Freifahrt & Fahrtenbeihilfe

Für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule haben Lehrlinge - je nach Verkehrsmittel, Entfernung usw. - Anspruch auf Freifahrt oder Fahrtenbeihilfe.

Die von der AK geforderte Gleichstellung der Lehrgangsberufsschüler mit den Jahresberufsschülern bei der Freifahrt wurde von der Regierung nicht umgesetzt: Im September 2002 wurde für die Internatsschüler lediglich eine Fahrtenbeihilfe beschlossen.

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Fahrt: Wohnort - Lehrbetrieb

Lehrlingsfreifahrt

  • Voraussetzung:
    Sie fahren täglich mit einem öffentlichen Verkehrsmittel vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück.

  • Kosten:
    Selbstbehalt von EUR 19,60 pro Lehrjahr.

  • Antrag:
    Beim Verkehrsunternehmen (z.B. ÖBB) mit der Bestätigung des Lehrberechtigten einreichen. Den Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises für Fahrten zu und von der betrieblichen Ausbildungsstätte (pdf-File) können Sie von der Homepage des Sozialministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).

Fahrtenbeihilfe 1

  • Voraussetzung:
    Sie können für die tägliche Fahrt vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel benützen und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung).

  • Höhe der Beihilfe:
Wegstrecke Beihilfe/Monat
bis 10 km Wegstrecke EUR 5,09
über 10 km Wegstrecke EUR 7,27
  • Antrag:
    Beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).
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Fahrt: Wohnort - Lehrlingsheim

Fahrtenbeihilfe 2

  • Voraussetzung:
    Sie wohnen am Standort Ihrer Lehrstelle im Lehrlingsheim und fahren jeweils zum Wochenende heim und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung).

  • Höhe der Beihilfe:
bis einschließlich 50 km EUR 19,-
über 50 km bis 100 km EUR 32,-
über 100 km bis 300 km EUR 42,-
über 300 km bis 600 km EUR 50,-
über 600 km EUR 58,-
  • Antrag:
    Beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).
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Fahrt: Wohnort - Berufsschule

Schülerfreifahrt

  • Voraussetzung:
    Sie fahren mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wöchentlich ein- oder zweimal vom Wohnort in die Berufsschule und zurück oder Sie besuchen eine lehrgangsmäßige Berufsschule (zB. 8 Wochen) und fahren täglich hin und zurück.

  • Kosten:
    Selbstbehalt von EUR 19,60 pro Lehrjahr.

  • Antrag:
    Bestätigung von der Berufsschule besorgen und beim Verkehrsunternehmen (z.B. ÖBB) einreichen. Den Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises für Fahrten zu und von der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Sozialministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).

Schulfahrtbeihilfe 1

  • Voraussetzung:
    Sie fahren ein- oder zweimal pro Woche vom Wohnort in die Berufsschule und zurück und können kein öffentliches Verkehrsmittel benützen und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte gilt die Kilometerbegrenzung nicht).

  • Höhe der Beihilfe:
Wegstrecke Beihilfe/Monat
bis 10 km Wegstrecke EUR 4,40
über 10 km Wegstrecke EUR 6,60
  • Antrag:
    Beim Wohnsitzfinanzamt bis zum 30. Juni des dem Schuljahr folgenden Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zwischen der Wohnung im Inland und der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).
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Fahrt: Wohnort - Berufsschulinternat

Schulfahrtbeihilfe 2

  • Voraussetzung:
    Sie wohnen am Berufsschulstandort im Internat und fahren jeweils am Wochenende heim. Die Wegstrecke zwischen Wohnung und Internat muss mindestens 2 km betragen.

    Achtung: Die 2-km-Grenze entfällt für behinderte Schüler/-innen.

  • Höhe der Beihilfe:
bis einschließlich 50 km EUR 19,-
über 50 km bis 100 km EUR 32,-
über 100 km bis 300 km EUR 42,-
über 300 km bis 600 km EUR 50,-
über 600 km EUR 58,-
  • Antrag:
    Beim zuständigen Finanzamt bis zum 30. Juni des dem Schuljahr folgenden Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zwischen der Wohnung im Inland und der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).

AMS Entfernungsbeihilfe

Das Arbeitsmarktservice OÖ (AMS) kann Ihnen einen teilweisen Kostenersatz für die finanzielle Mehrbelastung, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder (Vor-)Lehrausbildung durch die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort entsteht, gewähren.
Infos dazu in der Infobox (Link).

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