FinanzOnline – einfach und schnell
Die Arbeitnehmerveranlagung kann man per Internet via FinanzOnline elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ab dem Veranlagungsjahr 2010 steht auch eine „virtuelle Papiererklärung“ über FinanzOnline zur Verfügung, die optisch mit dem Papierformular übereinstimmt und das Ausfüllen somit erleichtert.
Mit der Arbeitnehmerveranlagung per FinanzOnline ...
- können Sie eine Sofortberechnung Ihrer voraussichtlichen Steuer durchführen
Achtung
Diese zeigt Ihnen, mit welchem Rückerstattungsbetrag Sie wahrscheinlich rechnen können.
Der endgültige Betrag kann allerdings davon abweichen. Dies kann verschiedene Gründe haben: zum Beispiel Eingabefehler, das Fehlen von Jahreslohnzetteln, die erst später beim Finanzamt einlangen oder die Nichtanerkennung des Finanzamtes von vermeintlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
- können Sie den Kontostand Ihres Steuerkontos jederzeit aktuell abfragen
- können Sie überprüfen, ob – falls Sie während des Jahres mehrere Dienstgeber hatten - bereits alle Lohnzettel an das Finanzamt (FA) übermittelt wurden. Wenn nämlich der Punkt „bezugsauszahlende Stellen“ irrtümlich unrichtig ausgefüllt wurde, wird, auch wenn das FA noch nicht alle Lohnzettel hat, ein Bescheid erlassen. Im Zuge einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens drohen dann oft Nachforderungen. Fehlen noch Lohnzettel ist es daher sinnvoll bis März mit dem Absenden der Arbeitnehmerveranlagung zuzuwarten, da bis dahin alle Lohnzettel an das Finanzamt übermittelt sein müssen.
- bekommen Sie den Bescheid auch elektronisch in Ihre DataBox zugestellt (wenn Sie der elektronischen Bescheidzustellung zugestimmt haben!).
Achtung
In diesem Fall ist es allerdings wichtig den Posteingang Ihrer Databox regelmäßig zu kontrollieren, um keine Fristen zu versäumen! Sie sollten in diesem Fall unbedingt Ihre E-Mail-Adresse in FinanzOnline aktuell halten, da Sie nur dann über einen neuen Eingang in Ihrer Databox via E-Mail verständigt werden können.
- ist eine schnellere Erledigung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt möglich, da Ihre Daten bereits elektronisch erfasst sind. Sie kommen also schneller zu Ihrem allfälligen Guthaben beim Finanzamt.
Persönlichen Zugangs-Code beantragen
Für den Steuerausgleich mit FinanzOnline benötigen Sie einen persönlichen Zugangs-Code. So können Sie diesen beantragen:
- Internet
Klicken Sie auf der Internetseite des Finanzministeriums auf den Menüpunkt 'Online-Erstanmeldung'. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und einen Benutzeridentifikation ein. Ihr Zugangs-Code wird Ihnen per RSa-Brief zugestellt.
- Online-Erstanmeldung
- Hilfe zur Online-Anmeldung - Finanzamt
Gehen Sie mit einem gültigen Lichtbildausweis zum Finanzamt (möglich in ganz Österreich) und beantragen Sie Ihre Zugangskennung für FinanzOnline. Der Code wird Ihnen vom Finanzbeamten sofort persönlich ausgehändigt. - Brief oder Fax
Sie können den Zugangscode auch per Fax oder Brief beantragen. Füllen Sie das Formular für den FinanzOnline-Code aus und schicken oder faxen es ans Finanzamt. Die Zustellung der Zugangskennung erfolgt mittels RSa-Brief. Die Adressen und Faxnummern der Finanzämter finden Sie in der Infobox.
- Formular für den FinanzOnline-Code
Einen Leitfaden zum Ausfüllen Ihrer elektronischen Arbeitnehmerveranlagung finden Sie hier zum Download
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Tipp
Auch ohne Zugangscode bietet das Finanzamt:
- eine anonyme Steuervorausberechnung
- eine Möglichkeit, sich unverbindlich anzuschauen, wie FinanzOnline funktioniert
- die Broschüre „FinanzOnline – Mit einem Klick Geld zurück“





