. eine Fehlberatung zugrunde lag muss allerdings der Konsument erbringen.
Achtung: Verjährung
Bedenken Sie, dass manche der Ihnen allenfalls zustehenden individuellen Einwendungen gegen die Vermittlungsgebühr sowie allfällige Rückforderungsansprüche gegen die Firma Blue Vest Equity verjähren könnten. So muss z.B. die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums oder wegen Verkürzung über die Hälfte binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche wiederum sind grundsätzlich binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
Kostenrisiko
Bedenken Sie auch, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Firma Blue Vest Equity mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden ist. Denn im Zivilprozess herrscht der Grundsatz, dass derjenige die Prozesskoten zu tragen hat, der den Prozess verliert (auch die Kosten des Rechtsanwaltes des Prozessgegners).
Tipp
- Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte daher mit dieser klären, ob ein allfälliges Gerichtsverfahren gegen die Firma Blue Vest wegen der Vermittlungsgebühren gedeckt ist.
- Wer durch die möglichen Prozesskosten seinen notwendigen Unterhalt beeinträchtigt, könnte für ein allfälliges Gerichtsverfahren Verfahrenshilfe beantragen. Über Voraussetzungen und Umfang der Verfahrenshilfe können Sie sich bei Ihrem Wohnsitzgericht erkundigen. Auch bei Bewilligung der Verfahrenshilfe sind aber im Falle eines Prozessverlustes jedenfalls die Kosten des Prozessgegners zu ersetzen.
- Um sich die Möglichkeit zur rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen offen zu halten, sollten Sie sämtliche Zahlungen unter Vorbehalt leisten (Vorbehalt gegenüber Blue Vest Equity mittels eingeschriebenem Brief erklären) und keinesfalls ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
-
|
Mehr


