Hauptschule
Drei von vier Schülern/-innen setzen ihre Ausbildung in einer Hauptschule (HS) fort. Im herkömmlichen Sinne des Wortes existiert die Hauptschule aber nur mehr in ländlichen Regionen Oberösterreichs. Dort besuchen fast 84 Prozent der 10- bis 14-jährigen diesen Schultyp (ohne Linz, Wels und Steyr). In größeren Städten hingegen wird die Hauptschule – überspitzt formuliert - zunehmend zu einer „Neben“schule In Linz-Stadt etwa tritt nur mehr jede/r dritte Volksschüler/-in in eine HS über.
- Was für den Besuch einer Hauptschule spricht
- Aufnahmevoraussetzungen
- Leistungsgruppen
- Hauptschul-Sonderformen
- Schulwechsel
- Hauptschule - und dann?
- Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung, ist aber auch Vorbereitung auf das Berufsleben (ein Teil der Schüler/-innen plant ja nach der Schulpflicht den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben) bzw. auf eine weiterführende Schule
- Die Hauptschule will sowohl leistungsstärkeren als auch leistungsschwächeren Schülern/-innen gerecht werden („kindzentrierte Förderung“)
- Gemeinsamer Unterricht mit allen Schülern/-innen, nur in Deutsch, Mathe und Englisch werden Leistungsgruppen mit drei Leistungsniveaus gebildet. Die Lehrpläne der ersten Leistungsgruppe entsprechen jenen der AHS-Unterstufe. Unterschiede können sich jedoch aus Schulversuchen, schulautonomen Schwerpunkten oder Sonderformen ergeben.
- In so genannten Integrationsklassen (theoretisch auch in der AHS möglich) befinden sich auch Schüler/-innen, die nach Sonderschullehrplan unterrichtet werden.
Bereitet die Hauptschule besser auf den späteren Berufseinstieg vor?
Lehrplanmäßig gibt es in HS wie in der AHS-Unterstufe eine verpflichtende Berufsorientierung (7. bzw. 8. Schulstufe) und die Möglichkeit in Betrieben zu „schnuppern“. In der Praxis wird aber eher in der HS verstärkt Wert auf die Vorbereitung auf das Arbeits- und Berufsleben gelegt, während das Augenmerk vieler AHS auf das Bildungsziel Matura ausgerichtet ist.
zum SeitenanfangAufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzung ist ein positives Zeugnis der 4. Klasse Volksschule. An Musik- bzw. Sporthauptschulen ist zusätzlich eine schwerpunktbezogene Eignungsprüfung abzulegen. Hinweis: freie Schulwahl gibt es bei HS nur in Ausnahmefällen, ansonsten muss die dem Wohnort zugeteilte Schule (Sprengelschule) besucht werden.
Die Aufnahme-Fristen werden vom jeweiligen Landesschulrat festgesetzt. Die Frist endet am zweiten Freitag nach den Semesterferien. Bei einigen Schulen sind Voranmeldungen möglich.
zum SeitenanfangLeistungsgruppen
Früher wurden in der Hauptschule „Leistungsstärkere“ und „Leistungsschwächere“ getrennt voneinander in eigenen Klassen unterrichtet (1. Klassenzug, 2. Klassenzug). Dieses 2-Klassen-Modell ist vom Leistungsgruppenprinzip abgelöst worden. Grundsätzlich findet heute ein gemeinsamer Unterricht statt, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch können die Schüler/-innen in Leistungsgruppen (LG) aufgeteilt werden. (Es gibt übrigens auch Hauptschulen ohne LG.)
Die Idee war, damit stärker auf die individuelle Leistungsfähigkeit der Schüler/-innen einzugehen: „Schwächere“ sollten in den Kernfächern durch besondere Förderung „gestärkt“ und unterschiedliche Begabungen des Einzelnen besser berücksichtigt werden.
Heute stellt sich die Frage: wird das LG-Modell diesen Erwartungen gerecht, oder hat sich in der Praxis stillschweigend ein neues „Aussortier-Modell“ eingebürgert, wo Leistungsschwache quasi in den unteren LG „aufbewahrt“ werden?
Einstufung
Die Einstufung in die Leistungsgruppen (es gibt 3 LG) erfolgt nach den Noten im Volksschulzeugnis (wer Gymnasialreife hat, kommt automatisch in die 1. LG) bzw. nach den in einem bestimmten Zeitraum beobachteten Leistungen. Formal entscheidet die Lehrerkonferenz auf Antrag des Klassenlehrers wer in welche Leistungsgruppe eingestuft wird. Das Ergebnis ist binnen 3 Tagen den Eltern mitzuteilen. Sind diese nicht einverstanden, können sie ihr Kind innerhalb von 5 Tagen bei der Schulleitung zu einer Überprüfung anmelden. Umstufungen sind während der gesamten Hauptschulzeit mehrmals pro Schuljahr möglich.
