Grundbuch

Das Grundbuch ist ein bei den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register, in das Liegenschaften und die an ihnen bestehenden „dinglichen“ Rechte eingetragen sind. Solche Eintragungen beziehen sich etwa darauf, wem das Eigentumsrecht an der jeweiligen Liegenschaft zukommt oder wem daran ein Pfandrecht zusteht.

Grundbuchauszug

Jedermann kann bei jedem Bezirksgericht in die Eintragungen im Grundbuch kostenlos Einsicht nehmen, oder sich gegen eine Gebühr einen schriftlichen Grundbuchsauszug ausdrucken lassen.

Jeder Grundbuchszug (für jede Liegenschaft) besteht aus drei Blättern, dem A-, dem B- und dem C-Blatt:

  • Das A-Blatt (Gutsbestandsblatt):
    Es besteht aus zwei Teilen: Im A-1-Blatt sind die Grundstücksnummer(n), die Benützungsart, die Fläche und die Liegenschaftsadresse angeführt. Das A-2-Blatt enthält die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Rechte (z.B. das Recht des Zugangs zur Liegenschaft über ein Nachbargrundstück) oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Auch Veränderungen im Grundbuchskörper durch Zu- oder Abschreibungen werden hier eingetragen.
  • Das B-Blatt (Eigentumsblatt):
    Dort ist der Eigentümer der Liegenschaft vermerkt. Gibt es mehrere Eigentümer, so sind alle Eigentümer der Liegenschaft mit der Höhe ihres jeweiligen Eigentumsanteils im B-Blatt eingetragen. Außerdem ist zu entnehmen, wann und auf Grund welcher Urkunde das Eigentumsrecht erworben wurde.
  • Das C-Blatt (Lastenblatt):
    Es enthält die mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbundenen Belastungen (z.B. Pfandrechte von Banken, Veräußerungs- oder Belastungsverbote, Vor- oder Wiederkaufsrechte, Dienstbarkeiten usw.).

Löschung eines Pfandrechts nach Kreditrückzahlung

Den Antrag auf Löschung eines Pfandrechtes nach Kreditrückzahlung können Sie selber mit unserem Musterbrief beim zuständigen Bezirksgericht stellen (kein Notar oder Rechtsanwalt dafür nötig). Die Eingabengebühr für das Gesuch beträgt derzeit 53 Euro und ist mit Überreichung bei Gericht bar oder mittels Vorabüberweisung zu entrichten.

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