Koppelung von Förderungen und öffentlichen Aufträgen an betriebliche Gleichstellungsmaßnahmen ist praktikabel

Frauen werden in der Arbeitswelt nach wie vor benachteiligt. Ein Weg, um dem Ziel der Chancengleichheit näher zu kommen, ist die Koppelung von Wirtschaftsförderung und öffentlicher Auftragsvergabe an betriebliche Gleichstellungsmaßnahmen. Die AK Oberösterreich hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, in der Gestaltungsempfehlungen für ein solches Modell in Österreich erarbeitet wurden.

"Die Realität zeigt: Ohne entsprechende Druckmittel wird Chancengleichheit für Frauen ein Lippenbekenntnis bleiben", sagte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer heute bei der Präsentation der Studie in Wien. Die AK hat die Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (forba) beauftragt, in Europa bereits bestehende Modelle einer solchen Koppelung auf ihre Umsetzbarkeit in Österreich hin zu betrachten. "Es geht darum, die Wirtschaft im Sinne einer gerechteren Gesellschaft zu gestalten", so Kalliauer.

In einem Jahr 38 Milliarden Euro

Immerhin haben der Staat und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe im Jahr 2007 geschätzte 38 Milliarden Euro aufgewendet. Und alleine in Oberösterreich wurden im Jahr 2007 206 Millionen Euro an Wirtschaftsförderung vergeben. Das Regelwerk der öffentlichen Auftragsvergabe bietet trotz Betonung wirtschaftlicher Kriterien auch Ansatzpunkte, um soziale und ökologische Aspekte mit der Vergabe zu verknüpfen.

Modelle in Berlin und der Schweiz

Wie Dr.in Ulrike Papouschek von forba ausführte, gibt es in Berlin (Berliner Frauenförderverordnung), in der Schweiz (Koppelung des Beschaffungswesens an Lohngleichheit) und in Schweden (Verpflichtung zu Entgeltgleichheitsüberprüfungen) Modelle, an denen sich Österreich orientieren könnte. Analog zum Berliner Modell wird empfohlen, dass sich Unternehmen bereits bei der Angebotslegung verpflichten müssen, Gleichstellungsmaßnahmen durchzuführen oder weiterzutreiben. Beim Schweizer Modell verpflichten sich Bieter/-innen und Bewerber/-innen in Form einer Selbstdeklaration zur Lohngleichheit von Frau und Mann. In allen Fällen müsste eine unabhängige Kontrollinstanz installiert und mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden.

AK schlägt Pilotprojekt vor

Die Arbeiterkammer Oberösterreich schlägt in diesem Zusammenhang vor, ein Pilotprojekt zu starten: So sollte beispielsweise eine Gemeinde bei der Koppelung eines bestimmten Auftrages an Gleichstellungsmaßnahmen durch Experten/-innen juristisch begleitet werden. Darüber hinaus spricht sich die AK für die Schaffung von klaren Voraussetzungen aus, vor allem was konkrete gesetzliche Bestimmungen für die Einbeziehung sozialer Kriterien in die öffentliche Auftragsvergabe auf EU- und Bundesebene betrifft.

Höchste Zeit, Benachteiligungen zu beseitigen

"Die Umsetzung muss natürlich rechtskonform erfolgen. Dass es geht, zeigen die Beispiele aus anderen Ländern. Die Einkommensschere ist in Österreich besonders weit offen. Höchste Zeit, etwas dagegen zu tun", so AK-Präsident Kalliauer abschließend.

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