Haustiere: Haftpflichtversicherung empfehlenswert, Krankenversicherung nicht
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Tierbesitzer haften für Schäden, die Hund oder Katze verursachen. Für Hunde ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, aber auch andere Tiere wie Katzen oder gar Meerschweinchen können unter Umständen Sach- oder Personenschäden anrichten. Tierbesitzer sollten prüfen, ob ihre Eigenheim- oder Haushaltsversicherung Schäden durch Tiere deckt. Versicherungen für einen Kranken- und Unfallschutz für Hunde oder Katzen sind jedoch kaum sinnvoll.
Versicherungsvergleich zum Download (pdf/24 kb)
Hunde müssen haftpflichtversichert sein
Halter von Haustieren haften für Sach- oder Personenschäden, die durch ein nicht ordnungsgemäß verwahrtes Tier verursacht werden. Dieses Risiko kann durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Für Hunde schreibt das oberösterreichische Hundehaltegesetz ohnehin eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro vor.
Eigenheim- oder Haushaltsversicherung prüfen
In manchen Fällen beinhalten bestehende Eigenheimversicherungen die gesetzlich vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung. Auch Kleintiere wie Katzen oder Meerschweinchen können Schäden anrichten. Diese sind bereits durch eine Haushaltsversicherung abgedeckt.
Kranken- und Unfallschutz ist teuer, schützt aber wenig
So empfehlenswert Haftpflichtversicherungen für Haustiere sind, so überflüssig ist es, für Hunde, Katzen oder andere Tiere eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist relativ teuer und bietet nur begrenzte Leistungen. So sind zum Beispiel für eine zwei Monate alte Katze monatlich zwischen 14 Euro und 33 Euro zu bezahlen. Eine auf Operationskosten eingeschränkte Versicherung kostet monatlich ab neun Euro.
Versichert werden können nur gesunde Tiere. Bei manchen Anbietern ist eine tierärztliche Untersuchung vor Vertragsabschluss Pflicht. Für ältere Tiere werden häufig Prämienzuschläge verrechnet. Die Leistungen sind zumeist mit einer jährlichen Höchstleistung begrenzt. Oftmals ist ein Selbstbehalt von 20 Prozent vorgesehen. Keine oder eine stark eingeschränkte Deckung besteht zum Teil für Routineeingriffe wie Impfungen, Wurmkuren und Kastrationen.
Nach Inanspruchnahme Kündigung
Damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht, sind vom Versicherungsnehmer eine Vielzahl unterschiedlicher Pflichten einzuhalten (wie jährliche Kontrolluntersuchungen sowie Impfungen auf eigene Kosten). Manche Versicherer behalten sich auch das Recht vor, nach einem Leistungsfall den Vertrag zu kündigen.
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