Gleiten in der Arbeitszeit

Bei Gleitzeit kann Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines zeitlichen Rahmens variabel gestaltet werden. Es handelt sich dabei um eine flexible Verteilung der Normalarbeitszeit. Diese darf bis zu 10 Stunden pro Tag dauern. Durch die flexible Gestaltung kann ein Zeitguthaben oder auch ein Zeitminus aufgebaut werden.

Voraussetzung: schriftliche Vereinbarung

In Unternehmen mit Betriebsrat ist Gleitzeit durch Betriebsvereinbarung abzuschließen. In Betrieben ohne Betriebsrat muss Gleitzeit schriftlich zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn vereinbart werden.

Folgende Punkte muss eine Gleitzeitvereinbarung enthalten:

  • Dauer der Gleitzeitperiode (z.B. Monat, Quartal...)
  • Gleitzeitrahmen (z.B. von 7 bis 19 Uhr)
  • Ausmaß der Übertragungsmöglichkeiten von einer Periode in die nächste (Zeitguthaben bzw. Zeitminus)
  • Ausmaß und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit (z.B. 8 bis 16 Uhr)

Wenn Sie Überstunden machen, müssen diese gesondert behandelt werden. Sie dürfen nicht mit dem Gleitzeitguthaben verwechselt werden.

Sollte es in Ihrem Betrieb trotz Gleitzeitvereinbarung keine Stechuhr oder kein elektronisches System zur Erfassung der Arbeitszeit geben, müssen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre tatsächliche Arbeitszeit führen, damit Sie am Ende der Gleitzeitperiode den Saldo ermitteln können!

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