Die neue Chemikalienkennzeichnung

Jede/-r Hersteller/-in, Importeur/-in oder Inverkehrbringer/-in von gefährlichen Stoffen oder Gemischen, hat diese zuvor einzustufen und entsprechend der Einstufung zu verpacken und zu kennzeichnen.

Werden chemische Arbeitsstoffe im Betrieb umgefüllt, sind auch diese Behälter entsprechend zu kennzeichnen

CLP ist die Abkürzung von Classification, Labelling an Packaging. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen in der gesamten EU. Sie ersetzt die Bestimmungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach österreichischem Chemikalienrecht. Die CLP-Verordnung basiert auf den von der UNO vereinbarten internationalen Kriterien des "Globally Harmonised System of Classification an Labelling of Chemicals" (GHS).

Welche Veränderungen bringen die neuen Kennzeichnungsvorschriften?

Sichtbar sind die Veränderungen auf den ersten Blick am Kennzeichnungsetikett.

Bisher:Neu:
Gefahrensymbol:
schwarz auf orangem Grund
Gefahrenpiktogramm:
rot umrahmte Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund
Gefahrenbezeichnungen Signalwörter "Gefahr" bzw. "Achtung"
R-Sätze Hazard-Statements
S-Sätze Precautionary-Statements
  3 völlig neue Piktogramme
 

Die neuen Gefahrenpiktogramme

Achtung: Eine direkte (selbständige) Umwandlung der alten in die neue Kennzeichnung ist für Laien nicht möglich!

Liste der Gefahrenpiktogramme herunterladen (pdf/92 kb)

Zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen finden sich auf den Etiketten die Signalwörter
GEFAHR für hohes Gefahrenniveau
oder
ACHTUNG für die "weniger schwerwiegenden" Gefahrenkategorien

Übergangsfristen für die neue Kennzeichnung:

Übergangsfristen für die neue Kennzeichnung herunterladen (pdf/129 kb)

Für Stoffe gelten folgende Übergangsfristen:

  • Bis zum 30.11.2010 dürfen Stoffe nach CLP eingestuft und gekennzeichnet werden.
  • Ab dem 1.12.2010 müssen Stoffe ausschließlich nach CLP eingestuft und gekennzeichnet werden.
  • Abverkaufsfrist bis 1.12.2012
Für Gemische gelten folgende Übergangsfristen:

  • Bis zum 31.5.2015 dürfen Gemische nach CLP eingestuft und gekennzeichnet werden.
  • Ab dem 1.6.2015 müssen Stoffe ausschließlich nach CLP eingestuft und gekennzeichnet werden.
  • Abverkaufsfrist bis 1.6.2017
  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

6 + 2 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.