Geld zurück bei Zugverspätung

Kommt ein Zug um mehr als eine Stunde verspätet an, so hat man entsprechend der EU-Fahrgastverordnung Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent, bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden sogar von 50 Prozent des Ticketpreises. Auf entsprechenden Kundenwunsch muss das Geld auch tatsächlich ausbezahlt werden, Gutscheine muss man nicht akzeptieren.

Der Entschädigungsbetrag darf auch nicht um Gebühren, Telefonkosten, Porti oder sonstiges gekürzt werden. Die ÖBB müssen ab einem Erstattungsbetrag von vier Euro Entschädigungen ohne Abzug auszahlen.

Übernachtungskosten

Wird durch eine Zugverspätung oder einen Ausfall für die Bahnkunden eine Übernachtung nötig, weil der Anschlusszug versäumt wurde, so müssen die Bahngesellschaften auch für die Hotelkosten aufkommen.

Bei längeren Wartezeiten gibt es laut Fahrgastverordnung Anspruch auf "Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit".

Ansprüche von Pendlern

Die EU-Verordnung betrifft aufgrund der Erstattungsansprüche ab einstündiger Verspätung praktisch ausschließlich den Fernverkehr. In Österreich haben auch Jahreskartenbesitzer Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung, wenn ein bestimmter Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wird. Die Entschädigung erfolgt in Form eines Gutscheines für die ÖBB oder einer Gutschrift für die Verlängerung der Jahreskarte. Der angestrebte Pünktlichkeitsgrad wird von den ÖBB im Vorhinein festgelegt. Die Höhe der Entschädigung beträgt mindestens 10% des aliquoten Fahrpreises für einen Monat, in dem der Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wird.

Kunden können sich bei erfolglosen Reklamationen mit ihrer Beschwerde an die Schienen Control GmbH als Schlichtungsstelle (www.scg.gv.at) wenden.

Verspätungsentschädigungsverfahren

Personen die eine nicht übertragbare Jahreskarte haben (etwa vom OÖVV), erhalten in den kommenden Tagen ein Schreiben, mit dem die Konsumenten die Teilnahme an diesem Entschädigungsverfahren beantragen können. Im eigenen Interesse empfehlen wir, dieses ausgefüllt und unterschrieben zu retournieren. Somit ist sichergestellt, dass anfallende Entschädigungen automatisch gutgeschrieben werden.

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