Familien-Unfallversicherungen im AK-Test
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Die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer Oberösterreich hat Angebote für eine Familien-Unfallversicherung mit vorgegebener Mindestdeckung eingeholt. Neun Versicherungen haben Angebote gelegt. Ergebnis: Die Jahresprämien differieren von € 342,18 bis € 592,20.
Die Einholung mehrerer Angebote zahlt sich daher aus. Ein Vergleich der Leistungen und der Vertragsbedingungen ist ebenfalls sehr wichtig.
Versicherungsvergleich zum Download (pdf/18 kb)
So haben wir getestet
Angefragt wurde die Jahresprämie für eine Familien-Unfallversicherung mit vorgegebenen Mindestleistungen bei unfallbedingter Invalidität, für Unfallkosten und Unfalltod.
Dauerinvalidität
Tritt durch einen Unfall eine Dauerinvalidität ein, liegt unserer Erhebung eine einmalige Kapitalleistung mit progressivem Anstieg bei höherer Invalidität zugrunde. Dies bedeutet, dass die Leistung ab einem gewissen Invaliditätsgrad (zumeist ab 26 %) überproportional ansteigt, sodass gerade bei sehr schweren Dauerschäden höhere Leistungen erbracht werden. Da mittlerweile eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Progressionstarife angeboten wird, sollten sich Konsumenten beim Vergleich von Angeboten unbedingt auch die Progressionstabellen zeigen und aushändigen lassen. Aus diesen ergibt sich die konkrete Leistung je nach Invaliditätsgrad. So reichen die Leistungen in unserer Erhebung z.B. bei einer Invalidität von 5% von € 3.750,-- bis € 7.500,-- und bei 100% von € 450.000,-- bis € 750.000,-- (siehe Tabelle).
Zusatzleistungen
Recht unterschiedlich sind auch die in den Angeboten der Versicherungen zum Teil mitversicherten Zusatzleistungen wie z.B. Nottransportkosten aus dem Ausland, Kosten einer unfallbedingten kosmetischen Operation, Kinderbegleitkosten im Krankenhaus, Mitversicherung aller Kinder, Pauschalbetrag bei Knochenbruch, verbesserte Gliedertaxe, Prämienfreistellung bei Krankheit, Präsenzdienst oder Arbeitslosigkeit, Assistance- bzw. Beratungsleistungen und vieles mehr. Ein genauer Leistungsvergleich ist daher besonders wichtig.
Versicherungsbedingungen
Auch dem Kleingedruckten kann bei einem Unfall große Bedeutung zukommen. Daher sollten Konsumenten die Versicherungsbedingungen noch vor Abschluss der Versicherung durchsehen. Wichtig dabei sind insbesondere die Klauseln über den Leistungsumfang, über Leistungsausschlüsse (z.B. Ausschluss bestimmter Sportarten) sowie über Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (z.B. Anzeigeverpflichtung über die Veränderung der Berufstätigkeit oder die Aufnahme gefährlicher Freizeitaktivitäten).
Folgende konsumentenfreundliche Klauseln fielen beim AK-Test positiv auf- Unfälle infolge Bewusstseinsstörung mitversichert (bei Donau und Wüstenrot, bei Wüstenrot begrenzt mit 15 % der Versicherungssumme)
- Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallfolge mitversichert (bei Basler, Generali und Wüstenrot)
- Herzinfarkt als Unfallfolge mitversichert (bei Oberösterreichische und Zürich)
- Abzug für Vorerkrankungen erst ab Mitwirkung von 25 % (bei Donau, Grawe, Oberösterreichische, Wiener Städtische und Wüstenrot)
- Verletzung von Muskeln, Sehnen und Bändern unabhängig von plötzlicher Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf versichert (bei allen Produkten außer Allianz)
- Kostenrisiko in Ärztekommission für Versicherungsnehmer begrenzt mit 1 % der Versicherungssummen Invalidität und Unfalltod (bei Wiener Städtische und Zürich)
- gleiches Kündigungsrecht für Versicherungsnehmer im Schadensfall (bei Generali, Grawe, Oberösterreichische und Zürich)
Laufzeit
Angeboten werden zumeist Laufzeiten von 10 Jahren. Diese Verträge können Konsumenten zwar zum Ablauf des dritten Vertragsjahres und dann jährlich kündigen. Ein für die lange Laufzeit eingeräumter Dauerrabatt (meist 20 % der Jahresprämien) ist dann aber zurückzuzahlen.
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