Europäische Volkspartei mit Abstand stärkste Kraft in EU
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Häufig wird nur sehr allgemein von "der EU" gesprochen. Dabei besteht die EU aus mehreren Institutionen. Im Europäischen Rat treffen die Staats- und Regierungschefs zusammen und geben die politische Richtung der EU vor. Die Entscheidungen werden in einem Zusammenspiel von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat in Gesetze gegossen. In allen Institutionen der EU ist die Europäische Volkspartei mit Abstand am stärksten vertreten, gefolgt von der Partei "Liberale für Europa" (in der EU-Kommission) und den Sozialdemokraten (in den übrigen Institutionen).
Europäischer Rat: 20 zu 7 für Europäische Volkspartei
Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Bei diesen zwischenstaatlichen "Gipfeltreffen" werden die gemeinsamen politischen Ziele festgelegt und so die Richtung bestimmt. Zu den Aufgaben gehört aber auch die gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik und die Ernennung des/der Kommissionspräsidenten/-in. Die Ratspräsidentschaft wechselt halbjährlich zwischen den Staaten, aktuell hat sie Dänemark inne.
Der Präsident des Europäischen Rates ist der Belgier Herman van Rompuy. Im Zuge der Krise gibt die deutsche Kanzlerin Angela Merkel den Ton im Europäischen Rat sehr stark an. In der Regel finden die Treffen vier Mal pro Jahr statt. 20 der 27 Staats- und Regierungschefs gehören zur Europäischen Volkspartei, drei zur Sozialdemokratischen Partei Europas.

EU-Kommission: Hahn aus Österreich
Die Europäische Kommission stellt das Exekutivorgan beziehungsweise die "Regierung" der EU dar. Sie sorgt als "Hüterin der Verträge" für deren Einhaltung und vertritt die EU auf internationaler Ebene. Ihr kommt die wichtige Rolle zu, Vorschläge für neue Rechtsvorschriften, Maßnahmen und Programme zu formulieren, die dann vom EU-Parlament und dem EU-Rat begutachtet und beschlossen werden.
Ihr Hauptsitz ist in Brüssel, die Amtszeit beträgt fünf Jahre. In ihr wirken 26 Kommissare/-innen in den jeweiligen Fachbereichen (oder Generaldirektionen) sowie ein/e Kommissionspräsident/-in. Der Österreicher Johannes Hahn ist Kommissar für Regionalpolitik.

Die Kräfteverteilung nach Parteizugehörigkeit/Parteinähe:
- 11 Kommissare/-innen sowie der Kommissionspräsident José Manuel Barroso kommen aus der Europäischen Volkspartei,
- 9 Komissare/-innen aus den "Liberalen für Europa" und
- 6 aus der Sozialdemokratischen Partei Europas.
Ein Parlament für 490 Millionen Bürger/-innen
Das Europäische Parlament sowie das Informationsbüro in Österreich bildet gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die Legislative bzw. das gesetzgebende Exekutivorgan der EU.
Eine wesentliche Aufgabe des Parlaments besteht in der Beratung und Beschließung europäischer Gesetze. Darüber hinaus wirkt es auch beim EU-Haushalt mit und muss im Zuge der EU-Erweiterung der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten zustimmen.
Als einziges Organ in der EU wird das Parlament für jeweils fünf Jahre direkt gewählt. Der Hauptsitz ist in Straßburg, die Ausschüsse und Fraktionen treffen auch in Brüssel zusammen. Die maximal 750 Abgeordneten vertreten rund 490 Millionen Europäer/-innen aus allen Mitgliedstaaten.
Insgesamt sind sieben Fraktionen vertreten, auf die sich die Mandate wie in der Grafik ersichtlich verteilen. Im Jänner 2012 wurde der deutsche Sozialdemokrat Martin Schulz zum Präsidenten des EU-Parlaments gewählt.

Rat der Europäischen Union fällt wichtige Entscheidungen
Als weiteres wichtiges Entscheidungsgremium der EU gilt der Rat der Europäischen Union. Die Hauptaufgaben liegen in der Verwaltung des EU-Haushalts, der Gesetzgebung (gemeinsam mit dem EU-Parlament) und der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Es gibt mehrere Ratsgruppen; unter anderem den Rat für Wirtschaft und Finanzen (der so genannte Ecofin) und den Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz.
An den jeweiligen Tagungen nehmen die zuständigen Fachminister/-innen der einzelnen Mitgliedstaaten teil, wie zum Beispiel im Ecofin alle Finanzminster/-innen. Werden wichtige Rechtsakte beschlossen, ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit im Rat notwendig. Bei der Abstimmung werden die Stimmen der einzelnen Länder aufgrund ihrer unterschiedlichen Einwohner/-innenzahl gewichtet. So hat Österreich einen Anteil von zehn Stimmen, während Deutschland oder Frankreich 29 haben. Aufgegliedert nach Fraktionen beträgt der Anteil der Europäischen Volkspartei fast schon vier Fünftel der Stimmen.
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