Flüssiggas

Konsumenten von Flüssiggas sind in den meisten Fällen an jene Firmen gebunden, die den Tank zur Verfügung stellen. Vertragsgemäß darf der Kunde Flüssiggas nur von dieser Firma beziehen, auch wenn andere Anbieter billiger liefern könnten. Bezieht er von einer anderen Firma droht Vertragsbeendigung, Schadenersatzforderung bzw. die Abholung des Tanks auf Kosten des Konsumenten.
Der Konsument kann auch den Tank selber kaufen und den jeweils günstigsten Anbieter von Flüssiggas wählen. Die Auswahl ist allerdings nicht groß, da sich die überwiegende Zahl der Anbieter nicht dem Preiswettbewerb stellt.

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Weniger Preistransparenz – weniger Wettbewerb!

Seit Januar 2006 erhob die AK monatlich Flüssiggaspreise bei sieben Firmen (Propangas AG Drachengas, Grizzly Gas, Primagaz, GHG, BP Gas Austria, Progas, Tyczka).
Flaga gab von Anfang an keine Preisauskünfte. Seit Mitte 2006 verweigerten auch die Propangas AG Drachengas und die BP Gas Austria Preisangaben. Der neue Anbieter LPG meldet allerdings seit Juni 2006 seine Angebotspreise. Primagaz und Progas stiegen ab September 2006 aus. Seit Oktober 2008 sind nur mehr zwei Lieferanten (GHG in Schärding und LPG in Salzburg) bereit, ihre Preise bekanntzugeben.

Der Verband für Flüssiggas gibt keine Preisdaten seiner Mitglieder bekannt. Die beiden Firmen, die sich dem Preiswettbewerb stellen, gehören nicht diesem Verband an!

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Kann ich meinen Flüssiggaslieferanten wechseln?

  • Mit Vertragsbindung: Üblicherweise werden Verträge mit Flüssiggasanbietern so ausgestaltet, dass der Tank im Eigentum der Firma bleibt und an den Konsumenten gegen eine hohe Vorauszahlung nur vermietet wird. Die Verträge sehen auch vor, dass während der gesamten Dauer der Tanknutzung nur Flüssiggas der Tankfirma bezogen werden darf. Die Flüssiggasfirma bestimmt also als Eigentümer, mit welchem Gas der Tank befüllt wird. Ein Wechsel des Flüssiggaslieferanten ist daher während eines aufrechten Bestand -und Liefervertrages NICHT möglich. Für den Fall, dass Konsumenten dennoch anderweitig Flüssiggas kaufen, droht neben Schadenersatzforderungen auch die sofortige Vertragsbeendigung und die Abholung des Tanks.
  • Ohne Vertragsbindung: Eigentümer eines Flüssiggastanks können die Tagespreise von Flüssiggas nutzen.

Wann kann ich aus einem Flüssiggasvertrag aussteigen?

Verträge mit Flüssiggasanbietern haben meist eine sehr lange Bindungsdauer. Trotzdem haben Konsumenten nach dem Konsumentenschutzgesetz die Möglichkeit, ihren Bestand- und Liefervertrag zum Ablauf des ersten Jahres und danach halbjährlich mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Dies haben die Gerichte in mehreren Musterprozessen der AK gegen bestimmte Flüssiggasfirmen klargestellt.

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Dürfen bei Kündigung Kosten verrechnet werden?

Häufig verlangen Flüssiggasfirmen nach der Kündigung Kosten für die Abholung des Tanks sowie die aliquoten Instandhaltungs- und gesetzlichen Überprüfungskosten. Die AK hat entsprechende Vertragsklauseln von einigen Flüssiggasfirmen abgemahnt. Einerseits haben sich einige Firmen bereits vorher einsichtig gezeigt und berufen sich nicht mehr auf diese Klausel, andererseits hat die AK auch vom Gericht Recht bekommen, wonach diese Klauseln unzulässig sind.

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Was kostet die Unabhängigkeit mit eigenem Tank?

Je nach Größe und Beschaffenheit, können Sie einen eigenen Tank zwischen € 1.150,-- und € 2.230,-- inkl. Armaturen und Regler (ohne Installation, Betonsockel bzw. Grabearbeiten, Zustellung) kaufen. Ein Kauf rentiert sich vor allem für jene Kunden die langfristig Ihre Energieversorgung mit Flüssiggas geplant haben.

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