Fernpendlerbeihilfe

Wer wird gefördert?

Fernpendlerinnen und Fernpendler, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren und hierbei die maßgebliche einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 km beträgt.

Wie wird gefördert?

Die Ansuchen für das jeweilige Kalenderjahr (=Beantragungsjahr) sind im folgenden Kalenderjahr beim Amt der Oö. Landesregierung, Landhausplatz 1, 4021 Linz einzureichen.Spätester Einreichungstermin ist der 31. Dezember dieses Jahres.

Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt.

Weitere Informationen vom Land OÖ

Das Formular erhalten Sie beim Land Oberösterreich, bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder als Download in der Infobox.

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