Deutsch-Integrationskurse

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Integrationsvereinbarung

Drittstaatsangehörige (Bürgerinnen und Bürger, die nicht aus EU- oder EWR-Staaten kommen), die seit 1.1.2006 zugewandert sind, müssen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz eine Integrationsvereinbarung eingehen. Damit verpflichten sie sich, innerhalb einer bestimmten Frist ausreichende Deutschkenntnisse zu erwerben. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Mit dem Besuch eines Deutsch-Integrationskurses und der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird die Integrationsvereinbarung jedenfalls erfüllt.
Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bereits gute Deutschkenntnisse haben, können diese durch Vorlage anerkannter Sprachdiplome oder Zeugnisse (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch, ÖIF-TEST etc.) nachweisen. Der Besuch von Deutsch-Integrationskursen ist in diesen Fällen nicht nötig.

Ausnahmen in Bezug auf die Erfüllung der Integrationsvereinbarung gibt es für:
  • Kinder
  • alte oder kranke Menschen
  • Schlüsselkräfte

Mehr dazu bei migrare - Zentrum für MigrantInnen OÖ

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Infos für Personen, die ab 1.7.2011 zugewandert sind

Wesentliche Eckpunkte der neuen Integrationsvereinbarung:

  • Bereits vor Zuzug nach Österreich sind Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nötig.
  • Innerhalb von zwei Jahren ab Erteilung des Aufenthaltstitels sind Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachzuweisen. Eine Verlängerung dieser Frist ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Voraussetzung für den Daueraufenthalt in Österreich und die österreichische Staatsbürgerschaft sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1.

Deutsch-Integrationskurse

Modul 1

Modul 1 ist ein Deutschkurs im Ausmaß von 300 Unterrichtseinheiten und dient dem Erwerb von Deutschkenntnissen auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Modul 1 endet mit einer Abschlussprüfung beim Österreichischen Integrationsfonds.

Modul 2

Voraussetzung für Daueraufenthalt und österreichische Staatsbürgerschaft ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dieser Nachweis kann durch Ablegung einer Prüfung beim Österreichischen Integrationsfonds (Deutsch-Test für Österreich) sowie durch Vorlage allgemein anerkannter Sprachdiplome oder Zeugnisse erfolgen.

Kosten und Förderungen

Die Kurskosten werden von den einzelnen Anbietern festgesetzt. Mögliche Förderungen sind im Einzelfall zu klären.

Bundesgutschein

Der Bund ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen 50 Prozent der Kurskosten (maximal 750 Euro):

  • Besuch eines Deutsch-Integrationskurses (Modul 1) bei einem zertifizierten Anbieter
  • erfolgreiche Ablegung der Sprachprüfung auf Niveau A2 beim Österreichischen Integrationsfonds innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung des Aufenthaltstitels

Weitere mögliche Förderungen für Arbeitnehmer/-innen sind das Bildungskonto des Landes OÖ und der AK Bildungsbonus.

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Infos für Personen, die in der Zeit von 1.1.2006 bis 30.6.2011 zugewandert sind

Für diese Personen besitzt derzeit noch die alte Integrationsvereinbarung Gültigkeit. Diese sieht vor, dass innerhalb von fünf Jahren ab Erteilung des Aufenthaltstitels Deutschkenntnisse zu erwerben bzw. nachzuweisen sind. Eine Verlängerung der Frist ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Integrationsvereinbarung alt umfasst folgende Module zur Spracherlernung:

Modul 1

Modul 1 ist ein Alphabetisierungskurs, der dem Erwerb der Fähigkeit des Lesens und Schreibens dient und 75 Unterrichtseinheiten umfasst.

Modul 2

Modul 2 besteht aus vier Deutschkursen zu je 75 Unterrichtseinheiten. Ziel ist der Erwerb von Deutschkenntnissen auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Modul 2 endet mit einer Abschlussprüfung.

Kosten und Förderungen

Die Kurskosten werden von den einzelnen Anbietern festgesetzt. Mögliche Förderungen sind im Einzelfall zu klären.

Bundesgutschein

Der Bund ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kurskosten:

  • Migranten/-innen, die Modul 1 innerhalb von einem Jahr nach Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgreich abschließen, erhalten bis zu 375 Euro der Kurskosten rückerstattet.
  • Wird Modul 2 innerhalb von zwei Jahren mit positiver Abschlussprüfung beendet, übernimmt der Bund 50 Prozent der Kurskosten (maximal 750 Euro).

Weitere mögliche Förderungen für Arbeitnehmer/-innen sind das Bildungskonto des Landes OÖ und der AK Bildungsbonus.

zum Seitenanfang Übergangsbestimmungen

  • Drittstaatsangehörige, die am 30.06.2011 die Integrationsvereinbarung (IV) bereits erfüllt haben oder ausgenommen waren:
    "Modul 1 neu" gilt als erbracht.
  • Drittstaatsangehörige, die am 30.06.2011 bereits IV-pflichtig waren, aber die IV noch nicht erfüllt haben:
    Erfüllung der IV (Niveau A2) nach "alter" Rechtslage bis zum 30.06.2013 oder innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der Erfüllungspflicht, falls dieser Zeitraum vor 30.06.2013 endet.
  • Drittstaatsangehörige, die am 30.06.2011 bereits IV-pflichtig waren, aber Modul 1 (Alphabetisierung) noch nicht erfüllt haben:
    Erfüllung der IV (Niveau A2) nach "alter" Rechtslage bis zum 30.06.2014 oder innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der Erfüllungspflicht, falls dieser Zeitraum vor 30.06.2014 endet.
    Erfüllung des "Modul 1 alt" (Alphabetisierung) durch Nachweis des Lesens und Schreibens nur bis 30.06.2012.

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