Autofahren: bis zu 510 Euro Preisunterschied beim Führerschein B
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Große Preisunterschiede bei den Fahrschulen in Oberösterreich: Im Landesdurchschnitt kostet der B–Führerschein 1.190 Euro und der L-17-Führerschein 1.305 Euro. Die teuersten Bezirke beim B-Führerschein sind Gmunden, Steyr und Vöcklabruck. Beim L-17-Führerschein sind die Preise in den Bezirken Braunau, Gmunden, Steyr und Vöcklabruck am höchsten. Die Differenz zwischen der teuersten und der billigsten Fahrschule beträgt 510 Euro (53 Prozent) beim B-Führerschein und 511 Euro (48 Prozent) beim L-17-Führerschein. Einige Fahrschulen machen aus ihren Preisen ein Geheimnis, Konsumentinnen und Konsumenten können so nicht vergleichen.
Fahrschulpreise für L-17-Paket (pdf/28 kb)
Fahrschulpreise für B-Paket (pdf/26 kb)
Das wurde erhoben
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat beim Führerschein B ein Mindest-Gesamtpaket mit Theoriekurs, 12 Fahrstunden, 1 Stunde praktische Hauptschulung und 2 Perfektionsfahrten erhoben. Beim L 17 Führerschein wurden die Gesamtkosten inklusive 17 Fahrstunden und 1 Perfektionsfahrt erfragt.
Zusätzlich zu den Kursgebühren fallen noch folgende Kosten an: Behördengebühren, Arzthonorar und Erste Hilfe Kurs. Die Lernunterlagen sind nur bei einigen Fahrschulen im Preis inkludiert und meistens noch extra zu bezahlen.
Das ist der Führerschein Klasse B
Die Ausbildung der Klasse B umfasst einen Theoriekurs mit 32 Lektionen und eine praktische Ausbildung mit 12 Lektionen plus Hauptschulung. Der Umfang dieser Hauptschulung hängt von Können und Fortschritt des Fahrschülers ab, muss aber mindestens eine Stunde betragen. Somit ist es für einen potentiellen Fahrschüler im Vorhinein sehr schwer abzuschätzen, wie teuer der Führerschein tatsächlich kommen wird. Einige Fahrschulen empfehlen daher beim B-Schein bereits wieder eine Standard-Variante mit 18 Fahrstunden.
Nach Erhalt des Führerscheins muss innerhalb des ersten Jahres eine Mehrphasenausbildung absolviert werden. Die Perfektionsfahrten werden von den Fahrschulen durchgeführt, das Fahrsicherheitstraining kann individuell bei verschiedenen Anbietern gemacht werden.
Für die Ausstellung des Führerscheins sind die Verkehrsämter zuständig.
Konsumenten werden in die Irre geführt
Während bereits einige Fahrschulen umfassende Kostenübersichten auf der Firmenhomepage bereithalten, waren 11 Anbieter nicht zu Preisauskünften bereit. Und obwohl der vollständige Fahrschultarif als Inklusivpreis gesetzlich verpflichtend von außen lesbar neben oder in der Nähe der Eingangstür anzubringen ist, haben einige Fahrschulen gar keinen oder keinen aktuellen Tarif veröffentlicht.
Die zuständigen Behörden sind aufgefordert, bei diesen Unternehmen für die Einhaltung der gesetzlichen Konsumentenschutzvorgaben zu sorgen. Dadurch, dass einige Fahrschulen aus den Preisen für ihre Leistungen ein Geheimnis machen, wird den Kunden ein Preisvergleich erschwert oder unmöglich gemacht.
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