Deckelung

Die Deckelung der Pensionen schützt vor zu hohen Verlusten durch die Pensionsreform 2004.

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension oder eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer im Jahr 2004 erfüllt waren, darf der Verlust nicht mehr als 5 Prozent betragen.

Dieser Deckelungsprozentsatz wird jährlich schrittweise um 0,25 Prozentpunkte angehoben und beträgt ab 2024 10 Prozent. Werden die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension oder eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungdauer im Jahr 2012 erfüllt, beträgt der Deckelungsprozentsatz 7 Prozent.

Für jene Personen, die bereits am 31. 12. 2003 die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension bzw. vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer erfüllten, ist weiterhin die am 31. 12. 2003 geltende Rechtslage anzuwenden, sofern dies für diese Personen günstiger ist.

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