Festnetz & Handy
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Telefonieren wird immer günstiger – die Tarife dabei aber auch gleichzeitig unübersichtlicher. Was letztendlich besser, billiger oder sinnvoller ist, hängt vom eigenen Gesprächsverhalten ab.
Mit unseren Online-Handytarif-Rechnern können Sie Geld sparen. Diese berechnen den Tarif, der am besten zu Ihren Telefoniergewohnheiten passt.
Kosten beim Festnetz
Neben den Gesprächsgebühren können weitere Kosten anfallen: Freischaltgebühr, monatliche Paketgebühren oder Mindestverbrauch, Kosten für Zusatzdienste. Achten sie auf sekundengenaue Abrechnung. Mindestgebühren pro Gespräch fallen vor allem bei Kurztelefonaten ins Gewicht.
Handytarife
Telefonieren im Urlaub
Seit 1. Juli 2009 sind die Preise für Auslandsgespräche und SMS gefallen.
Kosten für eingehende Anrufe dürfen nur noch bis zu 22,8 Cent und für ausgehende Anrufe höchstens 51,6 Cent betragen.
Für das Versenden einer SMS darf maximal 13,2 Cent verrechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Roaming-Tabelle der EU.
Für die Reisezeit bieten Netzbetreiber auch spezielle Urlaubsangebote an. Informieren Sie sich auf der Homepage Ihres Betreibers.
Spartipps:
- Lesen Sie das Kleingedruckte, wird mit "keiner Grundgebühr" geworben, so gilt meist ein Mindestgesprächsumsatz. Dieser wird auch dann verrechnet, wenn nicht telefoniert wurde.
- Sperren Sie Mehrwertdienste
- Deaktivieren Sie die Mobilbox wenn Sie sich im Ausland befinden. Ein Anruf beim Betreiber reicht um diese zu sperren. Wird ein Anruf zur Mobilbox umgeleitet, fallen Passivgebühr und zusätzlich der Roamingtarif für die Rückleitung des Anrufes zur Mobilbox in Österreich an.
Gewährleistung
Auch für Handys beträgt die Frist, innerhalb der Mängel geltend gemacht werden können, 2 Jahre. Darüber hinaus muss innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen, dass das Handy bei Übergabe fehlerfrei war.
Sie können wählen, ob das Handy repariert oder sofort ausgetauscht wird. Voraussetzung dafür ist, dass kein Benutzungsfehler oder typische Abnützungserscheinungen vorliegen und der Mangel auf einen Fehler zurückzuführen ist, der schon beim Kauf bestanden hat!
Diebstahl oder Verlust des Handys
Wenn Sie Ihr Handy (oder die SIM-Karte) verlieren oder es gar gestohlen wird, sollten Sie dies sofort Ihrem Betreiber mitteilen und die Rufnummer sperren lassen. Denn für bis zur Anzeige geführte Telefongespräche hat der Konsument aufzukommen.
Notieren Sie sich für diesen Fall die Seriennummer (IMEI) Ihres Handys. Diese wird Ihnen nach Eintippen der Tastenkombination *#06# am Display angezeigt.
Tarifänderungen / Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sofern bei Tarifänderungen die Neuerungen für Sie nicht begünstigend sind, müssen Sie ein Monat vor der beabsichtigten Änderung darüber benachrichtigt werden z.B. durch Aufdruck auf der Telefonrechnung. In diesem Fall steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu (zum Nachweis den Brief eingeschrieben verschicken!)
Einzelgesprächsnachweis (EGN)
Ein Einzelgesprächsnachweis ist ein verpflichtender Bestandteil der Rechnung. Auch Besitzer von Wertkartenhandys können einen EGN verlangen, wenn sie bei ihrem Betreiber registriert sind. Dieser kann pro Abrechnungszeitraum kostenlos in Papierform verlangt werden. Die Rufnummern werden in verkürzter Form ausgewiesen. Sie können aber eine unverkürzte Darstellung verlangen, wenn Sie schriftlich erklären, dass Sie alle bestehenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert haben und alle künftigen Mitbenutzer informieren werden.
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Infobox
FAQ
- Mein Handy funktioniert nicht - was tun?
- Was mache ich bei Diebstahl oder Verlust des Handys?
- Dürfen Tarif- oder AGB-Änderungen durchgeführt werden?
- Kann der Telefonbetreiber gewechselt werden?
- Was sind eventtarifierte Dienste?
- Was ist ein Spam?
- PIN-Code vergessen - was tun?
Musterbriefe
- Musterbrief gegen unerwünschte E-Mail- oder SMS-Werbung (rtf/13 kb)
- Musterbrief: Anzeige - Unerwünschter Werbe-Anruf (rtf/45 kb)

