AK begrüßt Sozialpartner-Einigung zum Schließen der Einkommensschere

Betriebliche Einkommenstransparenz

Wichtige Meilensteine sind aus Sicht der AK bei der von Bundesministerin Heinisch-Hosek und Bundesminister Hundstorfer präsentierten Einigung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung (IV) gelungen. Die Umschichtung von Mittel der Familienförderung hin zu flächendeckender, hochwertiger Kinderbetreuung als auch die betriebliche Einkommenstransparenz sind wichtige Maßnahmen, um die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern zu schließen.

Das Beseitigen des Einkommensnachteils von Frauen ist ein Kernziel bei der Gleichstellung am Arbeitsmarkt, die Transparenz bei den Einkommen eine wichtige Maßnahme auf dem Weg dahin. Mussten bislang einzelne ArbeitnehmerInnen Benachteiligungen beim Entgelt nachweisen, so sind nunmehr Betriebe gefordert, sich systematisch mit der Einkommensschere im Unternehmen und den Ursachen auseinanderzusetzen.

Frauen und Männer fair bezahlen

Diese Auseinandersetzung ist ein wichtiger Prozess, denn die überwiegende Zahl der Betriebe hat selbst ein Interesse, Frauen und Männer fair zu bezahlen. Es besteht nur zu wenig Bewusstsein, dass die gewachsene Praxis oft den Frauen zum Nachteil gereicht.

Die AK erwartet sich von der betrieblichen Einkommens-Transparenz, dass sachlich nicht erklärbare Einkommens-Unterschiede sichtbar gemacht und so auch beseitigt werden können. Die schrittweise Einführung abgestuft nach Unternehmensgröße ist ein praktikabler Ansatz, weil damit den kleineren Unternehmen Zeit bleibt, die Erfahrung der großen zu Nutzen und so entsprechende Vorbereitungen für die Umsetzung treffen zu können.

Ein weiteres wichtiges Element zum Schließen der Einkommensschere ist, bei Stelleninseraten die kollektivvertragliche Entlohnung sowie Bereitschaft zur Überzahlung bekanntzugeben.

Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung

Im internationalen Vergleich gibt Österreich viel Geld für Familienförderung aus, aber diese ist viel zu wenig auf ein gutes Kinderbetreuungsangebot ausgerichtet. Bei allen Sozialpartnern und der IV besteht Einigkeit, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. In Zeiten knapper Mittel ist es besonders wichtig, dass bei Investitionen der Fokus auf Zukunftsbereiche gelegt wird. Als Anstoß soll der Bund auch weiterhin Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus braucht es noch eine Vielzahl an Maßnahmen in anderen Bereichen, von der Berufswahl, der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zu betrieblichen Maßnahmen wie etwa für die Sensiblisierung für Väterkarenz oder Ausbildung in nicht traditionellen Berufen für junge Menschen. Übereinstimmung zwischen den Sozialpartnern und der IV besteht jedenfalls auch, dass in Zeiten der Budgetkonsolidierung das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht hinten angestellt werden darf.

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