Telefonieren im Festnetz - Wer ist der billigste?

Wahl des Anbieters

Privates Telefonieren kann auch für private Haushalte billiger sein. Ein Vergleich der zahlreichen Anbieter macht es jedoch schwierig eine Auswahl zu treffen. Zu beachten ist vor allem bei den am Markt befindlichen privaten Anbietern (außer Liwest), dass die Grundgebühr an die Telekom zu entrichten ist.

Bei der Wahl eines Anbieters wird von diesem die reine Gesprächszeit verrechnet. An zusätzlichen Kosten können anfallen: Freischaltgebühr, monatliche Grundgebühr oder Mindestverbrauch. Achten Sie daher auf sekundengenaue Abrechnung, Mindestgebühren pro Gespräch fallen vor allem bei Kurztelefonaten ins Gewicht.

Vergleich der Anbieter

Trotz Tarifreform der Telekom ist ein Vergleich mit den alternativen Anbietern sehr schwierig, da die Telekom entgegen den anderen Festnetzbetreibern nicht nach Sekunden sondern nach Impulsen abrechnet.

Entscheiden Sie sich für einen neuen Anbieter, ist es notwendig, dass Sie sich dort registrieren lassen. Sie werden dann sofort oder nach einer kurzen Frist freigeschaltet. Für einen Anruf müssen Sie dann eine vierstellige Ziffer vor die zu wählende Nummer des Teilnehmers, den Sie anrufen wollen, wählen (Call by Call). Es bietet sich auch die Möglichkeit die Variante "Preselect" zu wählen, hier wird die vierstellige Einwahlnummer automatisch vorgewählt. Die anfallenden Gesprächsgebühren werden Ihnen vom Festnetzbetreiber in Rechnung gestellt. Die Grundgebühr bezahlen Sie weiter an die Telekom Austria. Die einzelnen Betreiber bieten immer wieder Aktionen an, die Sie nachfragen sollten.

Überhöhte Telefonrechnung

Sollten Sie einmal mit einer unerklärlich hohen Telefonrechnung konfrontiert werden so haben Sie die Möglichkeit diese bei Ihrem Telekom-Betreiber zu beeinspruchen. Dazu sollte vorerst zur Überprüfung ein Einzelgesprächsnachweis vom Betreiber angefordert werden. Außerdem gibt es bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), Telefonnummer 0810/511 811, ein Schlichtungsverfahren, welches Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können.

Informationen über den Ablauf dieses Verfahrens und die dazu nötigen Formblätter erhalten Sie bei der angeführten Telefonnummer oder unter der Schlichtungsstelle der RTR

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