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Bei dieser Veranstaltungsreihe handelt es sich um vorwiegend abendliche Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen politischen und wirtschaftlichen Problemstellungen. Dazu werden Experten von AK, ÖGB, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft eingeladen. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, Orientierungspunkte zu aktuellen Fragestellungen zu bieten und Standpunkte aus der Perspektive der Arbeitnehmer-Interessenvertretungen zu entwickeln.
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Nachlese
Arbeitsrechte global sichern?
Vor allem BR aus international agierenden oö. Unternehmen waren am 28. April 2010 in den AK-Jägermayrhof gekommen, um an einer Diskussionsveranstaltung mit der Juristin Karin Lukas teilzunehmen. Karin Lukas E.MA, LL.M ist Teamleiterin am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte in Wien und beschäftigt sich seit Jahre schwerpunktmäßig mit der Frage der Einhaltung von Menschenrechten in der Wirtschaft. Anlass für Ihre Einladung war der Abschluss einer Studie für die AK-Wien, die der Frage der Sicherung von Arbeitsrechten in globalisierten Produktionsnetzwerken nachgeht. (Studienmitautor/-in: Cornelia Staritz und Leonhard Plank)Zwei zentrale Fragen standen im Zentrum der Veranstaltungen:
Wie wirken sich globalisierte Produktionsnetzwerke auf die Rechte der Arbeitnehmerschaft aus? Welche Möglichkeiten gibt es Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsrechten in die Pflicht zu nehmen?
Als Basis für die Untersuchung dienen die ILO-Kernarbeitsnormen und zentrale Aspekte des „decent work“-Konzeptes (menschenwürdige Arbeit)
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (ILO)
- Beseitigung der Zwangsarbeit (ILO)
- Abschaffung der Kinderarbeit (ILO)
- Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO)
- Menschenwürdige Arbeitszeiten
- Menschenwürdige Entlohnung
- Durchgängig vertragliche Arbeitsbeziehungen
Als Schwierigkeiten, die sich bei der Durchsetzung dieser grundlegenden Arbeitsrechte zeigen, beschrieb Koll. Lukas u.a. folgende:
- Innerhalb vieler globaler Produktionsnetzwerke gibt es keine direkte Kontrollmöglichkeit, etwa durch eine gemeinsame Eigentümerschaft der Produktionsstandorte; vielfach bestehen nur lose vertragliche Zulieferbeziehungen.
- Vielfach haben „Gaststaaten“ kein großes Interesse genauer auf die Einhaltung von Arbeitsrechten zu achten, weil sie befürchten dadurch Investoren abzuschrecken. Z.T. fehlen diesen Staaten auch geeignete Institutionen bzw. Ressourcen für die Überwachung des Rechts.
- Es fehlt nachwievor ein Internationaler Gerichtshof für Arbeitsrecht mit Sanktionsrechten (für den globalen Handel gibt es entsprechende Abkommen).
Gleichzeitig wies Lukas aber darauf hin, dass es sehr wohl zunehmend Chancen gibt, Arbeitsrechte in solchen Produktionsnetzwerken auch zu sichern:
- Es gibt einzelne verbindliche rechtliche Normen, die angewandt werden können. Manche Länder kennen etwa so genannte „Kettenhaftungsregime“, die Konzerne in eine Verantwortungsposition hinsichtlich ihrer Zulieferketten bringt (vom Prinzip her ähnlich der Generalunternehmerregelung in der österreichischen Baubranche)
- Auch im Bereich des unverbindlichen Rechts gibt es Fortschritte im Bereich von Verhaltenskodizes im Rahmen internationaler Organisationen (OECD, UNO, ILO), aber auch internationaler Zertifizierungsregime, wie ISO, SA8000
- Internationale Gewerkschaftsdachverbände gehen oft den Weg internationaler Rahmenabkommen; auch im Rahmen der UNO bemüht man sich seit geraumer Zeit um ein solches globales Abkommen unter dem Motto „respect – protect – remedy“, also Unternehmen respektieren – Staaten schützen und überwachen – Missstände werden beseitigt.
Einer lebendige Diskussion entspann sich rund um die Frage, wie viel Optimismus bzw. Pessimismus angesichts des derzeitigen Zustands der globalen Arbeitsbeziehungen angesagt ist. Ein wichtiger Faktor dabei ist die Macht der Konsumenten/-innen, die in Europa etwa gegenüber den USA noch unterschätzt wird.
Die angesprochene Studie wird noch vor dem Sommer von der AK-Wien herausgegeben werden.
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E-Mail: jaegermayrhof@akooe.at
Tel.: (0732) 77 03 63
Fax: (0732) 77 03 63 - 5427



