Neue familienpolitische Maßnahmen

Was bringen sie den Frauen?

Die Förderung österreichischer Familien in Form von Geldleistungen ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Sachleistungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen sind dagegen unterdurchschnittlich vorhanden. Die jüngsten Maßnahmen der Familienförderung sind nicht oder nur unzureichend geeignet, diese Schieflage auszugleichen, kritisiert die AK. Neu eingeführte Steuerfreibeträge wie jener für Kinderbetreuungskosten bringen vielen Frauen gar nichts.

Im Herbst 2008 wurde eine 13. Familienbeihilfe eingeführt, und ab September 2009 wird mit der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres für Über-Fünfjährige bundesweit das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei. In Oberösterreich sind Kindergartenplätze ab Herbst 2009 (für Kinder ab dem 30. Lebensmonat) generell gebührenfrei.

Die Maßnahmen der Steuerreform 2009

  • Betriebliche Zuschüsse für die Betreuung der Kinder der Arbeitnehmer/-innen sind bis zu 500 Euro jährlich von Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit.
  • Der Kinderabsetzbetrag wurde um 7,50 Euro auf 58,40 Euro monatlich erhöht.
  • Neu eingeführt: steuerlicher Kinderfreibetrag für jedes Kind in Höhe von 220 Euro jährlich. Beziehen beide Elternteile ein (steuerpflichtiges) Einkommen, beträgt der Freibetrag jeweils 132 Euro (Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung).
  • Neu eingeführt: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten (Freibetrag). Für jedes Kind bis zum 10. Lebensjahr, für das der Kinderabsetzbetrag zusteht, können bis zu 2300 Euro jährlich an Betreuungskosten berücksichtigt werden. Darunter fallen Beiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch solche für pädagogisch qualifizierte Personen, die nicht im Haushalt mit dem Kind wohnen. Als pädagogisch qualifiziert gilt bereits, wer einen entsprechenden achtstündigen Kurs absolviert hat (16 Stunden bei unter 21-jährigen Betreuern/-innen). Das ist äußerst problematisch für eine so sensible Dienstleistung wie die Betreuung von Kindern und eine Provokation für Kindergartenpädagogen/-innen, die eine fünfjährige Ausbildung absolviert haben.

Die Nachteile steuerlicher Freibeträge

Anders als direkte Geldleistungen und Sachleistungen wirken sich Steuerfreibeträge leider nicht für alle gleich aus. Denn sie vermindern die Steuerbemessungsgrundlage - je höher das Einkommen, umso größer daher der Vorteil! Verdienen z.B. beide Elternteile jeweils weniger als 1200 Euro brutto monatlich, also unter der Steuergrenze, beträgt die Ersparnis genau null. Bei Einkommen ab ca. 5700 Euro brutto/Monat ergibt sich hingegen durch die neuen Freibeträge eine Steuerentlastung von 1282 Euro im Jahr!

Das durchschnittliche Fraueneinkommen betrug im Jahr 2007 übrigens 1420 Euro brutto monatlich. Viele Frauen werden aufgrund geringer Einkommen (z. B. wegen Teilzeit) aus den Freibeträgen kaum oder gar keinen Vorteil haben.

Familienförderung muss gerecht sein

Familienförderung muss wie jede öffentlich finanzierte Leistung gerecht sein. Deshalb wurden in den 1970er-Jahren nicht nur die Sachleistungen ausgebaut, sondern auch die steuerlichen Freibeträge in steuerliche Absetzbeträge umgewandelt. Steuerabsetzbeträge vermindern direkt die zu zahlende Steuer und nicht wie Freibeträge die Steuerbemessungsgrundlage. Bei Einkommen unter dem steuerlichen Existenzminimum können die Absetzbeträge direkt vom Finanzamt ausbezahlt werden ("Negativsteuer"). Die Steuerabsetzbeträge wurden damals in einem zweiten Schritt in eine höhere Familienbeihilfe umgewandelt. Das damalige Motto "Jedes Kind muss der Allgemeinheit gleich viel wert sein" sollte nach Ansicht der AK auch heute noch gelten.

Frauen benachteiligt

Die neuen Steuerfreibeträge stellen aber einen ungerechten Systemwechsel in der Familienförderung dar. Freibeträge sind der falsche Weg, da sie Gutverdienende bevorzugen, Bezieher/-innen von geringeren Einkommen, vielfach Frauen, aber benachteiligen. Auch die von verschiedenen Seiten geforderten Modelle wie das steuerliche "Ehegattensplitting" bzw. das "Familiensplitting" oder das so genannte "steuerfreie Existenzminimum für jedes Familienmitglied" würden Frauen benachteiligen und zu verschärften Ungerechtigkeiten führen. Details dazu finden Sie in der Broschüre "Familienförderung und Familienbesteuerung".

Es gibt gerechtere Alternativen

Aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich können öffentliche Gelder sinnvoller, gerechter und obendrein konjunkturbelebend investiert werden.

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