Werden von einem/einer Schüler/in entsprechende Leis-tungssteigerungen erwartet, solle eine Aufstufung erfolgen. Wenn zum Umstufungszeitpunkt allerdings eine negative Note vorliegt, wird abgestuft. Ziel muss natürlich sein das Kind bestmöglich zu fördern. In diesem Sinn darf nicht der Verbleib in der untersten LG das erklärte Ziel sein. Andererseits kann es möglich sein, dass in der 3. LG die Förderintensität am höchsten ist.
Leider gibt es keine offizielle Statistik, welche die LG-Einstufung(en) bzw. Umstufungen in den Hauptschulen in einem Schuljahr erfasst.
HS-Sonderformen
Sonderformen der Hauptschule sind die Musikhauptschulen bzw. die Sporthauptschulen. Neben der Erfüllung der üblichen Aufnahmekriterien (positives Zeugnis der 4. Volksschule) ist hier auch noch eine (musische bzw. sportliche) Eignungsprüfung abzulegen. Es besteht Schulwahlfreiheit (keine Sprengelbindung). Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe freier Schulplätze – eine Aufnahmegarantie besteht aber nicht.
Etwa 1/3 der oö. Hauptschulstandorte bietet pädagogische Schwerpunkte an (Sonderformen, Schulversuche, Schulautonomie).
Musikhauptschulen (MHS):
An ca. 10 Prozent der oö. HS-Standorte befinden sich MHS. Sie bieten schwerpunktmäßig eine hohe Zahl an Musikstunden an (in der Regel 6 Wochenstunden, davon eine Einheit Gruppen-Instrumentalunterricht). Vorkenntnisse auf dem Instrument sind nicht erforderlich. Oft wird mit Musikschulen kooperiert.
Sporthauptschulen (SHS):
An rund 10 Prozent aller oö. HS-Standorte bestehen SHS. Neben den allgemeinbildenden Fächern richten sie ihr Ausbildungsprofil auf die sportliche Leistungsfähigkeit der Schüler/-innen aus. Viele SHS kooperieren mit diversen sportlichen Einrichtungen. In Oberösterreich gibt es übrigens auch eine Schihauptschule. An einigen herkömmlichen HS werden Sportklassen geführt. Mehr Infos zu diesen Sonderformen erhalten Sie beim Schulservice des Landeschulrats für OÖ.
zum SeitenanfangSchulwechsel
Kann von der Hauptschule in die AHS-Unterstufe gewechselt werden (oder umgekehrt)?
Hauptschüler/-innen der 1. Leistungsgruppe (auch mit „Sehr Gut“ bzw. „Gut“ in der 2. LG) sind berechtigt, ohne Aufnahmsprüfung in die entsprechende AHS-Unterstufe zu wechseln (der fehlende Unterrichtsstoff wie Latein muss nachgelernt werden). Ansonsten ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Es jedoch sinnvoll, die Perspektive eines Schulwechsels intensiv zu überlegen, insbesondere auch mit Fachleuten (z.B. mit Lehrkräften, mit der Schülerberatung usw.). Im Fall eines Wechsels von einer AHS in eine HS kann, wenn die Note(n) in Deutsch, Mathe und Englisch positiv waren, in die 1. Leistungsgruppe eingestiegen werden, ansonsten in die 2. LG.
zum SeitenanfangHauptschule - und dann?
- 2 Prozent sind Repetenten/-innen
- 28 Prozent besuchen eine Polytechnische Schule
- 8 Prozent der Schüler/-innen treten direkt ins Berufsleben ein (ergreifen einen Lehrberuf und besuchen eine Berufsschule)
- 21 Prozent beginnen eine Fachschule (berufsbildende mittlere Schule)
- 28 Prozent beginnen eine berufsbildende höhere Schule (HAK, HTL, HBLA, …)
- 6 Prozent wechseln in eine AHS-Oberstufe
(Quelle: BIFIE)
Für weiterführende Schulen gelten aber Aufnahmekriterien.
Hauptschüler/-innen der 1. Leistungsgruppe besitzen formell dasselbe Leistungsniveau wie AHS-Unterstufen-Schüler/-innen. Auch Hauptschülern/-innen der 2. LG steht der Besuch einer weiterführenden Schule offen. Wenn keine schlechtere Note als „Gut“ vorliegt, ist ein Übertritt in eine höhere Schule ohne Aufnahmeprüfung möglich (ohne Aufnahmegarantie), sogar bei einem „Befriedigend“ kann die Schulkonferenz noch die Übertrittsreife feststellen. Ansonsten heißt es aber: Zur Aufnahmeprüfung bitte! Auch für den Übertritt in eine 3- oder 4-jährige Fachschule müssen Schüler/-innen der 3. LG eine Aufnahmsprüfung ablegen.
Weitere Informationen
erhalten Sie beim Schulservice des Landesschulrates für Oberösterreich.
Kontakt
AK Bildungsberatung
in Oberösterreich
Tel.: 050/6906-1601
bildungsinfo@akooe.at
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