Grenzwerte und Messungen

Zur Beurteilung der Konzentration eines Arbeitsstoffes am Arbeitsplatz werden der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) sowie der TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) herangezogen. Sie sind in der Grenzwerteverordnung 2007 (GKV 2007) festgelegt und müssen im Punkt 8 des Sicherheitsdatenblattes angeführt sein.

MAK-Wert
  • Der MAK-Wert gibt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an. Er ist bezogen auf eine tägliche Expositionszeit von 8 Stunden (bei durchschnittlich 40 Wochenstunden bzw. 42 Wochenstunden im Vierschicht-System).
  • Bei Einhaltung der MAK-Werte wird im Allgemeinen auch bei wiederholter und langfristiger Exposition die Gesundheit von Arbeitnehmern/-innen nicht beeinträchtigt und sie werden nicht unangemessen.
TRK-Wert
  • Der TRK-Wert ist der Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der jene Konzentration eines gefährlichen Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft angibt, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Er ist als Anhaltspunkt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und die messtechnische Überwachung am Arbeitsplatz heranzuziehen.
  • TRK-Werte sind nur für solche gefährlichen Arbeitsstoffe (z.B. eindeutig krebserzeugende Arbeitsstoffe) festzusetzen, für die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten MAK-Werte aufgestellt werden können.
  • Eindeutig als krebserzeugend ausgewiesene Arbeitsstoffe sind in der GKV, Anhang III, A1 und A2, angeführt.

Sind Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Stoffen ausgesetzt, für die ein Grenzwert festgelegt ist, muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber über ein Bewertungsverfahren feststellen, ob eine Grenzwertüberschreitung möglich ist oder nicht. Kann diese nicht definitiv ausgeschlossen werden, sind entsprechende Messungen zu veranlassen.

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